Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung Erhalten wie Reagieren
Eine Warnung erhalten und reagierenWarnung erhalten: Was tun die Mitarbeiter richtig?
Ein Warnhinweis kann unterschiedliche Funktionen haben: Ein Warnhinweis kann vom Auftraggeber beabsichtigt sein, den Mitarbeiter zu wecken und ihn zu mehr Leistung zu ermutigen. Es kann aber auch eine Entlassung auslösen und hat dann eine entmutigende Wirkung. Abhängig davon, vor welchem Umfeld die Aussage der Warnung klassifiziert werden soll, haben die Mitarbeiter unterschiedliche Reaktionsmöglichkeiten.
Welche Wünsche hat der Mitarbeiter? Für die Fragestellung, wie man am besten auf eine Warnung reagieren soll, kommt es darauf an, was ein Mitarbeiter erstrebt. Wollen Sie bei Ihrem Auftraggeber verbleiben und sich nach der Abmahnung bewähren oder wollen Sie gehen und eine Lösung suchen, um eine höchstmögliche Vergütung zu erzielen?
Möchte der Mitarbeiter bei seiner Arbeit verbleiben, kann er eine Gegenerklärung zur Belegschaftsakte abgeben. Ein ungeschicktes Gegenargument kann jedoch schädlich sein, wenn es auf Irrtümer in der Warnung hinweist, die der Auftraggeber nun ausgleichen kann. Folge: Eine verhaltensbezogene Beendigung hat später größere Aussichten, sie basiert dann auf einer wasserdichten Warnung.
Deshalb sollten sich Mitarbeiter unbedingt juristisch darüber informieren, ob eine Gegenerklärung in ihrem Falle Sinn macht. Ist der Mitarbeiter mit seinem Arbeitsumfeld tatsächlich nicht zufrieden und möchte den Dienstgeber verlassen, kann es auch Sinn machen, rechtliche Schritte gegen die Abmahnung einzuleiten. Danach begegnet man dem Auftraggeber vor einem Gericht, wo es dann nicht selten zu einer einvernehmlichen Regelung kommt, in deren Zusammenhang der Angestellte den Auftraggeber zur Kündigung des Anstellungsverhältnisses im Zusammenhang mit weiteren Verrichtungen (insbesondere Vergütung) veranlassen kann.
Dennoch sollte eine Rechtsstreitigkeit nur nach Rücksprache mit einem Arbeitsrechtler in Erwägung gezogen werden. Wenn der Angestellte nicht klagen will und der Auftraggeber anschließend den Vertrag beendet, liegt es an ihm, das angebliche Missverhalten vollständig zu erklären und zu belegen. Wie kann man weitere Information zum Themenkomplex Abmahnung, Aufhebungs- und Aufhebungsverträge einholen? Bundesweit betreuen wir Mitarbeiter und Unternehmer beim Abschluß von Anstellungsverträgen, Liquidationsverträgen sowie bei der Erteilung von Verwarnungen und Aufhebungen.