Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung Ärztekammer
Warnung der Ärztekammer..), wie z.B. die Ärztekammer für Wien (im Folgenden: "Ärztekammer"). Ohne Vorankündigung keine Warnung!
Eine Warnung bekommen?
Bei unseren Konsultationen werden wir oft nach dem Umgang mit Warnungen befragt. Der Grund für eine Warnung ist sehr verschieden. Es ist aber auch möglich, dass die Stimmung in der Klinik, das Verhalten des Chefarztes oder andere Faktoren den Auftraggeber zu einer bestimmten Vorgehensweise veranlassen, indem er eine Warnung ausspricht. Ich beginne mit dem Konzept eines Warnhinweises: Im Gegensatz zu einer Beschwerde oder einem Warnhinweis hat ein Warnhinweis eine Gesetzescharakter.
Im Falle wiederholter ähnlicher Pflichtverletzungen kann der Dienstgeber das Dienstverhältnis aus Verhaltensgründen auch ohne Einhaltung einer Frist auflösen. Ein Mitarbeitergespräch wird oft vor oder während der Warnung durchgeführt. Wenn Sie gebeten werden, die Warnung zu unterzeichnen, sollten Sie unter keinen UmstÃ?
Oftmals verlangt der Auftraggeber innerhalb kurzer Zeit eine Erklärung und übt damit großen Zeitdruck aus. Sie sollten zunächst den der Warnung zugrunde liegenden Sachverhalt sorgfältig durchgehen. Falls der Auftraggeber bei der Abmahnung formale Irrtümer begangen hat, sollten Sie auf keinen fall formale Defekte beanstanden, da die erfolglose Abmahnung durch den Auftraggeber repariert werden könnte.
Das Prinzip, dass Ihr Auftraggeber die Abmahnung nach etwa drei Jahren aus der Belegschaftsakte löschen muss, entfällt nach geltender arbeitsgerichtlicher Rechtssprechung. Abhängig von der Stärke des Vorwurfes können daher alte Warnungen für eine eventuelle Beendigung noch von Bedeutung sein. Wenn der Vorwurf einer Abmahnung auf grundlegende organisatorische Mängel in der Fachabteilung zurückgeht, kann es Sinn machen, den Betriebsrat oder Betriebsrat, der nicht selbst für die rechtliche Beratung zuständig ist, um Hilfe zu bitten.
Eine Beschwerde über die Streichung der Abmahnung aus der Personalkartei ist ebenfalls möglich, aber oft nicht der aussagekräftigste Weg, da in einem Kündigungsschutz-Verfahren sowieso die Effektivität der Abmahnung überprüft würde.
Wettkampfzentrum warnt Mediziner - Was Sie beachten müssen!
Derzeit repräsentiere ich einen Doktor vor dem Landesgericht, der vom Wettbewerbszentrum wegen angeblich wettbewerbswidrigen Handelns mit Kosten zunächst aussergerichtlich verwarnt wurde. Meine Klientin soll gegen den medizinischen Verhaltenskodex verstossen haben. In der Zwischenzeit ist eine Beschwerde vor dem Landesgericht hängig. Wer ist der Hauptsitz des Wettbewerbes? Nach eigenen Aussagen ist das Wettbewerbszentrum eine nicht gewinnorientierte Selbstregulierungseinrichtung der Volkswirtschaft, die es sich zur Pflicht gemacht hat, Wettbewerbsverstöße im Wirtschaftsbereich zu beseitigen, um einen fairen Wettbewerb zu fördern.
Was ist das Thema der Warnung? Erstens beschuldigen die Wettbewerbsbehörden meinen Klienten, wettbewerbsschädlich gewirkt zu haben, indem er Verschreibungen an die beiden nächstgelegenen Drogerien weitergeleitet hat, die dann mit der schriftlichen Zustimmung seiner Patientinnen die Arzneimittel an die Patientinnen geliefert haben. Nach Ansicht der Zentralstelle des Wettbewerbs soll er gegen 31 Abs. 1 BGB verstossen haben.
Die Ärztin/der Arzt darf für die Überlassung von Patient oder Untersuchungsgut oder für die Verschreibung oder den Kauf von Medikamenten oder Hilfsmittel oder medizinischen Geräten kein Honorar oder sonstige Vergünstigungen verlangen, zusagen oder zugesichert oder zugesichert haben.
Nach Ansicht des Wettbewerbszentrums soll mein Klient gegen 31 Abs. 2 BGB verstossen haben, da er alle Verschreibungen seiner Patientinnen und Patienten jederzeit an die beiden selben Stellen weitergegeben haben soll. Mein Klient soll jedoch keinen ausreichenden Anlass dafür gehabt haben, obwohl er erklärte, dass Verschreibungen nur dann an die beiden Pharmazeuten weitergegeben werden sollten, wenn der Kranke aus Gesundheitsgründen nicht in der Lage ist, seine Arzneimittel selbst zu holen, so dass er sie abgeben kann.
Pflegebedürftige, die schlecht zu Fuss sind, haben keine Möglichkeiten, ihre Arzneimittel in angemessener Form zu erhalten, so dass meines Erachtens das Tätigwerden meines Klienten zur Vereinfachung durch eine Arztsoftware in keiner Hinsicht einen Verstoss gegen die Standesregeln der Ärztekammer darstell. Außerdem wenden sich die entsprechenden Patientinnen und Patienten selbständig an meinen Klienten und lassen sich über die Anwendung des Rezepts beraten.
Die Handlungen meines Klienten verstoßen jedoch nicht gegen diese Prinzipien. Dies ist eine erlaubte Leistung und auch eine vertraglich vereinbarte Nebenverpflichtung des behandelnden Arztes, wenn der Patient auf Wunsch einen Leistungserbringer in unmittelbarer Praxisnähe erhält. Eine grobe Verletzung der Sorgfaltspflicht, den Pflegebedürftigen ohne Alternativen wegschicken zu müssen.
Das Wettbewerbszentrum betrachtet das Verhalten meines Klienten jedoch als Verletzung des Berufsrechts, das seinerseits wettbewerbsrechtlich relevant ist. Demnach ist es unfair, wer gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, die auch das Verhalten des Marktes im Sinne der Marktakteure regulieren soll. Das Wettbewerbszentrum hat in seiner Abmahnung sowohl Unterlassungs- als auch Auszahlungsansprüche ( "Aufwendungsersatzansprüche") durchgesetzt.
Mein Mandant wurde gebeten, die oben erwähnten Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht künftig zu vermeiden. Eine einstweilige Verfügung des Wettbewerbszentrums resultiert aus § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG. Zu diesem Zweck wird der Betroffene zur Abgabe einer strafbewehrten Abmahnung aufgerufen, mit der er sich gegenüber der Wettkampfleitung zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Hoehe von 4.000,00 für jeden weiteren Verstoß gegen die Abmahnvereinbarung bereit erklärt.
Dies ist eine pauschale Aufwandsentschädigung der Interessengemeinschaft, die zunächst betragsmäßig unverständlich scheint, aber von den Rechtsprechungsorganen erkannt wurde. Die Verwarnung durch einen Juristen würde zu deutlich höheren Kosten für die gemahnte Partei führe. Unter der Annahme eines realistisch anzusetzenden Streitwertes von 25.000,00 ergäbe sich eine Bearbeitungsgebühr von 1,3 Euro netto, die der Jurist für die Abmahnung einfordern kann.
Übrigens war es gerade dieser Betrag, den die Zentrale Wettbewerbsbehörde auch in den noch anhängigen Verfahren vor dem Landesgericht beantragt hat. Wie reagiere ich auf eine Warnung der Wettkampfleitung? Bleiben Sie zunächst ruhig und wenden Sie sich trotz der kurzen Zeit nicht direkt an die Wettkampfzentrale, da alles, was Sie dazu beitragen können, in einer eventuellen Klage gegen Sie vorzugehen.
Sie sollten die Abmahnung jedoch auf keinen Fall missachten, da dies zu einem einstweiligen Unterlassungsverfahren gegen Sie führt, das erhebliche Gebühren (Gerichts- und Anwaltskosten) verursacht. Die von den Verwarnern in der vorgeschriebenen Weise unterschriebene Abmahnung ohne Prüfung ist nicht ratsam, da diese oft zu weit gefaßt ist, so daß eine Unterschrift davon weit reichende Konsequenzen haben kann, besonders wenn es sich um höhere Konventionalstrafen handelt.
Erfahrungsgemäß kann der geringste Formulierungsfehler eine Verletzung der unterzeichneten Abmahnung bedeuten und zu einer Vertragsstrafe führen. Vielfach, in denen die Beschwerdeführer durch Anwälte repräsentiert werden, sind die streitigen Beträge viel zu hoch. Auf diese Weise kann ich Ihnen mit einer Warnung helfen: Ich prüfe die Warnung des Wettbewerbsrechts auf ihre Korrektheit und das Vorhandensein von Wettbewerbsverletzungen.
Vielfach konnte ich für meine Kunden deutliche Einsparungen bei den Zahlungsansprüchen erzielen. Wenn die Abmahnung ganz oder zum Teil unbegründet war, werde ich die Forderungen für Sie abwehren und Ihnen die weitere Abwehrstrategie ausfuehren. Wenn Sie eine Abmahnung nach dem Wettbewerbsrecht bekommen haben und Rechtsbeistand brauchen, wenden Sie sich bitte über das Formular oder telefonisch an mich.