Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung Unterlassung
Vorsicht NachsichtWarnung + Unterlassung
Eine Warnung und wann ist sie möglich? Der Warnhinweis steht für ein Anschreiben, in dem der Hinweisgeber einen außergerichtlichen Erlass ausspricht. Diese hat zwar eine Warnungsfunktion für den Adressaten, dient aber einem verfahrenstechnischen Aspekt für den Warner. Nur ein solches Mahnschreiben setzt voraus, dass der Mahner die anfallenden Gebühren nicht zu tragen hat (§ 93 ZPO).
Im Tagesgeschäft können vielfältige Ursachen zu einer Warnung führen. Meist handelt es sich dabei um Wettbewerbsverstöße (z.B. fehlende Weisungen zum Widerruf, Verletzung des Fernabsatzrechts) oder die Verletzung von Urheber- und Markenrechten (z.B. Streitigkeiten über eine Internet-Domain). In jüngster Zeit haben Urheberrechtsverletzungen im Rahmen illegaler Musik- und Film-Downloads über Filesharing-Netzwerke eine regelrechte Welle von Warnungen ausgelöst.
Bei einer Verwarnung wird der Verwarnende zugleich zur Abgabe einer Abmahnung mit Strafklausel auffordert. Die Empfängerin bestätigt durch ihre Unterzeichnung, dass sie die Zuwiderhandlung nicht noch einmal begeht. Strafverschärfung heißt auch, dass zukünftige ähnliche Verletzungen mit einer Konventionalstrafe in Form einer Geldstrafe zugunsten des Rechtsinhabers verbunden sind oder noch festzulegen sind.
Ein Unterlassungsvermerk enthält folgende Inhalte: Warnungen sind immer nur gerechtfertigt, wenn die Bestandteile der verletzt werden. Das ist im Einzelnen sehr schwierig zu bewerten, weshalb die Fragen mit einem Rechtsanwalt erörtert werden sollten. Zudem entsprechen Warnungen nicht immer den formalen Vorraussetzungen. Die warnende Person muss den Empfang der Warnung nachweisen, so dass sie das Übertragungsrisiko übernimmt.
Aus Empfängersicht ist die vorab erstellte Abmahnung nicht besonders freundschaftlich, da sie meist zu weit gefaßt ist. Das heißt, dass er oft mehr vom Geschädigten fordert, als er auslassen oder tun muss. Die Betroffenen sollten daher die mit dem Unterlassungsanspruch zusammenhängende Deklaration nicht vorzeitig unterschreiben, sondern eine geänderte Version vorlegen.
Ein Rechtsanwalt kann auch hier mithelfen, indem er den Geltungsbereich der Anmeldung auf den tatsächlichen Geltungsbereich der Unterlassungserklärung beschränkt. Im Hinblick auf Abmahnungen und Unterlassungen haben sich die Gerichtshöfe in den vergangenen Jahren insbesondere mit den nachfolgenden Punkten befasst: Ein aktives Handeln gegen eine Abmahnung und einen Unterlassungsanspruch bedarf in der Regel der Rücksprache mit einem Fachanwalt.
Bei Bedarf wird der Rechtsanwalt auch ein Schutzdokument erstellen und beim Gerichtshof einreichen, so dass eine einstweilige Anordnung nicht ohne weiteres erfolgen kann. Ist die Abmahnung jedoch gerechtfertigt, wird der Rechtsanwalt die Abmahnung zu Ihren Lasten ändern.