Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung Video Streaming
Warnung Video-StreamingWarnung for Amazon series #LUCIFER - Janke + Schult, Copyright Specialist
Der neue Amazon LUCIFER ist in das Warnvisier von Waldorf Frömmer eingestiegen. Diese Warnungen werden im Namen der Warner Bros. entertainment GmbH ausgesprochen, die die Rechte für Deutschland hält und gegen die rechtswidrige Verwendung der Amazon-Reihe in Filesharing-Netzwerken und Streaming-Portalen vorgehen wird. Die Reihe ist in Deutschland seit dem 1. Januar 2016 auf Amazon Video per Streaming verfügbar.
Das Thema dieser Warnung ist Episode 3 der ersten Staffel mit dem Namen "Luzifer - Neid und Erpressung". Auch die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer warnt, wie wir bereits berichteten, vor dem Herunterladen oder dem (vermeintlichen) Streaming der folgenden TV-Serie (nur ein Auszug): Worauf achtet Waldorf Frömmer bei der Warnung?
Warner Bros. verlangt wegen der rechtswidrigen Verwendung einer Episode der TV-Serie: die Vorlage einer Abmahnung mit Strafe, die Rückerstattung von Abmahnungskosten in Hoehe von 169,50 Euro. Wir betreuen und betreuen seit mehr als 11 Jahren Klienten, die von Waldorf Frömmer oder seinen Klienten gewarnt wurden. Für was ist der Eigentümer des Anschlusses verantwortlich?
Nach der derzeitigen Gesetzeslage wird davon ausgegangen, dass der Teilnehmer für den untersuchten Verstoß haftbar ist - entweder als Verursacher oder als so genannter Unruhestifter. Verursacher ist die Person, die die Datei heruntergeladen hat. Wie bereits erwähnt, gibt es eine Annahme (sog. Täter-Vermutung), dass dies der Eigentümer der Verbindung selbst war. Die Annahme, dass der Abonnent der alleinige Benutzer und damit auch der Straftäter ist, wird in diesen FÃ?llen dementiert.
Stattdessen können dann auch die anderen Benutzer als Verursacher betrachtet werden. Damit der Verdacht des Täters jedoch widerlegt werden kann, muss der Teilnehmer dem Verwalter die Adressen und Vornamen der anderen Benutzer seines Zugangs mitgeben. Er muss jedoch keinen Straftäter "ausliefern", sondern nur informieren, wer sonst noch Zugang zum Internet hatte.
Dies soll es dem Mahner ermöglichen, weitere Untersuchungen durchzuführen, um den Verursacher zu bestimmen. Natürlich ist es nicht immer beabsichtigt, Familienangehörige mit Namen zu nennen und darauf hinzuweisen, dass sie auch als "Täter" betrachtet werden können. Wurde die Verletzung von einem anderen Benutzer vorgenommen, ergibt sich die Fragestellung, ob der Abonnent dafür verantwortlich ist.
Gibt es eine Haftung der Erziehungsberechtigten für den unerwünschten oder absichtlichen Abruf ihres Kinds? Der BGH hat in den vorliegenden Börsenurteilen vom 11. Juni 2016 nochmals bekräftigt, dass der Teilnehmer nicht für Verletzungen durch erwachsene Mitbenutzer aufkommt. Gibt es keinen Grund zu der Annahme, dass der/die PartnerIn Musiktitel oder Videos aus Filesharing-Netzwerken verwendet, gibt es keine Verpflichtung nach der Rechtssprechung, das Internet-Verhalten des/der PartnerIn zu überprüfen oder ihn/sie anzuweisen.
Die Arbeitgeberin ist auch nicht haftbar für das File-Sharing ihrer Angestellten. Auch wenn die Verletzung unter Ihrem Anschluß stattgefunden hat, besteht eine sehr gute Chance, die Abmahnung abzulehnen oder den Anspruch zu mindern. Du hast eine Warnung von Waldorf-Frommer erhalten und bist dir nicht sicher, wie du darauf reagierst? Schicken Sie uns Ihre unverbindliche Warnung per E-Mail oder Fax und Sie bekommen sofort eine unverbindliche und kostenfreie Erstbewertung.