Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Arbeiten Trotz Krankmeldung Arbeitsrecht
Beschäftigung Trotz Krankenstand ArbeitsrechtMuß mein Auftraggeber mich zahlen, wenn ich trotz Krankheit präsent bin?
Muß mein Auftraggeber mich zahlen, wenn ich trotz krankheitsbedingter Abwesenheit dabei bin? Wenn Sie zum Beispiel am Vormittag da sind und am Mittag zum Doktor gehen und einen Krankenschein für diesen Tag vorlegen, können die bereits gearbeiteten Arbeitsstunden ganz normal storniert werden und müssen sie kompensiert werden? Werden Sie nicht bezahlt? Die Arbeitgeberin ist weiterhin zur Zahlung des Krankengeldes gezwungen.
Die Arbeitgeberin leistet einen Beitrag und erhält einen Teil Ihres Lohnes vom CT zurückerstattet. Du kannst kein Bargeld mit einer bestimmten Krankheit verdienen. Die Kosten übernimmt entweder der Vorgesetzte oder die Krankenversicherung. Dank ihm ist es in Deutschland verboten, aus seiner Erkrankung herauszukommen. Du bist entweder erkrankt oder nicht. "Oh, sonnig12, du kriegst für deine Arbeiten Geld."
Ob Sie nun gesundheitlich unbedenklich oder erkrankt sind, Ihr Auftraggeber muss Ihnen das ganze Einkommen zahlen. Bei den vier geleisteten Arbeitsstunden handelt es sich nicht um Mehrarbeit, sondern um Lohnarbeit, für die Sie von Ihrem Vorgesetzten bezahlt werden. Sind Sie am Nachmittag erkrankt, ist dies auch Zeit für die Auszahlung der Krankheit.
Werden Sie erst am Mittag erkrankt, d.h. Sie haben bereits 4 Arbeitsstunden geleistet, dann muss der Auftraggeber nur noch die Restarbeitszeit bezahlen. Sie können nicht wirklich damit rechnen, dass er Sie für die ersten 4 Arbeitsstunden zweifach zahlt. Sie werden den ganzen Tag lang entlohnt.
Vier Arbeitsstunden, vier Krankheitsstunden. Ich habe hh begriffen, so dass er denkt, dass es für die ersten 4 Std. den üblichen Verdienst gibt, nicht wie man meinen könnte, 4 Std. Verdienst + 4 Std. Krankenstand für einen Morgen.
Das ist nicht möglich! Richtig ist, wie hh und JPG61 schreiben: 4 Std: Gehalt und 4 Std. Erkrankung. Und nicht: 4 Std. Arbeitszeit und 8 Std. Erkrankung........., hier finden Sie die Antworten: Warnung, Entlassung, Urlaub, Datensicherheit und mehr - die gängigsten Fragen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern / Arbeitsrecht kommt häufig während der Schul- oder Universitätszeit vor.
Die Kenntnis der wichtigsten berufsrechtlichen Vorschriften ist immer erforderlich.