Disziplinarmaßnahmen Schule

Die Disziplinarmaßnahmen Schule

Die wichtigsten Disziplinarmaßnahmen (z.B. Klassenausschluss, Schulausschluss) werden behandelt. Eine Schule reagiert auf Pflichtverletzungen von Schülern mit pädagogischen Mitteln oder Disziplinarmaßnahmen. Kann die Schule einen Schüler vom Unterricht ausschließen?

Die Disziplinarmaßnahmen dürfen die Persönlichkeit der Studierenden nicht schädigen. Disziplinarmaßnahmen sind von Disziplinarmaßnahmen zu unterscheiden.

Und was jetzt? Häufig gestellte Fragen vom Rechtsanwalt

Ausgeschlossen? Ausweisung? Bei der Verhängung solcher Strafen durch die Schule stellen sich für Kinder und Jugendliche viele Nachfragen. Darf ich gegen die Schule etwas unternehmen? Das Informationsbedürfnis von Kindern und Jugendlichen ist groß. Dabei kümmert er sich um die wesentlichen Disziplinarmaßnahmen (z.B. Klassenausschluss, Schulausschluss).

Diese Disziplinarmaßnahmen können sich dauerhaft auf die schulischen Laufbahnen auswirken. Der Beitrag konzentriert sich auf folgende Fragen: Welche schulischen Disziplinarmaßnahmen gibt es? Wann ist schulddisziplinäres Handeln erlaubt? Was kann ich gegen Disziplinarmaßnahmen tun? In welchen Faellen arbeitet ein Anwalt im Bereich des Schulrechts? Inwiefern gibt es Disziplinarmaßnahmen in der Schule?

Die Disziplinarmaßnahmen sind rechtlich festgelegt. Sie muss diese Anforderungen erfüllen und darf keine Massnahmen treffen, die nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind. Laut des Gesetzes gibt es folgende Disziplinarmaßnahmen: Verlegung auf eine andere Schule des gleichen Typs, Ausweisungsdrohung für bis zu drei Monate, Ausweisung für bis zu drei Monate, Ausweisungsdrohung von allen Schule, Ausweisung von allen Schule.

Gesetzliche Grundlage für die hier beschriebenen Massnahmen in Niedersachsen ist unter anderem das NSchG. Weil jedes Land sein eigenes Schulrecht hat, sind Detailabweichungen möglich. Zum Seitenanfang Seite 2: Wann sind Disziplinarmaßnahmen erlaubt? - die gesetzlichen Vorschriften verletzen, - den Unterrichtsbetrieb langfristig unterbrechen, - den Unterrichtsbetrieb auslassen.

Für die folgenden Disziplinarmaßnahmen wird das Recht konkreter: - Drohung des Schulverweises für bis zu drei Monate, - Drohung des Schulverweises für bis zu drei Monate, - Drohung des Schulverweises für alle Schulklassen, - Drohung des Schulverweises. - hat die Lehre dauerhaft und stark beeinflusst. Die beiden Varianten sind die elementaren Vorraussetzungen für die Einführung einer Disziplinarmaßnahme.

Disziplinarmaßnahmen sind in diesem Falle nur möglich, wenn der Student ein massives Fehlverhalten hat. Hier ist es oft nicht leicht, das rechte Maß zu finden: Aus der Perspektive des Studenten ist ein Pädagoge dazu neigt, den harmlosen körperlichen Konflikt eines unbeliebten Studenten als ernsthafte Bedrohung abzubilden.

Diese müssen in Bezug auf Länge und Gewichtung so bedeutsam sein, dass ein ordentlicher Lehrbetrieb nicht mehr möglich ist. Aber auch hier droht die Gefahr, daß Studenten, die schlicht "lebendiger" sind, als ernsthafte Unruhestifter hingestellt werden, wenn sie bei den Lehrkräften unbeliebt sind. Wichtig: Die Schulkonferenz, nicht der Erzieher, beschließt über die schulische Disziplinarmaßnahme!

Es ist mir aufgefallen, dass ein Elternteil von der Lehrerin, die Disziplinarmaßnahmen ohne Klassenkonferenz-Entscheidung erlassen hat, E-Mails erhält. Darüber hinaus hat der Student das Recht, den Verdacht auf der Unterrichtskonferenz zu kommentieren. Dieses Recht wird leider auch manchmal vernachlässigt, wenn die Schulklassenkonferenzen über Disziplinarmaßnahmen entscheiden, ohne dass der Student selbst Gelegenheit hatte, dazu Stellung zu nehmen.

Meiner Meinung nach wird hier ein sensibles Gebiet erreicht: Die Schule soll die Schülerinnen und Schüler später auf die heutige Situation vorzubereiten. Schule, Schulleitung und Lehrkräfte sind es oft gewöhnt, dass in " Einbahnstraßen ", d.h. von Ihnen gegenüber den Schülern/Eltern, entschieden wird und sind oft nicht an Widersprüche gewöhnt und - wie die mir in meiner Übung beschriebenen Beispiele belegen - auch nicht bereit, mit ihnen umzugehen.

In einigen der Fälle, die ich im Schulgesetz behandelt habe, bin ich etwas erstaunt über die massiven Verletzungen des Rechts der Kinder auf Anhörung, insbesondere in den Schulklassen. Zum Seitenanfang Seite 3: Was kann ich gegen Disziplinarmaßnahmen tun? Die Lehrkräfte sind Erzieher, keine Verwaltungsassistenten. Wenn Sie jedoch disziplinarrechtliche Entscheide gefällt haben, gelten alle Prinzipien des allgemeinen Verwaltungsrechts.

Sie sind den Lehrkräften, Schuldirektoren und Schulleitungen oft erstaunlich fremd. Daher gibt es wohl nur wenige Rechtsbereiche im Bereich des Verwaltungsrechts, in denen so viele formale Mängel gemacht werden wie im Bereich des Schulrechts. Schon allein deshalb lohnt sich eine Überprüfung der Anordnung einer Disziplinarmaßnahme. Auf der anderen ist anzumerken, dass die Beziehungen zwischen Schülern/Eltern auf der einen und der Schule auf der anderen seit langem anhält.

Zuerst haben die Lehrkräfte die Macht, unerwünschten Studenten schlechtere Bewertungen zu erteilen. Das ist ein Gesichtspunkt, der besonders diejenigen Familien mit Kindern berührt, deren Schulbesuch noch lange dauert. Sie (!) fragen: Mach ich es meinem Sohn nicht noch schwieriger, wenn ich mich mit der Schule einlasse?

Die Lehrkräfte werden gegen das Baby sein? In vielen Fällen ist aber auch nach dem Auslaufen der Massnahmen - bis zu einem Jahr - noch rechtlicher Schutz möglich, so dass man z.B. noch auf gewisse Untersuchungen oder das Ende eines Schuljahrs warten kann, bevor man sich mit der Massnahme befasst - nach dem Schulabschluss - oder sie erst nach einem Wechsel des Lehrers angreift.

Ich habe auch erlebt, dass Studenten, die ihre Klagen gegen die Schule gewinnen konnten, danach keinen schlimmeren Status hatten. Ich habe im Gegensatz dazu den Anschein, dass es in der Schule einen "Ruck" gegeben hat und dass dem Studenten und den Erziehungsberechtigten nach dem Vorgang der notwendige Rückhalt gezollt wurde.

Man muss und kann auch erwarten, dass eine Schule mit allen möglichen Auseinandersetzungen argumentiert. Eine Lehrerin, die mit schlechter Note antwortet, weist nur Schwächen auf. Auch hier sollten alle Beteiligten - also Mutter, Kind und Lehrerin - professionell handeln können. Auch die Pädagogen sind in diesem Gebiet speziell ausgebildet, so dass von ihnen Professionalismus zu erwarten ist.

In vielen Faellen werden die Schueler jedoch zur Beleidigung gezwungen. Das gilt insbesondere dann, wenn die Kinder unberechtigten Anschuldigungen ausgeliefert sind, z.B. weil überlastete Lehrkräfte bei den Kindern "Sündenböcke" anstreben. Dabei hat der Student oft keine andere Wahl, als sich entschieden zu wehren. Zum Seitenanfang Seite 4: In welchen Bereichen ist ein Anwalt im Bereich des Schulrechts beschäftigt?

Hier sind einige Praxisbeispiele, um Studenten und Erziehungsberechtigten einen Einblick zu vermitteln, in welchen Situationen andere Studenten und Erziehungsberechtigte mich kontaktiert haben: - Eine Lehrerin hatte in einem einzigen Verfahren Strafanzeige gegen einen Schueler bei der Bundespolizei gestellt, ohne dass der Schueler einen konkreten Beweis fuer die Taetigkeit des Schuelers hatte.

  • In einem anderen Falle, so der Schueler, haetten die Lehrkraefte offensichtlich auf andere Kolleginnen und Kollegen des Kollegiums reagiert, um einen Schueler unfair zu behandel. - In einem anderen Falle wurden die Erziehungsberechtigten aufgefordert, mit dem Pfarrer über unerwünschtes Benehmen des Mädchens zu sprechen: Ich wurde von den Erziehungsberechtigten als "Einschüchterung" wahrgenommen, um ein von der Schule gewünschtes Benehmen zu erreichen.
  • Ich habe einen weiteren Sachverhalt dargestellt, bei dem die Vertreter der Klasse, die die Belange des Angeklagten repräsentierten, auf Klassentreffen, auf denen Disziplinarmaßnahmen gegen Studenten beschlossen wurden, nicht zu der Tagung eingeladen wurden. - In einem anderen Falle wurde ein Student aus dem Kurs verwiesen, bevor er und seine Familie sich zu dem Verdacht äußerten.

Sie haben das Gefühl, als wären sie untergegangen. - In einem anderen Falle hat die Klientin ohne Warnung eine Sekundarschulempfehlung statt der von ihr für unbedenklich gehaltenen Berufsempfehlung "Gymnasium" erhalten. - In einem anderen Falle wurde ein Student mit Hashwurst in der Schule gefunden. Er wurde wegen Drogen angeklagt und von der Schule verwiesen.

  • In einem anderen Falle gab es einen Streit zwischen Studenten der gleichen Schule. Sie hat eine Schulkonferenz bestellt. Eine der Schülerinnen musste in den Arbeitspausen vor der Sekretärin saßen. Arbeitet der Rechtsanwalt mit der Schule in den hier dargestellten Schulmaterialien, ist im Regelfall im Schulverfahren (ohne Gericht) von einem Anwaltshonorar in Höhe von ca. 490,00 Euro auszugehen. 2.

Gewinnt man den Vorgang, wird in der Regel beschlossen, dass die Schule die anfallenden Gebühren zu erstatten hat. Bei Rechtsschutzversicherungen könnte auch das Schulgesetz dort versichert sein.

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