Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Impressumspflicht Telefonnummer
Aufdruckpflicht TelefonnummerTelefon im Aufdruck? Rechtliche Situation nach dem Urteil des EuGH
Schon seit Jahren besteht die Ungewissheit, ob eine Telefonnummer in das Web-Impressum aufgenommen werden muss oder nicht. Der Bundesgerichtshof hat diese Anfrage im Rahmen verschiedener Gerichtsurteile im Mai 2007 an den EuGH gerichtet. Stellt der EuGH (Urteil vom 16.10.2008, Rs. C - 298/07) explizit fest, dass die Angabe einer Telefonnummer nicht obligatorisch ist, habe ich das Empfinden, dass er beim Lesen des Gerichtsurteils das genaue Gegenteil sagen könnte.
Die Angaben müssen nicht unbedingt eine Telefonnummer enthalten. Es kann sich um ein elektronisches Antragsformular handeln, über das die Benutzer des Internets mit dem Dienstanbieter Kontakt aufnehmen können, der per E-Mail antworten wird, jedoch nicht in Fällen, in denen ein Benutzer des Diensts nach dem E-Mail-Kontakt mit dem Dienstanbieter keinen Zugriff auf das digitale Netzwerk hat und den Zugriff auf einen anderen, nicht-elektronischen Kommunikationskanal beantragt.
"Was bedeutet das speziell für Webmaster: Erstens: Das Abdrucken nach 5 TMG beinhaltet immer eine E-Mail-Adresse und es muss eine andere direkte und effiziente Kontaktmöglichkeit sein. Dies kann eine Telefon- oder Faxnummer oder ein elektronisches Antragsformular sein. Letzteres hat der EuGH jedoch nur in dem speziellen Falle genehmigt, in dem ein Konsument innerhalb von 30 bis 60 Min. eine Erwiderung erhalten hat.
Wenn Sie keine Telefonnummer angeben und nur ein Formular anbieten, besteht die Möglichkeit, dass ein Teilnehmer auf diese Weise eine Meldung versendet und später eine Warnung sendet, wenn er nicht rechtzeitig eine entsprechende Rückmeldung erhält. Damit bleibt die frühere Anweisung, eine Telefonnummer sicherheitshalber zu benennen, auch nach dem EuGH-Urteil gültig!
Vor einer einfachen ersatzlosen Löschung der Telefonnummer aus dem Aufdruck ist zu warnen. Die Telefonnummer dient entweder als Hinweis oder ein Anbieter bietet ein Formular an und sorgt dafür, dass die Anfragenden innerhalb einer Zeitspanne, die mit "ihren Wünschen und gerechtfertigten Erwartungen" zurechtkommen. "Mit diesem Wortlaut öffnet der EuGH die Türen zu einem differenzierteren Ansatz.
Von einem großen gewerblichen Anbieter kann erwartet werden, dass er schneller antwortet als ein Webseitenbetreiber, der nur wegen der Platzierung von Anzeigen der Impressumspflicht unterworfen ist. Sehr viel Handlungsspielraum, aber auch viel Ungewissheit und Entscheidungsspielraum! Der EuGH weist darauf hin, dass die weiteren Bemerkungen des EuGH, auf Verlangen eine Telefonnummer angeben zu müssen, in der Realität wohl vollkommen irrelevant sind.
Steht einem Benutzer kein elektronisches Kommunikationsmedium zur VerfÃ?gung (z.B. wÃ?hrend einer Fahrt oder eines Urlaubs), ist ein Kommunikationsforum fÃ?r ihn kein effektiver Weg mehr. Die Telefonnummer muss ihm nun von einem Provider auf Anfrage mitgeteilt werden. Dieser Anspruch entspricht nicht wirklich der Gestaltung der Impressumspflicht. Schlussfolgerung: "Das Aufdrucken einer Website muss keine Telefonnummer haben.
"Es ist dringend zu mahnen, das Ermessen des EuGH, Daten mit Internet-Auftritten auf diese empirische Formel zu beschränken. Wenn Sie auf der Sicherheitseite stehen wollen, hinterlassen Sie Ihre Telefonnummer im Aufdruck!