Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Kosten Abmahnung
Die Kosten einer AbmahnungDas Besondere an der Warnung ist | Warnung
Mahnungen haben die Funktion, einen Rechtsanspruch rasch, kosteneffizient und ohne Anrufung der Justiz zu durchsetzen. Diesem Zweck dienen die Unterlassungserklärungen, die regelmässig einer Verwarnung beigelegt werden. Die gemahnte Partei kann dann darüber befinden, ob sie den Verstoß als illegal erkennt und somit die Kosten und den zeitlichen Aufwand für ein gerichtliches Verfahren vermeidet. Es kann auch für die Person, die ein Mahnschreiben ausstellt, von Bedeutung sein, rechtliche Schritte in Form eines Mahnschreibens einzuleiten.
Ansonsten droht die Gefahr, dass er den Fall in der Sache durchsetzt, aber dennoch die Kosten aufgrund der Vorschrift in 93 ZPO zu erstatten hat. Vor allem im Netz werden jedoch oft Warnungen ausgegeben, die nur dazu da sind, unliebsame Wettbewerber aus dem Verkehr zu ziehen oder die Anwaltskosten zu begründen.
Wegen der oft sehr teuren Kosten und einstweiligen Verfügungen sollte im Fall einer Abmahnung immer ein Fachanwalt hinzugezogen werden. Einerseits, weil Sie sonst auf juristische Positionen verzichten, obwohl die Warnung ganz oder in wesentlichen Bereichen unberechtigt sein kann. Andererseits, weil nur im Fall einer begründeten Abmahnung auch ein Rechtsanspruch auf Übernahme der Prozesskosten der Gegenpartei entsteht.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Verhandlungsbereitschaft der jeweils anderen Partei, aber auch im Hinblick auf die zu ersetzenden Kosten, bei Inanspruchnahme eines geeigneten Fachanwaltes wesentlich zunimmt. Ich habe viele Jahre als Anwalt gearbeitet und hunderte von ermahnten Klienten bearbeitet, die zeigen, dass das Gefahrenpotential meist nicht die Warnung selbst, sondern eine fehlerhafte oder gar keine Antwort der ermahnten Partei ist.
Wer übernimmt die Kosten der Warnung und wie hoch können die Warnkosten sein?
Wer übernimmt die Kosten der Warnung und wie hoch können die Warnkosten sein? In der Regel hat der gemahnte Teilnehmer die Kosten der Abmahnung zu ersetzen, wenn dies gerechtfertigt ist. Der Umstand, dass die gemahnte Partei die Kosten der von einem Rechtsanwalt für eine begründete Abmahnung zu übernehmen hat, ist im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 12 Abs. 1 UWG, explizit festgelegt.
Bei allen anderen Kostenerstattungsansprüchen im Rahmen einer Abmahnung wenden die Gerichte grundsätzlich die Prinzipien der Geschäftsleitung ohne Mandat gemäß 683, 677, 670 BGB an, nach denen die Kosten ohne Verschulden zu ersetzen sind. Im Falle der Fahrlässigkeit des Mahnenden ergeben sich dessen Kostenpflicht ebenfalls aus § 823 BGB (unerlaubte Handlung).
Der Betrag der Abmahnungskosten richtet sich nach der Gebührenordnung des Gesetzes über die Rechtsanwaltsgebühren (VV RVG). Ansatzpunkt ist der Wert des Objektes (vor Gericht: Streitwert) des Falles. Den Wert des Gegenstandes legt der Anwalt fest, solange der Fall nach seinem Ermessen aussergerichtlich verläuft, wobei der Wert des Gegenstandes vom Schiedsrichter errechnet wird. D. h. "dass man hier die Kosten so gering wie möglich hält, wenn die Sache aussergerichtlich gekündigt werden soll.
Bei einer Abmahnung aufgrund der Vorabprüfung ist dies in der Regel nicht möglich. Da es als Laien schwer vorstellbar ist, geben wir als Praxisbeispiel zwei Honorarnotizen in üblichen Warnfällen: Im Falle eines Rechtsstreits wird der Wert des Streits vom Richter bestimmt. Der Verlierer muss die anfallenden Prozeßkosten tragen.
Es kann aus der Perspektive des Mahnenden ratsam sein, einen Blick auf die Webseite des Mahnenden zu werfen: Begeht er auch einen strafbaren Verstoss gegen die gesetzlichen Bestimmungen, kann der Mahnende wiederum eine Abmahnung vornehmen. Im Falle einer Streitigkeit kann nur der Schiedsrichter entscheiden, ob eine Verwarnung gerechtfertigt war oder nicht.
Der gemahnte Mitarbeiter hat ein erhöhtes Risiko: Die Kosten, die der gemahnte Mitarbeiter hat, weil er einen Rechtsanwalt anruft, der den Mahnbescheid überprüft. Wenn er von der Einreichung einer Abmahnung abrät, kann er in der Regel nichts von der Abmahnung mangels Rechtsgrund zurücknehmen, auch wenn er gerichtlich belangt wird oder seine Abmahnung ohne Gerichtsverfahren aufhebt.
Dies ist bei einer Missbrauchswarnung nicht der Fall. Dementsprechend ist die Erhebung von einstweiligen Verfügungen nicht zulässig, wenn sie unter Beachtung aller Gegebenheiten beleidigend ist, vor allem wenn sie in erster Linie dazu dienen, gegen den Täter einen Kostenerstattungsanspruch zu begründen. Prinzipiell ist zu beachten, dass eine mehrfache Schutzrechtsverletzung oder Wettbewerbsrechtsverletzung auch eine mehrfache Abmahnung rechtfertigen kann.
Eine missbräuchliche Verwendung besteht nur, wenn der Verwarner vorwiegend schutzlose und nicht schützenswerte Belange und Zielsetzungen bei der Durchsetzung des Anspruchs hat. Fallbeispiel 17: Ein Rechtsanwalt führt Immobilientransaktionen in kleinem Rahmen durch, um dann in Immobilienzeitschriften nach wettbewerbsschädlichen Inseraten zu suchen und mehr als 150 Verwarnungen in einem Jahr auszusenden (BGH GRUR 2001, 260).
Dies kann eine im Resultat ungerechtfertigte Abmahnung verhindern - und dennoch auf den Anwaltshonoraren verbleiben, wenn sie keine "missbräuchliche" Abmahnung nachweist.