Kündigung durch Vermieter Gründe

Beendigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter

Die fristgerechte Kündigung durch den Vermieter beträgt in der Regel drei Monate. Kann der Vermieter sich nicht auf einen der im Gesetz genannten Gründe berufen, so hat er dies schriftlich und mit amtlicher Kündigung zu erklären. Kündigungsgründe im Einzelnen.

Verspätete Zahlung durch den Vermieter

Es gibt nicht nur für den Pächter Gründe, den Pachtvertrag zu lösen. Der Vermieter muss auch in der Lage sein, den Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen zu stornieren. Die Kündigung durch den Vermieter muss immer in schriftlicher Form ausgesprochen werden; eine verbale Kündigung ist ungültig. Im Falle mehrerer Pächter müssen alle Pächter gekündigt werden. In der Kündigung muss noch die Signatur des Eigentümers sein.

In Ausnahmefällen gelten die mündlichen Beendigungen für Appartements, die nur zur temporären Nutzung angemietet wurden, wie z.B. Ferienappartements. Stornierungen für eingerichtete Räume in der Ferienwohnung des Eigentümers können auch verbal vorgenommen werden. Eine Kündigung ist längstens am dritten Arbeitstag eines Kalendermonates zum Ende des Folgemonats möglich. Der Vermieter erhält eine dreimonatige Kündigung nach fünf bzw. acht Jahren ab Übergabe der Wohnfläche.

Die Vermieterin kann den Vermieter benachrichtigen, wenn er eigene Ansprüche hat. Es drückt das Bedürfnis nach der Ferienwohnung für sich selbst, seine Verwandten oder für den Haushalt aus. Vorzeitige, eigenmächtige, untreue oder missbräuchliche Kündigung sind gegenstandslos. Bei Zweifeln an der Beendigung der persönlichen Nutzung kann eine Klage gegen die Beendigung erhoben werden. Kommt der Pächter seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, kann er kündigt werden.

Die Kündigung wegen Zahlungsverzuges im Sinn von 543 BGB ist in der Regel die häufigste: Befindet sich der Pächter mit zwei aufeinanderfolgenden Mietzahlungen oder einem nicht unwesentlichen Teil im Verzug, kann er ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigt werden. Eine Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kann jedoch noch durch Nachzahlung verhindert werden.

Im Falle einer ordnungsgemäßen Kündigung wegen Zahlungsverzuges ist auch eine Nachzahlung nicht hilfreich. Die Vermieterin kann das Haus ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Ruhe des Hauses so dauerhaft beeinträchtigt ist, dass eine Fortführung des Mietvertrages von ihr nicht mehr erwartet werden kann. Das kann z.B. bei Übertretung durch den Vermieter, bei groben Beschimpfungen oder Übergriffen der Mieter der Fall sein.

Jeder, der den Sohne seines Hausherrn mit den Wörtern "Raus, du Arsch" beschimpft, kann daher nicht ohne Ankündigung entlassen werden. Ein solcher einmaliger mündlicher Entgleisungsgrund sei noch kein Entlassungsgrund, urteilte das Landgericht Gelsenkirchen. Der Vermieter kann kündigen, wenn eine Fortführung des Mietvertrages eine sachgerechte Nutzung der Immobilie verhindert und dem Vermieter dadurch ein wesentlicher Schaden entsteht.

Das ist der Fall, wenn für eine Mietwohnung ein wesentlich niedrigerer Anschaffungspreis als für eine leerstehende Mietwohnung erzielbar ist. Der Mietvertrag für Gewerbeflächen, der auf unbefristete Zeit abgeschlossen wurde, kann vom Vermieter ohne Angaben von Gründen beendet werden. Daher sollten Mietverträge über Gewerbeflächen für einen so begrenzten Zeitraum wie möglich mit Verlängerungsoption abgeschlossen werden.

Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn der Vermieter trotz Verwarnung des Eigentümers die vertragswidrige Nutzung der Immobilie fortführt und dadurch die Rechte des Eigentümers erheblich mindert werden. Das kann z.B. der Fall sein, wenn der Bewohner seine Sorgfaltspflichten vernachlässigt, wenn ein Schuhregal im Flur installiert ist, wenn die Zimmer überfüllt sind oder wenn die Weitervermietung ohne Erlaubnis erfolgt.

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