Burning Series App geht nicht

Die Burning Series App funktioniert nicht.

Weiter zu Wie funktioniert Burning Series? Weil viele Benutzer Probleme haben, Videos über die App anzusehen, gibt es hier eine kleine Hilfe. Sobald die Burning Series ausgefallen ist, funktioniert nichts mehr. Burning Series - Android App: Serie online ansehen. Die Installation der Burning Series APK ist sehr einfach.

kinox.to, bs.to, Streamcloud: Diese Stream-Provider sind nun endlich verboten!

Der Besucherandrang war groß, denn kino.to bot kostenlose Spielfilme und Sendungen an. Außerdem haben sich die beiden Seiten versichert, dass nur das Angebot von kopiergeschützten Beiträgen wirklich verboten ist. Aber einen kurzen Blick darauf zu werfen, ob es sie überhaupt schon gibt, ist grundsätzlich juristisch harmlos. kinox.to, bs.to und Streamcloud: Unzulässig?

Spezialisiert auf die Reproduktion ganzer Reihen hat bs.to, die "Burning Series", mehr User als das juristische Streaming-Portal Netflix, für das zwischen fünf und sechs Mio. Menschen im Monat zwischen acht und elf Euros bezahlen. Außerdem machen die Anbieter geltend, dass sie nicht rechtswidrig sind, da sie sich nur auf externe Speicherdienstleistungen beziehen.

Auch die Benutzer werden sicher abgewogen. "Der Dienst befindet sich nicht in Europa und unterliegt daher nicht dem Datenschutzgesetz", sagt kinox.to. Der EuGH hat nun aber grundsätzlich entschieden, dass Benutzer von illegalen Streaming-Angeboten den Anbietern zur Verfügung gestellt werden sollten. Der Ruf eines so genannten Stroms sei kein "temporärer" oder "flüchtiger und begleitender" Vorgang, aber nicht als " anormaler " Vorgang mit dem gewöhnlichen Websurfen zu vergleichen.

Zuvor hatten die Gerichtshöfe immer entschieden, dass die Zwischenspeicherung von Informationen aus einem Datenstrom im so genannten Cache-Speicher des Empfangsgerätes nur ein technischer Prozess ist, der notwendig ist, um den fraglichen Spielfilm wiederzugeben. Daher hat ein unzulässiger Abruf noch nicht stattgefunden. Daher konzentrierten sich sowohl die Musik- als auch die Filmbranche seit Jahren auf Zulieferer im Piratenkampf.

Selbst Anwender von so genannten Torrent-Diensten, die nicht nur über dezentralisierte Computernetzwerke heruntergeladene Musiktitel oder Videos abrufen, sondern auch als Distributoren durch automatisches Presetting in der Torrent-Software unmittelbar reagieren, wurden von den Vollzugsbehörden angesprochen. Aber wer nur runtergeladen hat, konnte sich darauf verlassen, nicht strafrechtlich verfolgt zu werden. Zwar ging es um eine Set-Top-Box für das in den Niederlanden vertriebene Fernsehgerät, mit der nicht nur legal, sondern auch illegal ausgestrahlte Ströme abspielbar sind.

Diejenigen, die schwer zu findende und für einen großen Kreis von Kunden oft zugängliche Offerten machen, hatten den Richtern deutlich gemacht, dass dies ein klarer Verstoß gegen das EU-Recht sei, das "ein hoher Schutz für Autoren" anstrebt. Das Unternehmen aus Almare lobt sein 189 EUR teueres Endgerät im Netz mit dem Hinweis, dass es freien Zugang zu "den besten Filmen, Reihen und Sportsendungen ohne Abo-Verpflichtungen" ermöglicht.

Wie das überhaupt möglich ist, lässt sich nicht erklären.

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