Wortmarke Anmelden

Eine Wortmarke beantragen

Die Anmeldung Ihrer Marke kann online (signaturfrei), elektronisch (signaturgebunden) oder konventionell auf Papier erfolgen. Dies ist der beste Weg, um die Anmeldung für Ihre Wortmarke vorzubereiten: Registrieren Sie alle Arten von Marken online. Erfahren Sie mehr. Möchten Sie eine Bildmarke beantragen, z.B.

zum Schutz Ihres Firmenlogos? Darf ich mein "Logo" als Design eintragen lassen?

Benötigte Informationen für die Registrierung

Die Anmeldung Ihrer Handelsmarke kann sowohl im Internet (signaturfrei) als auch auf elektronischem Weg (signaturgebunden) oder in Papierform erfolgen. Auf jeden Fall müssen Sie gewisse Mindestinformationen über den Anmelder, die gewünschte Handelsmarke und das Warenverzeichnis angeben. Der Antragsteller muss Namen und Adresse angeben. Jede und jeder kann eine Handelsmarke beantragen: Als Markenzeichen können Worte, Zeichen, Zahlen, Illustrationen, ja gar Farbe, räumliche Objekte und Akustiksignale geschützt werden.

Sie müssen bei der Anmeldung beim DPMA darüber befinden, ob Ihre Schutzmarke eingetragen werden soll: Wir bitten Sie, unsere formalen Voraussetzungen für die Vertretung von Handelsmarken zu berücksichtigen. Diesen entnehmen Sie unserem Merkblatt "Wie Sie die Vertretung einer Handelsmarke anmelden". Dies bedeutet, dass ein Verein für die gleichen Waren oder Leistungen für seine Mitgliedsfirmen markenrechtlichen Schutz erwirken kann.

Die Markenvertretung ist ein obligatorischer Teil der Anmeldung; sie muss die Marken richtig darstellen! Der Gegenstand und das behauptete Markenformular müssen klar identifizierbar sein, sonst können Sie den Tag Ihrer Markeneintragung nicht als Anmeldedatum absichern! Sie können Ihre Marken so einreichen, wie sie eigentlich zu schützen sind, da Sie die Darstellung Ihrer Marken im Nachhinein nicht mehr verändern können!

Sie sollten der Markenvertretung zum Zeitpunkt der Hinterlegung kein® beifügen, da die Gefahr der Ablehnung aufgrund der Gefahr der Täuschung nach 8 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG bestehen kann! Wenn Sie Ihre registrierte Handelsmarke nicht innerhalb von fünf Jahren nach der Registrierung verwenden, kann sie auf Anfrage oder auf Widerruf hin gekündigt werden!

Für einige Waren und Leistungen sind Markenzeichen geschützte Warenzeichen. Alle Waren und Leistungen, die Sie mit der Handelsmarke identifizieren möchten, müssen eindeutig gekennzeichnet sein. Ihr Antrag muss daher eine Liste der Waren und/oder Leistungen beinhalten, die Sie eintragen wollen. Sämtliche Waren und Leistungen sind in 45 Kategorien eingeteilt.

Eine Wortmarke registrieren: Markenkonservierung nach und nach

Vor der Bearbeitung des Anmeldeformulars des DPMA müssen Sie Ihre gewählte Schutzmarke nachprüfen. Sie sollten Ihre Wortmarke auf die folgenden Punkte überprüfen: Das Markenzeichen ist eine Wortmarke. Sie ist eine Wortmarke, keine Wort- oder Bildmarke. Identische oder ähnliche Zeichen, die mit der Wortmarke in Konflikt stehen, gibt es nicht.

Mehr über Bahnhöfe finden Sie im Beitrag "Wortmarke prüfen". Haben Sie eine Wortmarke gewählt und eine Markenprüfung durchgeführt, können Sie sich an die amtliche Anmeldung der Marke wenden. Im DPMA sind unterschiedliche Arten der Anmeldung möglich: Online-Anmeldung (signaturfrei): Bei diesem Vorgang wird die Wortmarke in ein Online-Formular eingetragen oder als Akte beigefügt.

Signaturbasierte Online-Bewerbung: Mit Hilfe von DPMAdirekt können Sie Ihre Unterlagen für die Wortmarke auf elektronischem Wege einreichen. Um Ihre Wortmarke auf elektronischem Wege zu registrieren, brauchen Sie eine besondere Spezialsoftware und eine geeignete Unterschriftenkarte. Postanmeldung: Das Antragsformular des DPMA liegt vor. Das DPMA benötigt in der Regel folgende Angaben für die Eintragung einer neuen Wortmarke:

Bei der Anmeldung einer Wortmarke gilt die Registrierung der Wortmarke nicht für alle in Frage kommenden Produkttypen, sondern nur für die Waren oder Dienstleistungen, in denen sie wirklich schützen. Nizza-Klassen werden auch die Klassen genannt, die Sie für Ihre Wortmarke wählen können. Nach der Nizzaer Klassifikation werden Warenzeichen in 45 Klassen des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses klassifiziert.

Wird eine Wortmarke für Zahncreme beantragt, ist Ihre Handelsmarke in der Servicekategorie "Telekommunikation" nicht geschützt. Das DPMA ist verpflichtet, die Gebühr innerhalb von drei Monaten nach dem Tag der Hinterlegung der Wortmarke zu entrichten. Bei Nichtzahlung des Rechnungsbetrages innerhalb dieser Frist wird die Registrierung storniert. Amtliche Abgaben des DPMA mit drei Klassen (Stand: Nov. 2017): Der staatliche Warenzeichenschutz wird auch als Grundmarke genannt.

Wenn Sie Ihre Wortmarke EU-weit schützen wollen, ist das Europäische Patentamt (EUIPO) der geeignete Ort, um eine EU-Marke einzutragen. Gegenüber der Grundmarke sind die Anmeldegebühren relativ hoch. Ein Wortzeichen ist nach Abschluss der Vorarbeiten rasch eingetragen.

Allerdings unterschätzt viele Bewerber die bis dahin erforderliche Kraft und Zeit. Die Verweigerung der Wortmarke ist möglich, wenn Sie folgende Aspekte vernachlässigen: Sie möchten Ihre gewünschte Marke von einem Fachmann prüfen lassen? Schlimmstenfalls wird Berufung einlegt und ein Löschverfahren eröffnet. Sind Ihrer Wortmarke die entsprechenden Domains zugeordnet, haben Sie viel Potential für eine effektive Suchmaschinen-Optimierung verraten.

Nachdem Sie Ihre Wortmarke beim DPMA angemeldet und die Gebühr bezahlt haben, wird das Prüfungsverfahren eingeleitet. Das Wortzeichen wird auf mögliche unbedingte Eintragungshindernisse geprüft und basiert auf den Anforderungen des Markenrechts. Nach dem Anmeldetag Ihrer Wortmarke haben andere Inhaber der Wortmarke drei Monaten Zeit, um Einspruch gegen Ihre Wortmarke zu erheben und entsprechende Eintragungshindernisse durchzusetzen.

Wenn die 3-monatige Schutzfrist abgelaufen ist, genügt ein reiner Einspruch gegen Ihre neue Wortmarke nicht mehr. Wollen Sie Ihre eigene Wortmarke absichern, genügt ein Warenzeichenschutz nicht. Mehr dazu im Beitrag "Warum sich Marken-Monitoring für Existenzgründer lohnt".

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