Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Kündigung Erhalten
Stornierung erhaltenEine Kündigung erhalten? Wie man richtig reagiert!
Es kommt oft als Überraschung, man kann sich darauf verlassen: die Entlassung. Sobald Sie gekündigt wurden, sind zwei Sachen von Bedeutung. Sie sollten sich so bald wie möglich - also unverzüglich, jedoch nicht später als drei Tage nach Beendigung - bei den Behörden als arbeitsuchend anmelden und einen Arbeitslosengeldantrag einreichen.
Im Kündigungsfall ist zudem die dreiwöchige Kündigungsfrist einzuhalten. Andernfalls ist eine Kündigung legal - unabhängig davon, ob sie die rechtlichen Voraussetzungen wirklich erfüllte. Der Mitarbeiter kann die Kündigungsklage selbst beim zustaendigen Amtsgericht einbringen. Sie sollten alle notwendigen Papiere zum Vorstellungsgespräch mitnehmen, z.B. den Anstellungsvertrag, das Entlassungsschreiben, die Lohnabrechnung, etc.
Der Rechtsbeistand sollte bis zum ersten Qualitätsdatum eingeholt werden, wenn dort keine Einigung erreicht werden konnte. Die Kündigung muss sowohl formal als auch materiell einigen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Es ist nicht immer der Fall, dass der Unternehmer in dieser Hinsicht gut vorbereitet ist und die Kündigung oft mangelhaft ist. Formale Fehler sollten nicht unterschätzt werden und können bei einer Massenentlassung zu einer Ineffektivität der Kündigung bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses beitragen.
Bei ordentlicher Kündigung ist außerdem die gesetzlich, tarifvertraglich oder arbeitsvertraglich festgelegte Ankündigungsfrist einzuhalten. Das BAG ist jedoch oft grosszügig bei der Interpretation solcher Fehler in der Arbeitgeberkündigungsfrist und geht davon aus, dass es - zumindest wenn es sich um die gesetzlich vorgeschriebene Ankündigungsfrist handelte (BAG, Entscheidung vom 15.05.2013, Az.: 5 AZR 130/12) - innerhalb der regulären Ankündigungsfrist ankündigen wollte.
Es gibt drei Arten von Entlassungen im Arbeitsrecht: betriebliche, verhaltensbezogene und persönliche Entlassungen. Beispiel: Im Falle einer ausserordentlichen Kündigung aus betrieblichen Gründen wegen mangelnder Arbeitsmöglichkeiten muss der Unternehmer beweisen, dass er alles getan hat und diese nicht wirklich erteilt wurden (BAG, Urteile vom 23.01.2014, Az.: 2 AZR 372/13). Dabei kann er nicht nur die formalen Anforderungen überprüfen, sondern auch wesentliche Mängel bei der Kündigung aufdecken.