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Kündigung Gewerbemietvertrag
Beendigung des gewerblichen MietvertragesID= "Gewerblicher_Mietvertrag_mit_Kündigungsfrist">Gewerblicher_Mietvertrag: Welche Frist gilt?
Gewerbliche Vermietung: Was ist die Frist? Wie lange ist die Frist für gewerbliche Mietverträge? Jedes Unternehemen benötigt Geschäftsräume, um seine Erzeugnisse oder Leistungen herzustellen oder zu verkaufen. Wenn sich die Unternehmensausrichtung ändert oder andere Kündigungsgründe vorliegen, muss der gewerbliche Mietvertrag gekündigt werden. Im Prinzip finden die zwischen den beiden Seiten vereinbarten Vertragsklauseln Anwendung.
Aber wie lange ist die rechtliche Frist für gewerbliche Mietverträge? Wann müssen Unternehmen planen, wenn sie die Gewerbeflächen ordnungsgemäß beenden wollen? Kündigung des Mietvertrages: Kein Mietschutz für Gewerbeimmobilien! Bei gewerblichen Mietverträgen gilt eine Frist von nicht 3 Monaten wie bei der wohnungsrechtlichen Frist, sondern von mindestens sechs und höchstens neun Monaten.
Die Kündigungsfristen für gewerbliche Räume sind damit deutlich verlängert. Maßgebend sind jedoch auch die im Pachtvertrag für die Geschäftsräumlichkeiten enthaltenen Abmachungen. Für den gewerblichen Pachtvertrag gilt die gesetzlich vorgeschriebene Frist des § 580a Abs. 2 BGB. Im Falle eines Mietvertrages für Geschäftsräumlichkeiten ist eine reguläre Kündigung längstens am dritten Arbeitstag eines Kalenderquartals zum Ende des folgenden Kalenderquartals möglich.
Für beide Vertragspartner, d.h. für die Mietinteressenten und für den Eigentümer, gelten die Kündigungsfristen sinngemäß. Darüber hinaus ist ein Sonderkündigungsgrund, wie im Wohnraummietrecht, nicht unbedingt anzugeben. Die Vertragsbeziehung wird mit fristgerechter Kündigung gekündigt. Es ist zu berücksichtigen, dass bei Mietverträgen im gewerblichen Sektor, der Frist oder im Falle der Kündigung als Ganzes kein spezieller Mietschutz wie im Wohnraummietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches vorkommt.
Vielmehr kommen die beiden Vertragspartner in Bezug auf Mietpreis und Kündigungsfristen auf gleicher Höhe zusammen. Zur Einhaltung der Ankündigungsfrist für Gewerbemieten muss der Mieter das Ankündigungsschreiben bis zum dritten Arbeitstag eines jeden Vierteljahres eintreffen. Geht dem Mieter zum Beispiel eine Kündigung am dritten Jänner zu, läuft das Mietverhältnis am dritten Jänner aus.
Wird die Lieferung jedoch auf den Zeitraum bis zum Ablauf des Liefertermins am oder nach dem Ablauf des Liefertermins auf den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 3. Juli 2009 verschoben, so tritt die Kündigung erst am oder nach dem Ablauf des Monats ein. Bei einem gewerblichen Flächenmietvertrag gibt es keine Kündigungsfristen, wenn der Mietvertrag für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen wurde. Ein ordentlicher Rücktritt durch Pächter oder Verpächter ist daher nicht möglich. Außerdem müssen sie in der Regel für die Fortsetzung des Mietverhältnisses erweitert werden.
Begrenzte und unbegrenzte gewerbliche Mietverträge können jederzeit fristlos beendet werden. Das ist jedoch nur bei Vorliegen eines wichtigen Kündigungsgrundes möglich. Das ist der Fall, wenn eine der beiden Parteien des Mietvertrages ihre Verpflichtungen aus dem Mietvertrag ernsthaft bricht.
Zur Einhaltung der Kündigungsfristen für gewerbliche Mietverträge ist die rechtzeitige Absendung des Schreibens erforderlich. Der Kündiger sollte daher das Verfahren im Voraus sorgfältig abwägen. Eigenhändige Lieferung ist durch Bestätigung einer Ausfertigung der Kündigung möglich.