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Bkm Förderung
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Das BKM unterstützt ab MÃ??rz 2018 Modellprojekte, mit denen kulturelle Einrichtungen die Vielfalt in Bezug auf Mitarbeiter, Programme und Ã-ffentlichkeit sowie Mediation und Ausbildung weiter stÃ?rken können. Der Staatsminister für Kultus und Presse verwirklicht damit die im Kooperationsvertrag festgelegten Ziele: "Die von der Bundesregierung unterstützten Kulturinstitutionen sollen das Anliegen einer umfassenden kulturellen Partizipation als Kern- und Querschnittaufgabe in der Organisation festschreiben und nach Möglichkeit auch in den Ausschüssen und im Personalbereich adressieren, die Öffentlichkeit ansprechen, die Gestaltung des Programms und die Barrierefreiheit ihrer Leistungen einbeziehen.
Kulturinstitutionen und Denkmäler werden daher in Zukunft mehr denn je auch Bildungs- und Erziehungseinrichtungen sein. Die Staatsministerin für Kultur hatte im vergangenen Jahr 2,9 Mio. EUR für vorbildliche Projekte der Kulturpädagogik zur Auswahl. Mit der Förderung sollen Kulturinstitutionen ermutigt werden, ihr kultur-künstlerisches Potential mit Hilfe innovativer Ansätze zu kommunizieren. Damit sollen vor allem Menschen erreicht werden, die nicht zum klassischen Kulturpublikum zählen.
Beispielhafte Beispiele sind die "Initiative Kulturlle Integration" des Kulturrates oder "Hauptsache Publikum! in Deutschland. Bildvergrößerung der Biographischen Liederwerkstatt Foto: Office für Concertpädagogik e.V. Hier erfahren Sie mehr über die finanzierten Modellprojekte:
Kulturelle Förderung des BKM
Die Bundesverwaltung bewilligt Bundesmittel für Maßnahmen der Kulturförderung, die aufgrund ihrer überregionalen Bedeutung von erheblichem Bundesinteresse sind. Voraussetzung dafür ist, dass der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien zuvor eine positive Entscheidung über die beantragten Fördermaßnahmen getroffen hat. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Umsetzung des Denkmalschutzprogramms zur Erhaltung national bedeutender Kulturdenkmäler.
Darüber hinaus wird die Erhaltung der deutschen Kultur und Geschichte in Osteuropa gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes und Kulturveranstaltungen deutsch-polnischer Abstammung im Rahmen des deutsch-polnischen Vertrages von 1991 gefördert. Das Stipendium wird entweder zur Deckung der gesamten Kosten von Kultureinrichtungen (z.B. Bundeskunsthalle Bonn, Klassik Stiftung Weimar) oder als finanzieller Beitrag zur Durchführung einzelner Projekte (z.B. Konferenzen, Festivals, Publikationen, Erwerb von Kulturgütern, Kinoprogrammpreise) gewährt.
Die Antragsunterlagen werden auf Wirtschaftlichkeit, Wirtschaftlichkeit und Kohärenz geprüft, Genehmigungsbescheide erstellt und die Bundesmittel ausgezahlt. Der Verwendungsnachweis wird nach Abschluss der Maßnahmen daraufhin überprüft, ob die gewährten Bundesmittel wirtschaftlich und sparsam eingesetzt wurden und ob die Förderziele erreicht wurden. Gegebenenfalls werden nicht zweckgebundene Mittel wieder eingezogen.