Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Kündigung Wohnung Außerordentlich
Beendigung der Wohnung AußerordentlicheAußerordentliche Kündigung des Mietvertrages
Fragestellung: Es geht um die Kündigung von Mietverhältnisses und die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen meinen Wirt. Einerseits kann zwischen dem Eigentümer und dem Nutzer ein Kündigungsvertrag abgeschlossen werden. Ein Kündigungsvertrag hat den Nachteil, dass hierfür keine Termine hat, da diese nur für Kündigung gültig sind. Anders als der Kündigungsvertrag ist Kündigung von einer der beiden Seiten erklärbar, so dass nur eine der beiden Vertragsparteien den Willen von Kündigung haben muss.
Beachte jedoch, dass eine Kündigung nur gültig ist, wenn sie den anderen Teil erreicht. Verweigert der Hauswirt den Zugriff auf Kündigung, müssen Sie weisen nach, dass Sie gekündigt haben und dass Kündigung auch den Hauswirt erreicht hat. Daher ist es immer zu raten, die Kündigung persönlich beim Anbieter abzugeben und dies bestätigen zu lassen, oder jedoch wenn der Anbieter nicht im Nähe ansässig sein sollte bzw. - eine Adresse unterhalten, dann senden Sie die Kündigung grundsätzlich mit Einwurffeinschreiben.
Sie haben als Pächter die Möglichkeit, Mietverhältnis unter Beachtung der Kündigungsfrist ohne Begründung an kündigen zu vermieten. Sie haben als Pächter ferner die Möglichkeit, die Mietverhältnis ohne Beachtung von Kündigungsfrist an kündigen weiterzugeben. D. h. dass die außerordentliche sofortige Kündigung, wenn Sie diese ausdrücken möchten, nur dann möglich ist, wenn ein gewichtiger Anlass vorhanden ist, der so wichtig ist, dass Sie nicht auf den Verfall von Kündigungsfrist mit einem gewöhnlichen, aufgeräumten Kündigung, warten können.
Es stellt sich also die Frage, ob die von Ihnen vertretenen Störungen in Mietverhältnis so primitiv sind, dass diese eine außerordentliche Unbenachrichtigung von Kündigung begründen. Grundsätzlich, muss klargestellt werden, dass der Eigentümer nicht berechtigt ist, Wohnräume während für die Laufzeit eines Mietverhältnisses zu besuchen. Soweit der Pachtvertrag vorliegt, hat der Pächter ein Recht auf den Eigentumsvorbehalt, dies schließt den Eintritt der Wohnung ohne Einverständnis des Pächters durch Unbefugte, hier eben auch durch den Pächter, aus grundsätzlich
Obwohl es Fälle gibt, in denen der Eigentümer den Zugang zur Wohnung auf dürfen beantragen kann, kann der Bewohner hier gezwungen sein, diesen Zugang zu erteilen. Jedoch muss sich der Hausherr immer an den Pächter wenden, er darf die Wohnung nie ohne dessen Zustimmung betritt. Desweiteren ist der Eigentümer grundsätzlich zur Rückgabe von sämtliche Schlüssel an das Mietobjekt verpflichtet. Der Vermieter ist in diesem Falle jedoch nicht verpflichtet.
Möglicherweise nicht Schlüssel zurückbehalten, auch wenn logisch Erwägungen wie der Eingriff in einen Unfallgrund, dies zu begründen scheint. Ist ein Generalschlüssel vorhanden, muss der Hausherr dieses selbstverständlich nicht abgeben, darf aber trotzdem nicht in die Wohnung einziehen. Zu beachten ist daher, dass der Mieter beim Eintreten in die Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters unrechtmäßig vorgegangen ist.
Das ist auch ein ganz elementarer Vertrauensbeweis, der eine außerordentliche Fristlosigkeit begründet Kündigung Dass die Vermieterin darüber aus Schadensersatzansprüche gültig machen möchte, repräsentiert im übrigen keinen wesentlichen Anlass und begründet für nicht den außergewöhnlichen Augenblick Kündigung. In dem von Ihnen beschriebenen Falle ist jedoch die außerordentliche sofortige Nutzung von Kündigung nicht zulässig.
Einerseits fordert die Rechtssprechung, dass vor der Erklärung des Außerordentlichen ohne Vorankündigung Kündigung eine Verwarnung ergeht. Der mahnende Teil hat in der Mahnung den mahnenden Teil unter Erklärung von Umstände, der zur Mahnung führen, weiter auf diese Weise in die Mietverhältnis einmischen zu verbieten und für den Wiederholungsfall mit der Erklärung der außerordentlichen unangekündigten Bekanntgabe für zu beanstanden.
Dieser Warnhinweis muss in schriftlicher Form sein. Diese Verwarnung ist nur in Ausnahmefällen überflüssig, d.h. wenn die Rechte des Mieters außerordentlich verletzt wurden, was nicht toleriert werden kann. Hier handelte der Hauswirt offenbar in der irrtümlichen Vermutung zu ihm stünden Schadensersatzansprüche zu dessen Sammlung oder berprüfung er in die Wohnung ging.
Abweichend von wäre die rechtliche Situation jedoch, wenn es zu Faustschlägen, Wohnungsdiebstahl oder Zerstörungen kam wäre. Weiter ist es zu berücksichtigen, dass es sich derzeit um eine möblierte Wohnung, anders als bei leerer Wohnung, hier mindestens ein Anliegen des Wirtes an der Beherrschung des Zustands verständlich ist. Wiederum war es doch unzulässig, in die Wohnung zu gehen, aber hinsichtlich einer entbehrlichen Mahnung erachte ich ein solches Tun des Wirtes für für nicht genügend, um die Mahnung überflüssig werden zu laßen.
Wenn Sie also keine Warnung ausgegeben haben, ist wäre anfällig und juristisch instabil für eine außerordentliche sofortige Kündigung ohne Warnung. Andererseits fordert der Gesetzgeber, daß der wesentliche Umstand, der das Außergewöhnliche ohne Vorankündigung begründen könnte, so schwerwiegend ist, daß ein Warten auf die Zeit eines gewöhnlichen Kündigung nicht möglich ist.
Letztendlich nehme ich an, dass das außerordentliche, unangekündigte Kündigung von Mietverhältnisses nicht erlaubt ist.