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Mieter Fristgerecht Kündigen
Pünktliche Kündigung des MietersRechtzeitige Kündigung einer Wohnung
Dort leben Sie seit Jahren in einer gemieteten Ferienwohnung und auf einmal fliegt die Beendigung der Ferienwohnung in ihr zu. Andersherum: Sie wollen die gemietete Ferienwohnung stornieren, weil Sie einen neuen Arbeitsplatz in einer anderen Ortschaft haben. Wie und wann kann die Vermietung storniert werden? Wenn Sie Mieter oder Wohnungseigentümer sind, stellen sich früher oder später die Fragen, wie ein Mietvertrag wieder gekündigt werden kann.
Der Mieter muss einen glaubhaften Anlass angeben, während der Mieter "nur" die Kündigungsfrist einhalten muss. Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedliche Typen: den Neun-Jahres-Leasingvertrag und den Kurzzeit-Leasingvertrag. Bei einem neunjährigen Mietvertrag kann der Mieter den Mietvertrag für eigene Nutzung, größere Baumaßnahmen oder zum Ende der ersten und zweiten Dreijahresperiode, d.h. nach den ersten drei oder sechs Jahren, kündigen.
Eigengebrauch heißt, dass der Eigentümer die Ferienwohnung für sich, seinen Ehegatten, für sein Kind oder seine Familie nützen kann. Der Mieter kann den Vertrag für eigene Zwecke kündigen, muss aber eine Frist von sechs Monaten beachten. Außerdem muss die Ferienwohnung innerhalb eines Jahrs nach Ende der Frist bewohnt werden und die eigene Nutzung muss für einen Zeitraum von mind. zwei Jahren erfolgen.
Das gemietete Apartment muss nicht der Wohnsitz sein, sondern kann als Büroraum oder Zweitwohnsitz angemeldet werden. Beendet der Mieter den Pachtvertrag zu Gunsten von Verwandten dritten Ranges (Onkel, Onkeln, Nichten, Onkeln und Neffen), kann die Kündigung der Ferienwohnung erst nach den ersten drei Jahren erfolgen. Beabsichtigt der Mieter, das Gebäude ganz oder zum Teil zu sanieren, kann er auch den Pachtvertrag kündigen.
Die Kündigungsfrist kann nur zum Ende des ersten und zweiten Drittel der 9-jährigen Mietzeit eingehalten werden. Voraussetzung ist, dass die durchgeführten Tätigkeiten die Wohnungen des Pächters unmittelbar berühren. Die Arbeit im Untergeschoss, in der Werkstatt oder auf dem Dachboden ist also kein Grund zur Entlassung. Außerdem müssen die Arbeitskosten drei Jahre betragen und der Mieter muss den Mieter sechs Monaten im Vorhinein über die Aufhebung unterrichten.
Wenn ein Mehrfamilienhaus umgestaltet werden soll, müssen die Ausgaben zwei Jahre lang über den Mieterträgen für das ganze Wohnhaus liegen. Eine Terminierung am Ende des ersten und zweiten Drittel ist in diesem Falle nicht erforderlich. Der Mieter kann den Mietvertrag nur nach Ablauf von drei Jahren ohne Angabe von Gründen kündigen.
Die Kündigung erfolgt ebenfalls mit einer Frist von sechs Monaten. 3. Dem Mieter steht eine Vergütung zu. Alle Mietverhältnisse müssen seit dem ersten Quartal 2007 vom Mieter innerhalb von zwei Wochen angemeldet werden. Andernfalls kann der Mieter einen nach dem Stichtag 31. Dezember 2007 abgeschlossenen neunjährigen Mietvertrag fristlos und entschädigungslos kündigen.
Etwas anders ist die Terminierung durch den Mieter: Der Mieter kann den neunjährigen Mietvertrag mit einer Frist von drei Monaten auflösen. Der einzige Haken: Geschieht dies jedoch innerhalb der ersten drei Jahre, muss er dem Hausherrn eine Abfindung auszahlen. Der Mietvertrag kann weder vom Mieter noch vom Mieter fristlos aufgelöst werden. Dabei ist die Frist zu beachten: Der kurzfristige Mietvertrag wird nie ohne weiteres aufkündigt.
In diesem Fall beträgt die Frist drei Monate. Bei Nichteinhaltung wird der kurzfristige Mietvertrag zu einem neunjährigen Mietvertrag. Beträgt die Laufzeit des kurzfristigen Mietvertrages weniger als drei Jahre, kann der Mietvertrag eine Verlängerung vorsehen. Die Vertragsverlängerung kann nur einmal erfolgen und darf eine maximale Laufzeit von drei Jahren nicht übersteigen.
Beispielsweise kann ein Kontrakt mit einer Laufzeit von einem Jahr einmal um ein Jahr erweitert werden. Wenn der Mietvertrag nach diesen zwei Jahren fortgesetzt wird, gilt er für neun Jahre.