Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung wie lange in Personalakte
Mahnen wie lange in der Personalakteverfallen ihre Rechte, wenn sie die Warnung zu lange stillschweigend akzeptieren.
Können Unterlagen aus meiner Personalakte entfernt werden?
Hiermit möchte ich einige Unterlagen aus meiner Personalakte entfernen lassen. Lieber Kollege Gabler, Sie können in der Regel nicht beantragen, dass Unterlagen aus Ihrer Personalakte vom Auftraggeber gelöscht werden. Nur wenn die Unterlagen unrichtig sind, keinen fachlichen Hinweis haben, Ihr Recht auf Privatsphäre verletzen oder in der Vergangenheit liegen, entsteht ein Ausschlussanspruch.
Beispielsweise müssen Warnungen, die vor Jahren verschickt wurden, vom Dienstgeber aus der Personalakte entfernt werden. Der Grund für die Abmahnung liegt also so weit zurück, dass sie bei der Umsetzung des Beschäftigungsverhältnisses unter keinem juristischen Gesichtspunkt mehr eine Rolle spielt. Die durch die Abmahnung beanstandete Verhaltensweise muss für das Beschäftigungsverhältnis in jeder Beziehung rechtsunwirksam geworden sein.
Ulf Weigelt, der in Berlin als Arbeitsanwalt tätig ist, gibt Antwort auf Anwenderfragen. Hinweis: Der Verfasser behält sich das Recht vor, keinerlei Einfluss auf die Richtigkeit, Genauigkeit, Vollständigkeit und/oder Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Daten zu nehmen. Eine Haftungsverpflichtung gegen den Verfasser, welche sich auf Schäden materieller oder immaterieller Natur bezieht, die durch die Verwendung oder Nichtverwendung der angebotenen Information bzw. durch die Verwendung unrichtiger und nicht vollständiger Information entstehen, ist generell auszuschließen.
Autor im Sinn des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) ist Ulf Weigelt, Referat 63, 10435 Berlin. Als übersichtliche E-Books sind die Anwälte von Ulf Weigelt erhältlich. Hier sind alle von Ulf Weigelt erschienen. Wenn Sie Unterlagen aus Ihrer Personalakte löschen wollen, muss Ihr Auftraggeber Ihrem Antrag nur dann entsprechen, wenn die Unterlagen aus den oben genannten Gründen nicht (
Muß eine Warnung aus der Personalakte gelöscht werden?
Der Mitarbeiter hat prinzipiell ein Recht auf Streichung einer unrechtmäßig ergangenen Abmahnung aus seiner Personalakte (BAG 27.11.1985 Az.5 AZR 101/84). Der Mitarbeiter kann jedoch nur dann die Aufhebung einer berechtigten Abmahnung fordern, wenn das getadelte Handeln für das Beschäftigungsverhältnis in jeder Beziehung sinnlos geworden ist (BAG 19.07.2012 Az. 2 AZR 782/12).
Der Warnhinweis ist prinzipiell eine unabdingbare Vorbedingung für eine verhaltensbedingte Aufhebung. Mit einer solchen Abmahnung macht der Unternehmer von seinem Recht Gebrauch, den Mitarbeiter auf sein rechtswidriges Handeln aufmerksam zu machen. Zugleich ruft er den Mitarbeiter auf, vertragsgemäß zu handeln und bedroht bei einer weiteren Verletzung der Pflicht individuelle Rechtsfolgen. Die Bedingungen, unter denen ein Mitarbeiter die Löschung einer Abmahnung aus der Personalakte beantragen kann, hängen davon ab, ob es sich um eine illegale oder eine gesetzliche Abmahnung handele.
Eine Abmahnung ist unzulässig, wenn ihr Inhalt unklar ist, falsche Tatsachenaussagen beinhaltet oder das Benehmen des Mitarbeiters unangemessen ist. Der Mitarbeiter hat in diesem Falle das Recht, die ungerechtfertigte Abmahnung gemäß 242, 1004 Abs. 1 S. 1 BGB wegen der Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte aus der Personalakte entfernen zu lassen.
Das BAG hat erst vor kurzem beschlossen, dass es vom jeweiligen Fall abhängig ist, ob ein Mitarbeiter die Streichung einer berechtigten Abmahnung aus der Personalakte verlangen kann. Längerfristiges Vertragsverhalten des Mitarbeiters und der damit einhergehende Wegfall der Abmahnfunktion, auf die sich die Abmahnung stützt, können nach Ansicht des BAG keinen Anspruch auf Entlassung begründen.
Das Recht auf Entfernung richtet sich nach dem berechtigten Recht des Arbeitgebers auf Nachweis der behaupteten Dienstpflichtverletzung. Die Personalakte soll ein umfassendes, wahrheitsgetreues und genaues Abbild des Arbeitsverhältnisses vermitteln, so dass der Auftraggeber ein legitimes Recht an den Unterlagen hat, wenn sie für eine Eignungs-, Kompetenz- und Leistungsbeurteilung oder für eine Beförderungs- oder Versetzungsentscheidung von Bedeutung sein können.
Der Mitarbeiter kann daher nur dann die Streichung einer berechtigten Abmahnung aus der Personalakte fordern, wenn das getadelte Handeln für das Beschäftigungsverhältnis in jeder Beziehung sinnlos geworden ist oder wenn ein Interessenausgleich zeigt, dass ein Verbleiben in der Datei zu unangemessenen Benachteiligungen für den Mitarbeiter führt.