Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Nach wie vielen Abmahnungen Erfolgt Kündigung
Wie viele Abmahnungen werden durchgeführt?Zuviele Warnungen an denselben Mitarbeiter machen sie ungültig.
Wenn bei neuen Dienstverstößen des Mitarbeiters der Auftraggeber immer nur mit einer Verwarnung gedroht hat, schmälert dies nach Auffassung des Arbeitsgerichtes Mönchengladbach die Verwarnungsfunktion, muss der Auftraggeber die vor der Kündigung erfolgende letztmalige Verwarnung verschärfen. Eine 53-jährige verheiratete Mitarbeiterin mit 4 unterstützungspflichtigen Kinder ist seit Anfang 1987 als Assistentin in einer Druckerei tätig.
Als stellvertretendes Betriebsratsmitglied hat er eine große Zahl von Abmahnungen bekommen, die jeweils einen Verstoss gegen das im Unternehmen verordnete strikte Raucherverbot betrafen. Die Mitarbeiterin wurde beim Rauchen an einer rotierenden Maschine gefunden. In einem Brief vom Dezember 2011 hat die Druckwerkstatt den in ihrem Unternehmen gegründeten Konzernbetriebsrat zu der geplanten Sonderkündigung des Mitarbeiters konsultiert.
Anschliessend hat die Firma den Mitarbeiter ohne Kündigung entlassen. Er reichte eine Klage auf Schutz vor Entlassung ein. Zu Beginn des Verfahrens verwies das Landgericht darauf, dass der Mitarbeiter als Ersatzbetriebsratsmitglied einen Entlassungsschutz genießt und eine Kündigung daher innerhalb eines Kalenderjahres ab dem Tag der Kündigung nicht zulässig ist. Eine Kündigung kann nur stattfinden, wenn Sachverhalte bestehen, die den Unternehmer zur Kündigung aus wichtigen Gründen ohne Beachtung einer Frist berechtigt.
Dann kommt das Landgericht zu dem Schluss, dass die Verletzung des betrieblichen Rauchverbots ein wesentlicher Anlass ist, der eine ausserordentliche Kündigung "an sich" rechtfertigt. Allerdings resultiert die rechtliche Unwirksamkeit der streitigen Kündigung aus einer Schwächung der Mahnung. Der Warnhinweis kann dadurch deutlich geschwächt werden, dass der Dienstgeber nur dann mit einer Kündigung des Dienstverhältnisses gedroht hat, wenn er seine Pflichten dauernd verletzt, ohne je die arbeitsrechtlichen Auswirkungen hinnehmen zu müssen.
Vor der Kündigung muss der Dienstgeber dann die letzten Mahnungen vornehmen, um dem Dienstnehmer deutlich zu machen, dass weitere solche Verstöße nun zur Kündigung des Dienstverhältnisses geführt haben. Dies ist hier nicht der Fall, so dass die Kündigung rechtlich unwirksam ist. Die Himmelsbach & Sauer Rechtanwaltsgesellschaft in Lahr berÃ?t und vertreibt Unternehmer und Mitarbeiter in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen.