Redtube Abmahnwelle

Rotrohr-Warnwelle

Die Filme wurden über Streaming-Portale wie redtube.com angesehen. Sobald die Redtube-Warnwelle begann, sprangen Betrüger auf diesen Zug. Bei dem Sexfilm-Anbieter RedTube rollt die Warnwelle weiter. auf dem Web-Portal Redtube hätte gesehen werden sollen (Streaming).

Es gibt eine überraschende Veränderung in der Redtube-Warnwelle.

Redtube Warnwelle - JUS Rechtsanwälte Augsburg Deutschland - Konsistent für Ihr Recht

Copyright - Während der so genannte Pornopranger der Reg. Kanzlei Urrmann + Kollegen noch durch eine Verfügung des Bayrischen Landesamtes für Datensicherheit aufgehalten werden konnte, kommen die Oberpflzer Rechtsanwälte nun zum neuen Hieb gegen das Internet. Eine beispiellose Welle von Warnungen in diesem Bereich hat dazu geführt, dass nun mehrere tausend Benutzer des Streaming-Dienstes "Redtube.com" mit einer Warnung rechnen müssen.

Der Betroffene wird gebeten, 250,00 EUR zu bezahlen und eine Unterlassungsverpflichtung gemäß 97 UrhG zu unterschreiben. Den ermahnten Personen wird in den Briefen vorgebracht, durch die technische Notwendigkeit der Speicherung im Streaming die Copyrights der Urheberrechtsinhaber des betreffenden Werks zu verletzen, und zwar durch eine Duplizierung gemäß 16 UrhG, wonach der Rechtsinhaber die Schweizer Gesellschaft "The Archive AG" ist.

Die Rechteinhaberin beantragte beim Landesgericht Köln mit rund hundert Auskunftsersuchen, die Informationsbeschlüsse nach 101 UrhG fasst. Es ist jedoch fragwürdig, woher die IP-Adresse der Betreffenden stammt. Zugang dazu haben nur der entsprechende Internet-Provider oder die Anbieter von "Redtube.com". Nach den Informationsanfragen wurden die Anschriften mit der sogenannten Gladii-Software errechnet.

Es ist jedoch nicht klar, wie dies ohne Überwachung des Internetverkehrs der Benutzer abläuft. Nicht die Anwaltskanzlei Ursula H. K. Urmann+Co. hat die Auskunftsersuchen gestellt, sondern der Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin, der bis auf wenige Veränderungen Texte aus Auskunftsersuchen im Tauschbereich verwendet hat. Beim Streaming ist dies jedoch nicht der Fall.

Dabei muss deutlich zwischen Streamen und File-Sharing differenziert werden. Obwohl File-Sharing unbestritten eine Verletzung des Urheberrechts ist, da das Recht auf Zugang der Öffentlichkeit beeinträchtigt wird, ist dies beim Streamen immer noch kontrovers. Während des Streamings werden dann keine Daten hoch- oder runtergeladen, sondern nur für einige wenige Augenblicke im Hauptspeicher des Computers.

Darüber hinaus sind solche Streaming-Dienste für die Benutzer nicht ersichtlich, dass das besuchte Streaming-Portal eine offenkundig illegale Informationsquelle ist. Wenn Sie mit einer Verwarnung zu tun haben, sollten Sie sofort einen Rechtsbeistand aufsuchen.

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