Kündigung von Wohnungsmietverträgen

Beendigung von Wohnraummietverträgen

Die Kündigungsmöglichkeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist (fristlose Kündigung) bleibt unberührt. Die Kündigung ist ein Mittel zur Kündigung des Vertrages. Die Bestätigung seiner Rechtsprechung über die Kündigung von Mietverträgen bei Zahlungsverzug. Mietvertrag) müssen immer schriftlich vereinbart werden. b) bei Kündigung, Mieterhöhung) kein Antrag.

Grundlagen des Zivilrechts - Peter Bähr

Die Auswahl des Materials im Standardwerk fokussiert sich auf die Rechtstheorie des Allgemeinen Teiles des BGB, die wesentlichen Bestimmungen des Schuldrechts (insbesondere das Recht der Leistungsstörungen) und die grundlegenden Konzepte des Sachenrechts. Die Arbeit macht sich sicher fit für den "kleinen Auftritt" im Zivilrecht.

Die zwölfte Ausgabe des Werkes wurde umfangreich überarbeitet und auf den neusten Wissensstand gebracht. 2. Zielpublikum Wirtschafts- und Jurastudenten, Studenten an (technischen) Universitäten, Wirtschafts-, Verwaltungs- und Berufsakademien.

Aviso

Die Kündigung ist ein Mittel zur Kündigung des Vertrages. Im Gegensatz zu einem Kündigungsvertrag ist die Kündigung eine unilaterale Kündigung des Mietvertrags zu den im jeweiligen Vertragsverhältnis festgelegten Bedingungen. Bereits an dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass eine einmal ausgesprochene Kündigung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Nach erfolgter Erklärung wird der Kaufvertrag mit Erhalt der Kündigung und Fristablauf beim Anbieter gekündigt.

Beim Kündigen von unbefristeten Mietverträgen wird zwischen ordentlicher (fristgerechter Kündigung) und außerordentlicher (fristloser Kündigung) Kündigung differenziert. Die Kündigung von befristeten Verträgen ist nur zum Ende der im Kontrakt festgelegten Frist möglich. Wenn der Leasingnehmer früher vom Mietvertrag zurücktreten möchte, der Mietvertrag aber das Recht zur Kündigung für einen bestimmten Zeitraum ausschließt, kann der Leasingnehmer auf eine Kündigungsvereinbarung mit dem Leasinggeber hinarbeiten.

Möchte der/die VermieterIn dies nicht, hat der/die MieterIn nur die Gelegenheit, einen neuen MieterIn zu vermitteln, mit dem/der der VermieterIn zustimmt; oder er mietet die Immobilie unter. Erst wenn der/die VermieterIn im Vertrag ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass er/sie nach Ende der Mietdauer eigene Ansprüche an die Ferienwohnung hat oder grössere Renovierungsarbeiten durchführen möchte, ist eine zeitliche Begrenzung möglich.

Bei Unwirksamkeit der Kündigungsfrist kann der Leasingnehmer den Leasingvertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten auflösen. Durch den Ausschluss der Kündigung oder einen Verzicht auf die Kündigung kann der Anbieter die Begründung einer Kündigungsfrist umgangen werden. Bei einem wirksamen Verzicht auf die Kündigung ist eine reguläre Kündigung des Mietverhältnisses für diesen Zeitpunkt nicht möglich. Daher ist es empfehlenswert, den Pachtvertrag vor dem Vertragsabschluss auf etwaige Fristen oder Kündigungsausschlüsse prüfen zu lassen, um unangenehme Überraschungen bei der Kündigung zu vermeiden.

Eine Kündigung muss immer in schriftlicher Form vorliegen, d.h. sie muss von allen im Mietvertrag benannten Personen unterzeichnet werden. Zur Kündigung genügt ein Telefax oder eine e-Mail nicht! Die Kündigung ist nach Empfang durch den Mieter rechtskräftig und bedarf keiner Einwilligung. Maßgeblich ist allein der Zugang des Kündigungsbriefes.

Achten Sie daher immer darauf, dass Sie einen Nachweis über den Zugang zum Kündigungsbrief haben. Das kann die Empfangsbestätigung eines eingeschriebenen Briefes sein, aber es ist sicher, wenn die Stornierung durch einen Kurier übermittelt wird. Im Falle einer Auseinandersetzung kann der Mieter feststellen, dass die Kündigung in den Postkasten des Vermieters gestellt oder zu einem festgelegten Termin eingereicht wurde.

Die Kündigung muss vom Pächter nicht begründet werden. Allerdings gibt es für den Eigentümer weitreichende Rechtfertigungspflichten. Es muss (mit wenigen Ausnahmen) immer ein begründetes Kündigungsinteresse haben. Dies sind laut Gesetzeslage nur drei Kündigungsgründe: Ausgenommen von der Pflicht zur Begründung des Vermieters ist ein Zweifamilienhaus, in dem der Eigentümer selbst in einer Ferienwohnung wohnt.

Danach verlängern sich die Kündigungsfristen für den Pächter um drei weitere Monatsfristen. Allerdings genügt es, wenn der/die VermieterIn im Beendigungsschreiben darauf verweist, dass er/sie von der Möglichkeit der erleichterten Kündigung profitiert. Ein Mietvertrag kann neben einer regulären Kündigung innerhalb eines gewissen Zeitraums auch von beiden Parteien ohne Einhaltung einer fristlosen Kündigungsfrist durchgesetzt werden. Bei einer fristlosen Kündigung mit weitreichenden Rechtsfolgen, besonders im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen, sollten Sie sich nach Eingang der Kündigung juristisch beraten lassen. Die Kündigung erfolgt durch einen Rechtsanwalt.

Erfahrungsgemäß sind viele " sofortige " Beendigungen nicht gerechtfertigt oder können bei Mietrückstand nachträglich aufgehoben werden! Ein dritter Bereich sind die Kündigungsrechte. Der Leasingnehmer kann den Mietvertrag ungeachtet einer zeitlichen Begrenzung im Falle einer Mietsteigerung durch Modernisierung, einer Anhebung der Nettomiete, einer nicht ausgestellten Untermietgenehmigung und im Falle des Todes auflösen.

Informieren Sie sich rechtzeitig vor der Kündigung durch den INTERESSENVERBAND MIETERSCHUTZ e.V. oder nach Eingang der Kündigung beim Vermieter!

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