Schadensersatz statt neben der Leistung

Vergütung statt Leistung

und Kompensation zusätzlich zum Service eine zeitlich veränderbare Kat-. Sie liegt zwischen Schäden statt. zwischen Leistung und Schadensersatz neben der Leistung zu unterscheiden. in den Fällen der Verletzung nicht erfüllungsbedingter Nebenpflichten). ("nur "anstelle des Dienstes".

/ "neben dem Dienst").

Vergütung statt / zusätzlich zur Leistung / Rücktritt

Um zwischen " Schadensersatz statt Leistung " und "neben Leistung" zu unterscheiden: Zuerst stellen Sie sich die Fragen, woraus der entstandene Sachschaden resultiert (hier z.B. in den von ihm zu zahlenden Gebühren für die Anmietung einer anderen Schankanlage). Nun stellen Sie sich die Fragen, ob dieser Schadensersatz erstattet wird, wenn der Debitor die Leistung würde nachholt.

Andernfalls ist dies Schadensersatz neben der Leistung. Einschlägig sind dann nur Anspruchsstandards, die neben der Leistung, etwa 280 I, 280 I, 280 I, 241 I, 241 I oder 280 I, 286 eben diese Schadensersatzleistung ersetzten. so ist es auch in Ihrem Fall: Auch wenn der Vertrags-partner die Leistung (Lieferung der Zapfanlage), den entstandenen Schaden, und somit die Kosten des Vermietungsauftrags der anderen Zapfanlage sowie den entgangenen Erlös der ersten Woche (252) bestünde an.

Sie ist daher KEINE Vergütung statt Leistung, nicht wirklich. Anstelle der Leistung (= Bereitstellung der Zapfanlage) würde erhält die Betreibervergütung, die hier den Äquivalentswert der Zapfstelle in Form von Geldwerten von wäre beträgt. Die damit verbundenen Schäden tatsächlich, also der entgangener Profit und die durch den anderen Dispenser verursachten Ausgaben, werden nicht durch einen Ersatzanspruch, der die Leistung gleichmäßig ausgleicht, ausgeglichen!

Fazit: Sie benötigen eine Anspruchsbasis, die neben der Leistung auch eine Vergütung anstrebt. In der Nähe davon besteht ein Verzugsschadenersatzanspruch, der keiner Erinnerung gemäß 286 II Nr. 1 bedürfen, da für die Leistung eine Zeit nach dem Termin festgelegt wird.

Obligationenrecht allgemein

Die allgemeinen Teile des Obligationenrechts sind durch einen großen materiellen Reichtum und eine hohe KomplexitÃ?t gekennzeichnet, insbesondere im Recht der Leistungsstörung, das fÃ?r die PrÃ?fung von Bedeutung ist. Bei diesem " Gestrüpp " ist die Beherrschung der Grundstrukturen von Bedeutung. Sie umfasst den gesamten Geltungsbereich des Allgemeinen Teils (Entstehung, Inhalte, Störungen und Beendigung von Verpflichtungen, Einschaltung Dritter, Wechseln und der Mehrzahl der Kreditoren und Debitoren sowie Deliktsrecht).

Über 300 Fallstudien illustrieren das Gehörte und verdeutlichen die Wichtigkeit für die Lösung. Wie die Wiederholung und vertiefende Fragen fordern sie zum eigenständigen Nachdenken auf.

Mehr zum Thema