Streitwert Abfindung

Wert im Streitfall Abfindung

Steigert die Entschädigung den Streitwert und die Kosten einer Kündigungsschutzklage? Auf den Streitwert wird der Wert des Vergleichs nicht angerechnet. Wert im Streitfall für die Instandhaltung: Entschädigung/Rückzahlung. des Kündigungsschutzverfahrens siehe dort, dass die Entschädigung nicht funktioniert. Die Arbeitgeber sollten verpflichtet werden, eine Abfindung in einem bestimmten, aus einer.

Streitwert im Falle einer Schadensersatzklage nach 1a KVG

Mit der Einführung des 1a KVG ergibt sich die Fragestellung, welcher Wert im Falle einer Auseinandersetzung über die Auszahlung des Entschädigungsanspruchs anzuwenden ist. Gemäß 1a KVG kann das Schiedsgericht, das wegen zwingender betriebsbedingter Kündigungen kündigt, das Schreiben mit dem Vermerk kombinieren, dass die Kündigungsfrist nach § 4 KVG abgelaufen ist und dass das Schiedsgericht Schadensersatz verlangen kann.

Dabei ist die Entschädigungshöhe gemäß 1a Abs. 2 KG anzugeben. Es muss 0,5 Monatsgehälter für jedes Beschäftigungsjahr sein. Gibt es in einem solchen Falle einen Rechtsstreit zwischen den Vertragsparteien über die Summe der Abfindung, nicht aber über die Auflösung des Dienstverhältnisses wegen betrieblicher Auflösung als solche, so ist der Streitwert der Nominalwert der Inanspruchnahme.

Bei den Anwalts- und Gerichtskosten ist daher der gesamte Streitwert als maßgeblicher Streitwert für die vom ArbN geforderte Abfindung zu betrachten. Danach war es untersagt, dem Streitwert über das Vorhandensein und Nichtvorhandensein des Beschäftigungsverhältnisses eine bezahlte oder zu leistende Entschädigung hinzuzufügen. Das ist im jetzigen Falle nicht der Fall, weil das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein des Beschäftigungsverhältnisses unbestritten ist.

Diese ist nun auch noch mit einem vierteljährlichen Ertrag gemäß 42 Abs. 4 GKG zu erfassen. Betrifft der Rechtsstreit sowohl den Vergleich als auch dessen Betrag, so ist der Nominalwert des von der ArbN verlangten Geldbetrages maßgebend (KR-Spilger, Nr. 7a KSchG, Rn. 131; ZAP 04, 81, 92 f.).

Ist dagegen die Kündigung oder Nicht-Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses als solches strittig, so ist das Quartalsergebnis als Streitwert anzusehen, und zwar ungeachtet der geleisteten oder zu leistenden Entschädigung.

Arbeitsgesetz | Korrekte Abwicklung von Aufhebungsvereinbarungen

Praktisch ist die Ermittlung des Wertes des Gegenstands bei der Bearbeitung von Arbeitsverhältnissen und die Fragestellung, wie solche Aufträge mit der Rechtschutzversicherung abzuwickeln sind, mit erheblichen Problemen verbunden. Wie Sie Ihre Tätigkeit richtig abbilden können (zum Thema Werte im Arbeitsrecht: BRAGO profi 1/98, 2/98, 2/98, 6; 6/98, 6, 9/98, 8, 13; 7/98, 8; 8/98, 9/98, 9/98, 5; 10/98, 8; 11/98, 7; zur Kündigungsvereinbarung im Arbeitsrecht: Göbel, BRAGO profi 8/01, 98).

Der erste Schritt der Abrechung ist die Ermittlung der Objektwerte des Vorgangs. Danach ist zu überprüfen, welche Aktivitäten des Rechtsanwalts durch die Rechtschutzversicherung abgedeckt sind. Rechtsanwältin R erhält eine Zusage von der Rechtschutzversicherung ihres Klienten für den anstehenden Arbeitsprozess. Um die arbeitsgerichtliche Streitigkeit zu vermeiden, wird jedoch vor Klageerhebung ein Kündigungsvertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber abgeschlossen, der auch die Auszahlung einer Abfindung, die Ausstellung einer gütigen Bescheinigung und die Befreiung des Mitarbeiters von der Arbeit bis zur Kündigung des Anstellungsverhältnisses regelt.

Was sind die Objektwerte für die Tätigkeit des Rechtsanwalts und was kann R vor allem gegenüber der Rechtschutzversicherung geltend machen? Im weiteren Verlauf sind die von der Rechtschutzversicherung (2.) und vom Auftraggeber (3.) zu tragenden Kosten zu errechnen. a) ObjektwertFür Aktivitäten, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens behandelt werden oder werden können, bezieht sich 8 (1) Bundesrepublik Deutschland auf die Wertregelung der jeweiligen Jurisdiktion.

Die folgenden Werte sollten daher für die Aktivität des R verwendet werden: - Kündigung: Dafür sind maximal drei Monatsbezüge zu zahlen, 8 Abs. 1 BRAGO, 12 Abs. 7 Satz 1 ARGG (zusätzlich zu den zu beachtenden zusätzlichen Vergütungsfaktoren: Göbel, BRAGO v. 8/01, 98). - Abfindung:

Bei einem Rechtsstreit über das Vorliegen, Nichtvorliegen oder die Beendigung eines Anstellungsverhältnisses wird der Streitwert durch ARGG nicht angehoben. - Anspruch auf eine Bescheinigung: Der Wert des Gegenstandes einer Bescheinigung ist nach 3 ZPO, Kinderschutz, Kostenpraxis für Rechtsanwälte, Teil 4, Rn. 55) zu bestimmen: - Befreiung: Die Höhe der Befreiung hängt von 3 ZPO ab und variiert je nach Interesse der Weiterbeschäftigung zwischen 10 und 50 v. H. der für den Befreiungszeitraum zu zahlenden Vergütung (LAG Berlin MDR 02, 59; NZA 98, 251; NZA 98, 251; Ennemann/Griese, Verfahrenstaktik des Arbeitsgerichtes S. 316).

Unbestritten ist dies im Hinblick auf die Befreiung und die Ausstellung der Bescheinigung eine zusätzliche Leistung des zugelassenen Rechtsanwalts, die über den Wert des Gegenstands des 12 Abs. 7 Satz 1 Schiedsgerichtsgesetzes hinaus geht. Der Streitwert ist daher wie nachstehend aufgeführt zu addieren: Für einen Streitwert von EUR 1.000,- sind folgende Honorare angefallen:

Die Rechtsschutzversicherungen bestimmen den Wert des Objektes selbst. a) Objektwert Die Rechtsschutzversicherungen kalkulieren nur auf Basis der vierteljährlichen Vergütung. Als Rechtfertigung wird angeführt, dass im Hinblick auf die Befreiung und die Ausstellung der Bescheinigung kein Fall von Rechtsschutz festgestellt werden kann. Der Wert des Objekts beläuft sich danach auf EUR 9000. Gemäß den Allgemeinen Schutzbestimmungen (ARB) ist der Rechtschutzversicherer verpflichtet, einzugreifen, wenn eine der Parteien Verpflichtungen aus dem Beschäftigungsverhältnis verletzt hat.

Der Rechtsanwalt hat die Pflicht, bei Problemen bei der Ausstellung oder Abfassung der Bescheinigung oder bei Anfechtung des Anspruchs auf Entschädigung den Prozesskostenversicherer zusätzlich unter Angabe des Sachverhaltes und Vorlage geeigneter Dokumente zu unterrichten und eine diesbezügliche Zusatzbestätigung zu erwirken. In der Regel sind jedoch nur das "Wenn" und das "Wie" der Kündigung des Anstellungsverhältnisses umstritten, während die anderen Aspekte wie Beurkundung und Beurlaubung unumstritten sind.

Selbst wenn der den Rechtsanwalt anweisende Mitarbeiter einer unwiderruflichen Entlassung Bedeutung beimisst und seinen Rechtsanwalt gerade an dieser Stelle explizit anweist, störrisch mit dem Auftraggeber zu handeln, besteht keine Verletzung des Anstellungsverhältnisses im Sinne des ARB. Die Rechtschutzversicherung ist berechtigt, die Deckung zu verweigern. Damit kann R mit der Rechtschutzversicherung wie nachfolgend beschrieben abrechnen:

Hinweis: Die Erhebung des Anwaltshonorars für die Deckung durch die Rechtschutzversicherung entfällt. Im Regelfall wird die hierfür zu erhebende Vergütung auch nicht von der Rechtschutzversicherung getragen, da dieser Honoraranspruch nicht unter den Rechtschutzversicherungsschutz falle (vgl. BRAGO v. 4/02, 51). Mit dem Kunden sind EUR 1.992,88 entstanden.

Allerdings deckt die Rechtschutzversicherung nur EUR 1.585,72. Die Differenz von EUR 407,16 kann R von seinem Kunden verlangen. Praktischer Hinweis: Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, seinen Klienten darauf aufmerksam zu machen, dass die Rechtsschutzversicherungen in einem solchen Fall - zu Recht - nur einen Teil der für die Arbeit des Rechtsanwalts angefallenen Honorare bezahlen und dem Klienten daher die überschüssigen Honorare entsprechend dem jeweils erhöhten Wert des Gegenstandes unmittelbar in Rechnung stellen.

Der Abschluss einer entsprechenden zusätzlichen Gebührenvereinbarung mit dem Kunden wird empfohlen. Dieser Vertrag sollte explizit vorsehen, dass der Auftraggeber die erhöhten Resthonorare zu zahlen hat, wenn die Aktivität einen größeren Objektwert als die vierteljährliche Vergütung hervorruft und der Prozesskostenversicherer nicht zur Zahlung verpflichtet ist. Es werden Forderungen geltend gemacht, die Anwaltskosten verursachen, für die meine Rechtschutzversicherung nicht haftet.

Ungeachtet der Fragestellung, ob die Rechtsschutzversicherungen das gesamte Honorar zu tragen haben, ist der Auftraggeber - gleichgültig ob Angestellter oder Auftraggeber - bei jedem arbeitsrechtlichen Auftrag darüber zu informieren, dass die gesetzlichen Bestimmungen des 12a Schiedsgerichtsgesetzes auch für die vorgerichtliche / außergerichtliche anwaltliche Betätigung gelten. Dabei ist eine anwaltliche Empfehlung der Kölner Arbeitsgruppe zu beachten:

Sie sind als umstritten im Sinne des ARB zu betrachten, da alle Abrechnungsteile als Entschädigung für den Entlassungsverzicht des Mitarbeiters auf eine Kündigungsklage sind. Wenn die konsensuale Beilegung aller Vergleichsfragen im Zusammenhang mit dem Gesamtarbeitsverhältnis die Berücksichtigung des Verzichts auf eine von einem Arbeitnehmer erklärte Kündigungsschutzmaßnahme darstellt, bilden die individuell getroffenen Vereinbarungen eine zusammenhängende Maßeinheit und mussten als Ganzes zur Erhöhung des Streitwertes berücksichtigt werden (AG Köln, Rechtsanwalt 02, 184).

Die Annahme, dass die einzelnen Vorteile einer i. d. R. einheitlich geregelten Leistung direkt mit dem Rechtschutzversicherer, andere direkt zwischen Rechtsanwalt und Klient zu regeln sind, ist unrealistisch (AG Köln AnwBl. 02, I84; LG Bonn NZA-RR 98, 562). Praktischer Rat: So anwaltlich die Kölner Arbeitsgruppe auch entscheidet, es ist eine individuelle Lösung.

In strittigen Angelegenheiten des ARB gibt es keine richtungsweisenden Entscheidungen. Folgende Empfehlungen werden für die Kundenberatung (Versicherungsnehmer) empfohlen: Vor Vertragsabschluss sollte der Kunde von vornherein sowohl über die anwaltliche Beurteilung des Landgerichts Köln als auch darüber informiert werden, dass sein Prozesskostenversicherer einen Versicherungsanspruch im Sinne des ARB sehr eingeschränkt annehmen kann.

Rechtsschutzversicherungen sollten nach dem vollen Wert des Objektes, d.h. unter Beachtung der vergleichbaren Forderungen, abrechnen. Sollte der Rechtschutzversicherer mit der Rechtsprechung des Landgerichts Köln nicht einverstanden sein, hat der Auftraggeber selbst zu beurteilen, ob er die restlichen Gebühren übernimmt oder ob er seinem Rechtsanwalt diesbezüglich eine gerichtliche Verfügung gegen die Versicherungen im Hinblick auf den ermäßigten Honoraranspruch erteilen wird.

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