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Wie lange Speichert O2 Ip Adressen
Ip-Adressen werden bei O2 gespeichert?Speicherung von Daten Speicherung von IP-Adressen bei O2
Da die Datenspeicherung noch nicht in Kraft ist, sollte sie wie bisher 7 Tage dauern. Wahrscheinlich nicht genug für mich, ich will es ganz klar wissen. Bobo 1978 schrieb: Was wird wo gelesen? Die Gesellschaft hat das Ergebnis zur Kenntnis nehmen können und prüft die Situation noch.
"Der Ausgang dieser unterschiedlichen Verfahren zur Datenspeicherung kann nicht vorhergesagt werden", sagte Telefónica.
Datenspeicherung vorübergehend suspendiert| c't Magazine
Die BNetzA hat kurz vor dem Termin per 31. Dezember 2008 angekündigt, dass sie die Datenspeicherung bis auf weiteres nicht durchführen und damit de facto aussetzen wird. Der Anbieter speichert zunächst keine Anschlussdaten. Seit zehn Jahren gibt es in Deutschland den Disput um die Datenspeicherung. Im Jahr 2008 erließ das Bundesverfassungsgericht eine vorläufige Verfügung, die die Lagerung erheblich beschränkte.
Mit der im Dez. 2015 verabschiedeten Verordnung, die seit dem 01.07.2017 in Kraft ist, ist eine weitaus weniger umfangreiche Aufbewahrung vorgesehen; so unterliegen z. B. E-Mail-Anbieter nicht mehr den Regelungen. Dabei werden die Anschlussdaten aller Benutzer grundlos abgespeichert - für den Falle, dass einer von ihnen auffällig wird. Erste Erfolge haben die Gutachter bereits erzielt: Auf Wunsch des Münchener Anbieters Raumnetz urteilte das Verwaltungsgerichts Münster, dass das Recht gegen europäisches Recht verstößt.
Die Entscheidung betrifft zunächst nur Raumnetz; alle anderen Anbieter sollten die Angaben fristgerecht zum Stichtag für den Beitritt geliefert haben. Allerdings nutzte die BNetzA die Gelegenheit, die Aufbewahrungspflicht drei Tage vor ihrem In-Kraft-Treten außer Kraft zu setzen. Bis auf weiteres müssen die Anbieter keine Bestandsdaten vorhalten. Viele der betroffenen Firmen, darunter Telekom, Voodafone, O2, 1&1 und Easybell, haben dann einstimmig erklärt, dass sie keine datenspeichern.
Der Branchenverband Eco, BREKO und VATM begrüßte die Wahl der BNetzA. Anbieter haben kein Recht auf Datenspeicherung. Nur wenn ein Antrag auf Informationen von den Untersuchungsbehörden eingegangen ist, können diese auf diese Informationen zurückgreifen und die angeforderten Informationen bereitstellen. Dies ist jedoch mit erheblichem Mehraufwand verbunden, sowohl für die Sammlung und Aufbewahrung als auch für die Informationen aus diesen Verkehrsinformationen.
Zum Beispiel ist dort das Vier-Augen-Prinzip anzuwenden, d.h. es sollen zwei Personen für den Zugang eingesetzt werden - in der Realität wird der eine den anderen bei der Arbeit beobachten. Die geplante Datenhaltung hätte in vielen Faellen nicht funktioniert. Nicht verfügbare Informationen können nicht gesammelt werden, z.B. Benutzerdaten in WLAN. Viele WLAN-Betreiber melden ihre Benutzer nicht mehr an.
Mehrere Benutzer teilen sich eine fremde IP-Adresse wie ein DSL-Router in privaten Haushalten, jedoch auf der Stufe des Netzwerkbetreibers. Telekom klagt, dass es in diesem Bereich eine ungelöste Meinungsverschiedenheit mit den Behörden gibt. Nach Ansicht der Telekom dürfen nur die öffentlichen IP-Adressen abgelegt werden, nicht aber die dazugehörigen Port-Nummern oder privaten IP-Adressen, zu denen NAT konvertiert, da es dafür keine rechtliche Grundlage gibt.
Dies bedeutet, dass eine Zuweisung an einen Benutzer nicht mehr möglich ist. "Konkrete Benutzernamen, die von der BNetzA erwartet werden, sind daher nicht realisierbar", so Axel Petri, Head of Group Security Governance bei der Telekom in einem Blogbeitrag.