Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Youtube Legal
Juristisch YoutubeRechtlich gesehen
Als unser Partner Checked4you. de reports stellt YouTube häufig kostenlos Musik-Clips zur Verfügung. YouTube stellt eine Auswahl an Musikvideos mit tollen Stücken vor. Dies sind Online-Tools, die nur den Sound eines YouTube-Videos aufzeichnen und als mp3 aufzeichnen. Auch nach geltendem Recht sind sie legal - aber nicht bei jedem Film!
Zum Beispiel sollte ein Lied von Ed Sheeran auf seinem eigenen YouTube-Kanal ablaufen. Wenn Sie den Namen in einem Video vorfinden, das vielleicht von "mausi123" ist und nur als Untermalung fungiert, berühren Sie ihn nicht! Erhältlich ist der Streamripper entweder als Download- und Installationsprogramm (gefunden über die Suchmaschine mit dem Suchbegriff "streamripper") oder als Website, auf der Sie einfach den Verweis auf das entsprechende YouTube-Video eingeben (gefunden mit dem Suchbegriff "youtube mp3").
Im Moment sieht man keine Gefahren für dich, wenn du einen Stream-Ripper benutzt. Wir tun es aber, weil es in einer Zeit wie dieser für uns von Bedeutung und richtig ist, transparent zu informieren. Mit Ihrer Hilfe haben auch diejenigen, die es sich sonst nicht erlauben können, Zugriff auf diese zu haben.
Können auf meiner Website Filme eingebunden werden?
Wenn Sie ein Videomaterial auf Ihrer Webseite einbinden, wird es so dargestellt, als ob es dort lag. In der Tat wird das Bild nicht vervielfältigt, sondern verbleibt an der ursprünglichen Quelle und wird von dort ausgestrahlt. Man fragt sich, ob die Einbettung ohne weiteres gesetzlich zulässig ist. Diesbezüglich hat der EuGH festgestellt, dass die Einbettung kein anderweitig zu bewertender Umstand ist.
Dies trifft auch dann zu, wenn der Betrachter den Anschein hat, dass das Videomaterial von der Webseite stammt, die es integriert. Ausschlaggebend ist, dass die Einbettung in der Regel die Copyrights überhaupt nicht beeinträchtigt. Wenn ein Rechtsinhaber sein Videomaterial im Internet veröffentlicht, ist die Einbettung daher in der Regel problemlos, da sie nach dem Urheberrecht nicht von Bedeutung ist. Falls das Videomaterial ohne die Erlaubnis des Rechtsinhabers eingestellt wurde, kann nicht nur dieser Hochladen, sondern auch das Einbinden bzw. Verknüpfen gegen das Urheberrecht verstoßen.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Person, die das betreffende Bild einbindet, weiß, dass es nicht legal im Internet veröffentlicht wurde. Für Privatanwender ist dies jedoch in der Regel nicht möglich. Darüber hinaus ist es für Rechtsinhaber in der Regel erfolgversprechender, gegen die Plattform oder den originalen Hochlader zu agieren als gegen Webseitenbetreiber, die einfach nur ein Bild einbauen.
Falls das Bild an der Videoquelle verschwunden ist, ist eine Einbettung nicht mehr möglich. Ungeachtet des Urheberrechts gibt es auch Gefahren, wenn ein Film offensichtlich illegale Bestandteile hat, wie zum Beispiel strafbare pornografische Darstellungen, gewaltverherrlichende Filme oder die Benutzung von verfassungsfeindlichen Symbolen. Grundsätzlich sollten Sie solche Filme weder verknüpfen noch einbinden.