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Zulässige Arbeitszeit
Erlaubte Arbeitszeit35-Stundenwoche
Vollzeitarbeit ist in Frankreich mit 35 Wochenstunden festgelegt. Aber nicht nur in der Regelarbeitszeit weicht die deutsche von der französischen ab, sondern auch in der Urlaubszeitberechnung, der Festlegung von Werktagen und der Behandlung von Mehrarbeitszeiten.
Deshalb gibt es in vielen Betrieben unterschiedliche Arbeitszeitmodelle, während sich andere stärker an Tarifverträgen ausrichten. Wie die Wochenarbeitszeit aufgeteilt wird, ist unter anderem vom Betrieb, der Branchenzugehörigkeit, der Unternehmensgröße und der regionalen Verteilung abhängig. Man unterscheidet in den französichen Arbeitsverhältnissen zwischen den Tagen, an denen die Arbeit ausgeführt wird - den sogenannten Jour ouvres - und den Arbeitstagen, an denen grundsätzlich die Arbeit ausgeführt werden kann und die weder Sonn- noch Feiertagsarbeit sind - den Jour ouvrables.
Die Wochenarbeitszeit mit Jugendlichen von montags bis freitags ist ein Tag, ein Arbeitstag oder Jugendliche von dienstags bis samstags ein Tag. Die Ferientage werden in Frankreich pro Arbeitsmonat "kumuliert" und "gutgeschrieben". Wie viele Ferientage es gibt, ist davon abhängig, ob sich das Betrieb oder die Einrichtung auf die Stunden sätze oder die Stundensätze beziehen, wie sie berechnet werden.
Basiert die Kalkulation auf den ouvrés, werden dem Mitarbeiter 2,08 Tage pro Kalendermonat anrechenbar. Für eine Kalkulation auf der Grundlage der Stundensätze beträgt sie 2,5 kumulierte Feiertage pro Kalendermonat - egal, ob die Arbeit am sechsten Arbeitstag oder nicht. In letzterem Fall ist es notwendig zu betonen, dass die Ferien, die sich über eine Reise mit einbeziehen.
Wenn Sie in einem Betrieb arbeiten, in dem der Sonnabend eine Reise ist und freitags und montags frei nehmen möchten, werden drei Tage bezahlter Urlaub, einschließlich Sonnabend, anstelle von zwei Tagen einbehalten. In der Summe kann der Arbeitgeber dies jedoch nicht auf mehr als fünf Sonntage pro Jahr übertragen, denn: 2,5 Ferientage x 12 Monaten = 30 Ferientage = 5 Wochen= 5 Samttage.
Für die Vergütung von Mehrarbeit gilt grundsätzlich, soweit keine eigenen Vereinbarungen in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen bestehen: In den ersten acht Zusatzstunden, also von der 36. bis zur 45. vollen Stunde, wird ein Stundensatz mit einem Aufschlag von 25 % ausbezahlt. Es dürfen nicht mehr als 220 Mehrarbeitsstunden pro Jahr geleistet werden.
Auch ist es möglich, Mehrarbeit ganz oder zum Teil durch einen so genannten Repos compensateur de remplacement auszutauschen (Repos compensateur de remplacement), sofern dies im Kollektivvertrag (convention / agreement collectif) nach Zustimmung des Betriebsrats (comité d'entreprise / de légués du personnel) vereinbart wurde. Mehrarbeit wird in der Regel durch ein höheres Stundenhonorar oder durch "Partying" ausbezahlt.
In Frankreich kann ein Wochenarbeitsvertrag für eine 35-Stunden-Woche jedoch auch eine gewisse Zahl von Mehrarbeiten als Pauschale im Monatsgehalt enthalten. So kann der Arbeitgeber beispielsweise zehn zusätzliche Stunden pro Monat fordern, ohne dass der Arbeitnehmer in irgendeiner Weise vergütet wird. Diese Bestimmung kann dem Arbeitnehmer jedoch nicht auferlegt werden, er muss ihr zugestimmt haben.
Auf jeden Falle ist es empfehlenswert, Ihre Mehrarbeit exakt zu vormerken. Die An- und Abreisetage auf Dienstreisen werden im Prinzip als Werktage betrachtet und die Reisedauer ist somit die tatsächliche Arbeitszeit. Dieser ist dann entweder Teil der vertraglichen Arbeitszeit oder muss entsprechend der Überstundenregelungen vergütet bzw. vergütet werden. Dann kann die Arbeitszeitverteilung so reguliert werden, dass z.B. vor und/oder nach einer Dienstreise das Zweitageswochenende in zwei Ruhetage untergliedert wird.
Über die 35-Stundenwoche hinaus beträgt die vertragliche Arbeitszeit in der Regel 39 Wochenstunden. Ob die vier Mehrarbeitsstunden pro Kalenderwoche als Mehrarbeit vergütet oder durch RTT (réduction du temps de travail) und damit freie Zeit kompensiert werden, ist abhängig vom Unternehemen.
Ein Arbeitnehmer darf nicht mehr als zehn Arbeitstunden pro Tag in Frankreich leisten und muss eine Unterbrechung von mindestens elf aufeinander folgenden Arbeitstagen vor dem folgenden Einsatz haben.
Ein Pausenanspruch von mind. 20 min. entsteht längstens nach sechs Arbeitszeit. Die wöchentliche Gesamtarbeitszeit darf 48 Std. nicht übersteigen, eine Unterbrechung von 35 aufeinanderfolgenden Std. muss durchgesetzt werden. Die Durchschnittsarbeitszeit darf über einen Zeitabschnitt von zwölf Kalenderwochen 44 Wochenstunden nicht übersteigen. Die Verordnung ist nicht nur für Arbeitgeber gegenüber Arbeitnehmern anwendbar, sondern muss auch von den Arbeitnehmern eingehalten werden, zum Beispiel bei der Wahrnehmung von zwei Arbeitsplätzen.
Lediglich das Arbeitsinspektorat kann eine Überziehung der hier festgelegten Arbeitszeiten zulassen. Nähere Infos zu diesem Bereich sind auf der Webseite des französischen Staatsdienstes und auf Juritravail.com zu lesen.