Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung Gegendarstellung Muster
Warnung Counterstatement BeispielZuviel Arbeitsaufwand
Eine Kabelmanufaktur schickte innerhalb kürzester Zeit vier Mahnungen an einen Angestellten und beendete dann den Vertrag aus Verhaltensgründen. Gute Strategie: Der Angestellte, der seit 1977 für den marburgischen Kabelnetzbetreiber tätig ist, hatte nach jeder Abmahnung eine Gegenerklärung geschrieben, die in seine Mitarbeiterakte aufgenommen wurde. "Dies hat sich dabei als strategisch clever erwiesen", so Hans-Joachim Müller, juristischer Sekretär der Arbeitsgemeinschaft Frankfurt/Gießen.
Mit der Abgabe der Gegendarstellung an das Bundesgericht konnte bewiesen werden, dass die Begründung der Abmahnung ungerechtfertigt war und somit keine Kündigungsgrundlagen bot. Die Arbeitgeberin nahm dies zum Anlass, ihn nach vier Verwarnungen zu entlassen. Der Schaden ist zwar eingetreten, aber nicht wegen seiner Schuld, wie der Angeklagte in seinen Gegenerklärungen nachweisen konnte.
Schon vor den Warnungen hatte der Angestellte seine Vorgesetzen wiederholt auf Irrtümer durch übermäßige Belastung aufmerksam gemacht - es wurde keine Lösung gefunden. Im vergangenen Fall, der zur vierten Verwarnung und Entlassung geführt hat, hatte der Arbeitnehmer seinen Chef auch auf die Fehlerursachen und die Gefahren von so genanntem Rückstau in der Kabelproduktion aufmerksam gemacht.
Nach der Verwarnung hatte der Arbeitnehmer diesen Vorgang auch ausführlich in einer Gegendarstellung aufgezeichnet. "Vor elf Jahren ist der Unternehmer aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten und hat seitdem den Versuch unternommen, Mitarbeiter zu entlassen, deren Arbeitsverträge noch den Tarifverträgen der Vorzeit unterliegen", erläutert Müller, der seit zwei Jahren in ein Gerichtsverfahren gegen das Unternehmen involviert ist.
Rund 160 Klagen wegen unbezahlten Urlaubs- und Weihnachtsgeldes sind noch ausstehend. "Hier war es neben den Gegenerklärungen von Bedeutung, dass der Arbeitnehmer vom Gesamtbetriebsrat unterstützt wurde. "Die Arbeitnehmervertreter hatten den Unternehmer bereits in der Kündigungsverhandlung auf die Gegendarstellung aufmerksam gemacht und sich daher gegen die Entlassung ausgesprochen. Die Richterin hatte den Konzernbetriebsrat nicht hinreichend informiert:
In dem Aufforderungsschreiben fehlt die vierte Mahnung. "Allein das hätte dem Gericht Anlass gegeben", sagte Müller, "die Entlassung für ungültig zu erklären. 2. "Er hat den Verdacht, dass der Bundesrichter nach einer weiteren vollständigen Verhandlung des Betriebsrates einen zweiten Prozess umgangen hat. "Der Direktor des Arbeitsgerichts weist daher in dem Beschluss darauf hin, dass die Entlassung selbst nicht hinreichend gerechtfertigt gewesen wäre.