Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung übergeben
eine Warnung aussprechenWarnung: Voraussetzung und Gültigkeitsdauer / 5 Zugriff und Quittierung der Warnung à Persönliches Büro Premium adressiert.
Im Falle einer Mahnung ( "mündliche Verwarnung", auf die wegen der schwerwiegenden Beweise weitestgehend verzichtet werden sollte), auch telefonisch, wird gefordert, dass der Adressat auch die orale Erläuterung nachvollziehen kann. Bei der Aushändigung des Dokuments wurde eine Mahnung an die Teilnehmer versandt.
Ansonsten ist für den Zugriff folgendes zu beachten: Die Person, die sich auf die Verwarnung bezieht, muss ihren Zugriff im Streitfall nachweisen (in den meisten Fällen der Auftraggeber). 5 ] Wird die Warnung dagegen per Einschreibebrief verschickt und ist niemand an der Adresse des Empfängers zu finden, wird der Brief nicht empfangen, da der Einschreibebrief selbst nicht in den Postkasten und damit unter die Verfügungsbefugnis gestellt wird, sondern nur ein Benachrichtigungsvermerk.
Auch in der Realität gibt es Situationen, in denen ein Umschlag nicht erhalten wird, dessen Inhalt aber umstritten ist. Daher ist auch eine Verwarnung per Einschreiben nicht geeignet. Danach muss der Nachweis geführt werden, dass das Warnschreiben in den Umschlag (Sekretärin oder Bote vor dem Einlegen in den Briefkasten) gelegt und empfangen wurde (z.B. durch Boten).
Die Entgegennahme durch private Überreichung sollte am besten in schriftlicher Form durch den Beschenkten oder einen geladenen Zeuge mit Terminangabe bestätigt werden. Es ist zu bemerken, dass der geschäftsführende Direktor selbst nicht geeignet ist, die Verwarnung abzugeben, da er später nicht als Zeugin auftritt. Er vertritt das Unternehmen per Gesetz[6] und ist somit ein Beteiligter.
Aber wer eine Party ist, kann nicht zugleich Zeitzeuge sein. Eine Befragung einer beweispflichtigen Person (hier Arbeitgeber) ist prinzipiell nur mit dem Einverständnis des Widersprechenden möglich. 7] Von der Gelegenheit, eine Vertragspartei von Amtes wegen anzuhören[8], kann das Landgericht nur in begründeten Fällen profitieren, wenn es von den Tatsachen im Sinn dieser Parteidarstellung "fast überzeugt" ist.
Für die Betriebspraxis bedeutet das: Im Grunde genommen muss nicht nur der Erhalt einer Warnung, sondern auch die Kenntnis ihres Inhalts nachgewiesen werden. Für ausländische Mitarbeiter ist daher eine Uebersetzung in die jeweilige Sprache sinnvoll. Wird die Rede von einem anderen Mitarbeiter vorgelesen, der die Sprache des betreffenden Landes spricht, kann er die Übertragung als Zeugin vorsprechen.
Darüber hinaus kann man jedenfalls bei einem engen Zeitbezug zwischen dem Missverhalten und der Abgabe des Mahnschreibens von einem fremden Mitarbeiter fordern, dies klarzustellen, wenn er den Briefinhalt nicht nachvollziehen kann. Dies ist nur ein Auszug aus dem Programm Persönliches Büro Premiumpaket. Anschließend können Sie die Software 30 minuten lang kostenlos und kostenlos ausprobieren.