Anwaltsgebühren Tabelle

Rechtsanwaltsgebühren Tabelle

Das Gerichtshonorar in Zivilsachen wird nach dem Streitwert aus der folgenden Tabelle berechnet: Die Anwaltshonorare können anhand der umseitigen Tabelle berechnet werden. Das Honorar des Rechtsanwalts wird anhand einer Tabelle nach dem sogenannten Wert des Gegenstandes oder Streitwertes ermittelt. Die offizielle Tabelle der Rechtsanwaltsgebührenordnung finden Sie hier. Das RVG enthält eine Tabelle, in der für jeden Streitwert ein bestimmtes Anwaltshonorar ausgewiesen wird.

Das Honorar für die neue BRAGO

Übersteigt der Wert des Objektes 1.000.000 DEM, wird das Honorar für jeden Teilbetrag von 100.000 DEM um 300 DEM erhoeht. Hat der Kostenverursacher seinen allgemeinen Gerichtstand in einem der neuen Länder oder in dem Teil Berlins, in dem das Grundgesetz bis zur Wiedervereinigung Deutschlands nicht gegolten hat, werden die Gebühren wie bisher um 20 v. H. reduziert (Art. 8 i. V. m. Anhang I Kap. III, Gegenstand A, Teil III Nr. 19 Buchst. a des Einigungsvertrags).

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Der Betrag der Anwaltsgebühren und Anwaltskosten

Ich adressiere das Honorarthema immer im ersten Gespräch mit meinen Kunden. Mir ist es ein Anliegen, dass wir auch offen über die damit verbundenen Gebühren und Abgaben sprechen. Die daraus resultierenden Anwaltshonorare im Bereich des Familienrechts habe ich im PDF detailliert beschrieben, das Sie am Ende dieser Seiten kostenfrei downloaden können.

Das Honorar für Rechtsdienstleistungen wird nach dem Anwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf der Basis einer Gebührenvereinbarung berechnet. Es ist zu berücksichtigen, dass jede individuelle "Baustelle" im Bereich des Familienrechts (d.h. Ehescheidung, Unterhaltsrecht, Gewinnverteilung, andere Vermögensstreitigkeiten usw.) vom Anwalt auf der Basis der im RVG enthaltenen Rechtsvorschriften individuell geregelt werden muss und dass es kein Pauschalpaket "das ganze Familienrechtsmandat " im Honorarrecht nach dem RVG gibt.

Für einen Vergleich nach dem RVG wird ein so genannter Streitgegenstand/Wert als Grundlage für die entsprechende Rechtshandlung herangezogen. Anhand dieses Wertes des Objektes ergibt sich dann das genaue Honorar aus einer vom Auftraggeber festgelegten Honorartabelle. Das betrifft alle Rechtsgebiete, nicht nur das familienrechtliche. Im Falle eines Verkehrsunfalls mit einem Verlust von z.B. 4000 EUR ergibt sich das Anwaltshonorar aus einem Objektwert von 4000 EUR.

Es spielt keine Rolle, ob der Anwalt 2, 5 oder 24 Buchstaben schrieb und sich auch mehrfach mit dem Klienten traf. Bemessungsgrundlage für die Honorarberechnung ist nicht der eigentliche Kostenaufwand des Rechtsanwalts, sondern der Wert des Objektes. Bei der außergerichtlichen Abwicklung eines Falles mit einem Objektwert von 4000 EUR bekommt der Rechtsanwalt 347,60 EUR zzgl. Mehrwertsteuer.

Der Wert des Objekts ist im Bereich des Familienrechts etwas aufwendiger. Beispielsweise wird bei einer Ehescheidung dreimal das Reineinkommen der Ehegatten plus 5% des Guthabens berechnet (abzüglich einiger Freibeträge), bei einer Unterhaltszahlung wird der Unterhaltsanspruch mit 12 mal dem Wert des Gegenstands und bei einem Ertragsausgleich der erforderliche Ausgleichsbetrag ausbezahlt. Die Anwalts- und Gerichtsgebühren resultieren aus der Honorartabelle.

Wenn die Ehegatten zusammen ein Einkommen von EUR 3.500 haben, beträgt der Wert des Scheidungsgegenstandes EUR 10.500, was zu Anwaltskosten von EUR 1.415 zuzüglich Mehrwertsteuer für das Scheidungsverfahren führte. Größere Vermögenswerte und die Anpassung der Pensionsansprüche können zu erhöhten Gebühren für die Mitarbeiter des Unternehmens beitragen.

Ist eine Wartung von 500 Euro pro Monat erforderlich, wird ein jährlicher Betrag von 6.000 Euro als Wert des Objekts berechnet. Hieraus ergeben sich Anwaltskosten für ein außergerichtliches Vorgehen inkl. Durchsetzung des Anspruchs, Überprüfung der Quittungen, Vereinbarungen mit dem Auftraggeber und Ermittlung des Unterhaltsanspruchs von 480,20 Euro zzgl. Mehrwertsteuer.

Weil zu Anfang des Mandates oft nicht klar ist, welches Resultat nach Präsentation und Prüfung aller Dokumente berechnet wird, kann ein Mindestobjektwert für die Kalkulation festgelegt werden. Ergibt das Resultat einer umfassenden Gewinnberechnung, dass kein Anspruch auf einen Gewinn vorliegt, würde der Objektwert EUR 0,00 betragen und der Anwalt könnte nichts begleichen.

Im Gegensatz zu den RVG-Gebühren verarbeite ich jedoch immer Depot- und Kontaktrechtsmandate mit einer Gebührenvereinbarung nach Stundensätzen und Aufwänden. Einige Haftverfahren dauern drei oder vier Arbeitsstunden, andere 7 oder mehr. Das heißt natürlich nicht, dass der Anwalt nichts hat.

Natürlich kalkuliere ich nicht immer eine Vertragsüberprüfung, für die ich nur eine verhältnismäßig kleine nach dem Wert des Objekts benötigte. Mein Anliegen ist in jedem Falle eine gerechte und nachvollziehbare Abrechnung unter Beachtung der abgeschlossenen Verträge und der rechtlichen Anforderungen des RVG. Dieses PDF gibt Ihnen einen Einblick in die Berechnung und Zusammensetzung der Anwaltshonorare.

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