Facebook Impressum Generator

Impressum-Generator für Facebook

Mit den folgenden Schritten können Sie für sich oder Ihre Kunden ein individuelles Impressum für Ihre Facebook-Seite erstellen. Das gilt auch für Profile in sozialen Netzwerken wie Facebook, Google + oder Twitter. Hier können Sie ganz einfach Ihr Impressum für Ihre Website oder E-Mail-Signatur mit unserem Leitfaden erstellen, natürlich völlig kostenlos! Gestalten Sie kostenlos Ihren individuellen Aufdruck. Zahlreiche Webseitenbetreiber wurden bereits wegen eines fehlerhaften Impressums gewarnt.

Nachfolgend können Sie für sich oder Ihre Gäste ein eigenes Impressum für Ihre Facebook-Seite einrichten.

Nachfolgend können Sie für sich oder Ihre Gäste ein eigenes Impressum für Ihre Facebook-Seite einrichten. Der Generator trägt der Tatsache Rechnung, dass Facebook nur 2000 Buchstaben im Impressum einträgt. Sie können das fertig erstellte Impressum endlich in Ihre Facebook-Seite einbinden. Beispieltexte: Über die Funktion "Mustertexte" können Sie auf die Angabe von persönlichen Angaben verzichtet werden.

Statt Ihrer Daten bekommen Sie einen Impressumsvorschlag, der Beispieltexte beinhaltet. Zu einem späteren Zeitpunkt können Sie dann Ihre Daten eintragen.

Impressionen-Generator für Facebook - wie und warum?

Auf Facebook können Sie einen Generator verwenden, um ein Impressum zu erzeugen. Aber wie geht das eigentlich und warum benötigen Sie ein Impressum? Um nicht zum Angriffsziel von Rechtsanwälten zu werden, die verrückt nach Rügen sind, muss man sich auf Facebook einen Abdruck machen und sich die Zeit dafür nehmen. Aber zunächst eine kleine Theorie: Das Landesgericht Aschaffenburg hat beschlossen, dass auch "business used sites in social media channels" ein Impressum benötigen.

Sie können Ihr Impressum ab dem 21. Januar 2013 auch im Feld "Info" auf Ihrer Startseite veröffentlichen. Es ist jedoch darauf zu achten, dass das Impressum innerhalb von zwei Mausklicks für den Benutzer aufrufbar ist. Außerdem darf das Impressum nicht als Bild-Datei dargestellt werden, sondern muss als Aufdruck auf Ihrer Webseite angelegt werden.

Nach dem jetzigen Gerichtsurteil des Landgerichtes Bochum ist der Einsatz eines Imprint-Generators jedoch nicht mehr erforderlich, da Sie das Impressum im Feld "Info" eintragen. Das ist auch deshalb sicher, weil die "Info"-Box auch von Mobilgeräten wie Smartphones und Tablet-PCs aus erreichbar ist. Sie werden die Registerkarten nicht finden, die erscheinen, wenn Sie einen Generator in der Mobilversion von Facebook verwenden - das macht Sie und Ihre Facebook-Seite wieder rechtssicher.

Wenn Sie Ihr Impressum in das Feld "Info" der Facebook-Seite eintragen möchten, gehen Sie wie folgt vor: Auf das Kästchen "Info" tippen. Sie können nun entweder Ihr komplettes Impressum in die Beschreibungen eintragen oder einen Verweis auf das Impressum Ihrer vorhandenen Website einfügen. Für wen ist ein Impressum erforderlich? Das Landgericht Aschaffenburg hat entschieden, dass die Abdruckpflicht auch für öffentliche Facebook-Seiten wie z. B. Fan-Seiten von Bands, die Facebook-Seite Ihres Betriebes oder Ihren Angelverein gilt.

Ausschlaggebend ist dabei, ob der Standort nur für den privaten Gebrauch bestimmt ist - allerdings ist dies gesetzlich nicht exakt vorbestimmt. Doch sobald ein Banner auf der Webseite erscheint, wird diese in der Regel als "geschäftlich" angesehen und muss daher ein Impressum enthalten. Diese Banner sind von Facebook, aber die Anzeige kann auch Ihnen als Betreiber der Website vor Gericht zuerkannt werden.

Wer also eine öffentliche Webseite auf Facebook betreibt, ist bei der Eingabe eines Impressums auf der sicheren Seite. 2. Sie brauchen jedoch kein Impressum für Ihr persönliches Facebook-Profil oder eine Privatgruppe, in der Sie Spieleabende veranstalten. Welche Angaben muss das Impressum enthalten? Die folgenden Hinweise müssen im Impressum einer natürlichen Person enthalten sein, damit sie rechtsgültig sind:

Achtung: Hier genügt kein P.O. Feld, Sie müssen eine komplette Anschrift eingeben! Im Im Impressum ist außerdem anzugeben: die Gesellschaftsform und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Handelt es sich bei dem Seitenbetreiber nicht um eine physische sondern um eine rechtliche Einheit (z.B. eine Gesellschaft, AG, OGG, aber auch ein e. V.), müssen Sie den Namen und den Bevollmächtigten eintragen.

Wenn ein Eintrag im Zählwerk existiert, müssen Sie das Zählwerk und die Zählwerksnummer eintragen. GmbHs, AGs und KGaAs, die sich in Auflösung oder Auflösung befindet, müssen dies ebenfalls mitteilen. Wenn Sie aus einer berufsständischen Gruppe stammen, die in einer berufsständischen Vereinigung zusammengeschlossen ist (z.B. Rechtsanwälte, Steuerexperten, Ärzte), müssen Sie die Kanzlei, die Zulassungsstelle, die Berufsbezeichnung, das Zulassungsland und die Berufsordnung eintragen.

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