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Fristlose Kündigung während der Ausbildung
Kündigung ohne Vorankündigung während der AusbildungAusbildungsvertrag: Kündigung / 5.3 Ausserordentliche Kündigung à Persönliche Kündigung à Persönliche Büroprämie x Persönlich
Beide Vertragspartner haben gemäß 22 Abs. 2 Nr. 1 BGB ein Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigen Gründen. Eine wichtige Ursache im Sinne dieser Regelung ist zu vermuten, wenn Sachverhalte bestehen, auf deren Grundlage unter Beachtung aller Gegebenheiten des Einzelfalles und unter Beachtung der beiderseitigen Belange des Vertragspartners die Fortführung des Ausbildungsbetriebes bis zum Ende der Ausbildungsdauer für den Entlassenden nicht zu erwarten ist.
Wie bei einer außerplanmäßigen Kündigung des Anstellungsverhältnisses nach 626 Abs. 1 BGB gibt es keine zwingenden Gründe für eine Kündigung nach 22 Abs. 2 Nr. 1 BBI-G. Stattdessen hängt es immer von den Gegebenheiten des Einzelfalles ab, ob ein an sich als " wesentlicher Grunde " passender Sachverhalt den Kündiger dazu berechtigen würde, das Ausbildungsverhältnis fristlos zu kündigen.
Die Gesamtbeurteilung aller Sachverhalte, die immer durchgeführt werden muss, muss besonders den Bildungs- und Ausbildungszwecken sowie der persönlichen Struktur der überwiegend noch jungen Lehrlinge Rechnung tragen. Beim Abwägen der Interessen einer vom Praktikanten angegebenen Kündigung aus wichtigem Grund ist die zum Kündigungszeitpunkt absolvierte Ausbildungsdauer im Vergleich zur gesamten Ausbildungsdauer zu berücksicht. 2] Bei einem bereits weit fortgeschrittenem Lehrverhältnis sind besonders hohe Anforderungen an die Effektivität einer vom Lehrling ausgesprochenen Sonderkündigung zu stellen.
3] Bei der Prüfung, ob ein wesentlicher Kündigungsgrund besteht, sind immer die Umstände zum Kündigungszeitpunkt zu berücksichtigen. Wie bei der Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses ist die Betriebsratsverhandlung nach 102 Betriebsratsgesetz auch bei der außerplanmäßigen Beendigung eines Ausbildungs-verhältnisses in Unternehmen mit Betriebsräten vor der Beendigung durchführbar.
Wesentliche Ursachen, die den Praktikanten zur außerordentlichen Kündigung berechtigt können, sind vor allem schwere und wiederholt auftretende Verletzungen der rechtlichen Verpflichtungen des Praktikanten während der Ausbildung. 1] Der Praktikant ist u.a. zur sorgfältigen Durchführung der ihm im Laufe seiner Ausbildung übertragenen Aufgaben, zur Teilnahme an Schulungsmaßnahmen (z.B. Berufsschulunterricht), für die er zur Befolgung der Anweisungen des Ausbilders/der Ausbilderin befugt ist, zur Beachtung der für das Ausbildungszentrum geltenden Vorschriften, zur sorgfältigen Behandlung von Werkzeugen, Geräten und sonstigen Anlagen sowie zur Wahrung des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses gesetzlich dazu verpflichtet. Der Praktikant ist in der Lage, die ihm übertragenen Aufgaben zu erfüllen.
Ein außerordentlicher (fristlose Kündigung) kann auch in folgenden Fällen begründet sein: gravierende Eigentumsdelikte gegen den Praktikanten oder Kollegen am Arbeitsplatz, gravierende Beleidigung und Verleumdung des Trainers oder der Trainer, gravierende und wiederkehrende Beeinträchtigungen der Betriebsruhe oder Ordnung, Unangemessenheit des Praktikanten (z.B. durch Erkrankung oder Unfall ) nach dem Ende der Bewährungszeit.
Außerberufliche Delikte (z.B. Verkehrs- oder Eigentumsdelikte) geben dem Auszubildenden nur dann ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn sie das Ausbildungsverhältnis betreffen (z.B. im Treuhandbereich oder im Rahmen von Betriebsverhältnissen zwischen Mitarbeitern). Die folgenden Bedingungen rechtfertigen die....