Fristlose Kündigung wegen Fehlender Krankmeldung Muster

Kündigung ohne Vorankündigung wegen fehlender Krankheitsmeldung Probe

für die Nichtvorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Es sind arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung zu erwarten. Gegebenenfalls muss auch eine fristlose Kündigung akzeptiert werden. Das Fehlen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtfertigt keine fristlose Kündigung.

Kein Arbeitsunfähigkeitszeugnis: Können Sie ohne Einhaltung einer Frist beenden?

Sie sind sich nicht sicher, was Sie vor einer fristlosen Kündigung ertragen müssen? Die fristlose Kündigung ist das schwerste und daher nur in besonderen Fällen zulässiger. Welche diesbezüglichen Regelungen im Rahmen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gelten, hat die LAG Rheinland-Pfalz beschlossen. Hier ging es um die fristlose Kündigung eines Dachdecker.

Sein Anstellungsvertrag sah vor, dass am ersten Tag der Erkrankung ein ärztliches Attest über die Erwerbsunfähigkeit ("gelbes Leuchten") vorgelegt werden musste. Vom Gesetzgeber ist vorgeschrieben, dass der Mitarbeiter die Bescheinigung über die Erwerbsunfähigkeit erst am vierten Tag der Erwerbsunfähigkeit vorweisen muss (§ 5 EFZG). Der Gesetzgeber schreibt aber auch vor, dass Sie die Abgabe der Erwerbsunfähigkeitsbescheinigung früher fordern können.

Sie können dies entweder für alle Angestellten Ihres Unternehmens oder für die einzelnen Angestellten tun. Ungeachtet der Ausstellung des Arbeitsunfähigkeitszeugnisses ist der Angestellte immer dazu angehalten, Sie sofort zu benachrichtigen, wenn er wegen Krankheit nicht zur Arbeitsstätte kommen kann. Verstoßen die Beschäftigten gegen die entsprechenden Weisungen, liegt ein Verstoss gegen den Anstellungsvertrag vor.

In der Regel begründet der erste Vertragsbruch jedoch keine Kündigung, insbesondere keine fristlose Kündigung. Stattdessen ist eine vorherige, aussichtslose Warnung notwendig. Exakt diese Warnung gab es im Falle des Dachdecker. Zwei Tage lang war er ohne Entschuldigung von der Arbeitszeit abwesend und wurde deshalb verwarnt, weil er die Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit nicht vorgelegt hatte.

Weil dies vom ersten Tag der Erwerbsunfähigkeit an gesetzlich vorgeschrieben war, verletzte der Monteur seinen Anstellungsvertrag. Er hat auch keine Bescheinigung über die Erwerbsunfähigkeit vorgelegt. Das Anstellungsverhältnis mit dem Roofer hat er ohne Vorankündigung beendet. Die Dachdeckerin hat eine Klage gegen diese Kündigung eingereicht. Das Landgericht gab dem Auftraggeber jedoch endgültig Recht und bestätigte die Kündigung ohne Vorankündigung ( "LAG Rheinland-Pfalz", Beschluss vom 19.01.2012, Az.: 10 Sa 593/11).

Sie vermuteten, dass die anhaltende Verweigerung des Mitarbeiters, die Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit trotz Verwarnung einzureichen, es für den Unternehmer unangemessen machte, bis zum Fristablauf zu warten. Die fristlose Kündigung ist nach Auffassung des Gerichtes begründet, wenn zum einen eine Verwarnung ausgesprochen wurde und zum anderen schwerwiegende Gründe vorliegen, die das Warten auf die Frist unangemessen erscheinen lassen.

Derartige erschwerende Sachverhalte sah das Landgericht in der anhaltenden und unzumutbaren Vertragsverletzung, da der Dacheindecker trotz Verwarnung keine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorlegte. Es liegt jedoch in Ihrer Verantwortung, die Fakten zu beweisen, die eine fristlose Kündigung begründen. Bitte achten Sie deshalb bei einer Verwarnung darauf, dass das Missverhalten mit Angabe von Tag und Zeit dokumentiert wird.

Bei der LAG Rheinland-Pfalz mag es nämlich von besonderem Interesse gewesen sein, dass es eine sehr große räumliche Distanz zwischen Warnung und erneuter Verfehlung gab. Man kann davon ausgehen, dass die Kampfrichter weniger klar gewesen wären, wenn es zwischen einer Verwarnung und einer weiteren Abwesenheit ohne Arbeitsunfähigkeitsnachweis einen Zeitraum gegeben hätte. Es ist fraglich, ob die fristlose Kündigung dann tatsächlich durchgesetzt wurde.

Bitte achten Sie deshalb auf eine fristlose Kündigung. Falls die Jury es nicht für unangemessen hält, die Frist abzuwarten, haben Sie zumindest rechtzeitig gekündigt.

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