Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Illegale Downloads Strafe 2016
Unzulässige Downloads Strafe 2016Die Top 10: Illegale Downloads und Streams sind Trümpfe in diesen Staaten.
Das Technologieunternehmen Muso hat mehrere Millionen Zugriffe auf Piraterie-Websites durchleuchtet. Fazit: Lettland führt das Rennen bei der Verwendung illegaler Downloads und Streams an. Eine Umfrage unter 14.000 Websites mit 141 Mrd. Besuchen, einschließlich illegaler Downloads, hat gezeigt, dass Europa bei der Verwendung von Piraterieinhalten führend ist.
Laut der Untersuchung von Muso, einem Technologieunternehmen, das sich auf die Aufdeckung illegaler Inhalte spezialisiert hat, befindet sich nahezu jeder zweite Letter (46,3 Prozent) auf Piraterie-Websites. Nach Lettland folgten Bulgarien, Litauen, Kroatien, Spanien, Griechenland, Serbien, Irland, Rumänien und Schweden mit einer Pirateriequote zwischen 18,4 und 27,4 Prozent. Absolut gesehen sind die USA mit nahezu zehn Mrd. Zugriffen auf illegale Streaming-Portale und drei Mrd. auf Torrent-Websites führend.
Doch mit einer Pirateriequote von weniger als fünf Prozentpunkten liegen die USA unter den Top 50. Erstaunlich ist, dass Deutschland mit 1,7 Prozentpunkten nur am Ende der Rangliste von Vietnam unterschritten wird. Nichtsdestotrotz hat Muso in den Resultaten einen genauen Überblick über die aktuelle Situation der Seeräubereiwelt.
Auch in Österreich werden illegale Downloads nach dem Stichtag 31. Dezember nicht bestraft.
Auch die im Rahmen eines Eilverfahrens im Juni verabschiedete Änderung des Urheberrechtsgesetzes ist seit dem 01.10.2015 in Kraft. 2. Verwirrend sind auch die neuen Bestimmungen zum Download: Statt der früheren Interpretation (Stichwort "Recht auf Privatkopie"), mit der Downloads und Vervielfältigungen jeglicher Form für den privaten Gebrauch in eine graue Zone gerieten und daher nicht kriminell bedeutsam waren, haben sich die Dinge seit dem 01.10.2015 geändert.
Dies bedeutet, dass Internetnutzer in Zukunft selbst entscheiden können sollten, ob sie es mit einer illegalen Herkunft zu tun haben oder nicht. Die neue Verordnung ist jedoch nicht eigens für Österreich konzipiert, sondern ist die Implementierung eines EuGH-Urteils vom 4. Mai 2014 Das Verbot von privaten Kopien aus illegalen Quelltexten hat gerade die graue Zone in Österreich aufgehoben, die seit Jahren Downloads jeglicher Form als legitime Privatkopie deklariert.
Daran wird sich jedoch nichts ändern, denn Internet-Provider dürfen nicht dazu verpflichtet werden, Daten von Kunden und IP-Adressen an die zuständigen Stellen weiterzugeben. Die Herkunft einer digitalen oder physischen Vervielfältigung kann auch in Zukunft nicht überprüft werden. Motherboard: Was verändert sich für uns Verbraucher in wenigen Wörtern durch die am 01. 10. in Kraft getretenen Urheberrechtsänderungen?
Dr. Franz Schmidbauer: Neben der eigentlichen Speichervergütung hat der Gesetzgeber das Recht auf private Vervielfältigung weiter beschränkt, indem er den Abruf aus einer "zweifelhaften" Quellenangabe für rechtswidrig erachtet hat. Das" Recht auf private Vervielfältigung" war bisher eine Form der Vervielfältigung, die zur Norm geworden ist. Dieser Graubereich ist nun nicht mehr da, oder?
Er ist erheblich kleiner geworden, weil Downloads von Filesharing-Diensten oder Angebote wie z.B. kinox. zu einem großen Teil für rechtswidrig erachtet wurden. "Bei der Strafverfolgung wird sich nichts verändern, da der Herunterlader nicht gefunden werden kann. "Ich habe aus dem Rechtstext gelesen, dass Internetnutzer in Zukunft selbst entscheiden können sollten, ob sie es mit einer illegalen Herkunft zu tun haben oder nicht.
Das ist in den meisten Faellen recht klar, aber es gibt immer noch eine graue Zone, in der man nicht sofort feststellen kann, ob etwas rechtswidrig ist oder nicht. Internet-Provider dürfen nach wie vor nicht dazu verpflichtet werden, Daten von Kunden und IP-Adressen an die zuständigen Stellen weiterzugeben. Bei der Strafverfolgung wird sich nichts verändern, da der eigentliche Nutzer in der Regel nicht ermittelt werden kann.
Dies ist nun sehr Ã?hnlich in Hinblick auf privates Kopieren und Festplattentransfer. "Was halten Sie von der Urheberrechtsänderung vom 1. Oktober? Das Streamen, das wichtiger geworden ist als das Herunterladen, wurde glücklicherweise nicht reguliert. Stattdessen sind nur gewisse Nutzungshandlungen wie die Vervielfältigung oder die öffentliche Zugänglichmachung gesichert, aber beim Streamen geht es eigentlich nur darum, sie einmal zu sehen oder zu hören.