Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung Üble Nachrede Muster
Vorsicht VerleumdungsmusterUnterlassungserklärung.
Vorsicht möglich wegen falscher Tatsachenbehauptungen in einem Beitrag im Intranet?
Ein Verband wurde ermahnt, weil er eine Aussage im Netz veröffentlichte, die unrichtig ist und unsere Rechte nachhaltig verletzte. Die Abmahnung schreibt zurück, dass er die Abmahnung nicht unterzeichnen werde, da seine Aussage "vielleicht" doch richtig sei. Frage: 1) Haben wir die Verpflichtung, dem Mahner zu beweisen, dass seine Behauptungen unrichtig sind?
2 ) Können wir eine Abmahnung im Rahmen einer einstweiligen Anordnung abgeben oder müssen wir klagen? Im Folgenden möchte ich Ihre Anfrage unter Beachtung Ihrer Tatsachenbeschreibung und Ihres Engagements wie folgt antworten: - Vor einer Verleumdung gewarnt, jede Aussage, die den Ruf einer Persönlichkeit mindern könnte, sofern diese Aussage nicht von der freien Meinungsäußerung erfasst wird (§§ 1004, 823 BGB i.V.m. Artikel 2 GG).
Falsche Tatsachenbehauptungen fallen nicht unter die freie Meinungsäußerung. Nur in einem Gerichtsverfahren muss die andere Partei nachweisen, dass die angeblichen, diffamierenden Fakten aufrichtig sind. Der Verzicht auf eine einstweilige Anordnung erfordert die Dringlichkeit der Vorwürfe. Wurden Sie jedoch unmittelbar nach der Publikation (vor 3 Monaten) informiert, wäre ein einstweiliges Verfügungverfahren nicht ratsam.
Die Gerichtshöfe wenden verschiedene Termine an, die zwischen 2 und 6 Wochen liegen können. Wenn Sie also schon seit über dreieinhalb Jahren davon wissen, wäre es sicher, im Hauptfall unmittelbar rechtliche Schritte einzuleiten. Hat der Verletzer seinen Wohnsitz, so ist entweder das zuständige Amtsgericht am allgemeinen Ort, d.h. am Wohnsitz des Verletzers, örtlich zuständiges Mitglied.
Im Übrigen ist der Gerichtstand der Ort der deliktischen Haftung, d.h. sowohl der Ort, an dem die Erklärung abgegeben wurde, als auch der Ort, an dem das Schadenereignis eintritt. Wenn es sich um eine Erklärung im Netz handelte, können in der Regel bundesweit rechtliche Schritte eingeleitet werden. Das heißt auch, dass eine Klageschrift beim Landesgericht eingereicht werden müsste.
Hoffentlich habe ich Ihnen eine erste juristische Orientierungshilfe gegeben und Ihnen viel Glück und alles Gute! Meine rechtlichen Informationen basieren ausschliesslich auf Ihren Angaben. Meine Erwiderung ist nur eine erste juristische Beurteilung des Falls, die eine vollständige Beurteilung des Falls nicht ersetzt.
Haben Sie neben Ihrer Tätigkeit auch mit rechtlichen Fragestellungen zu tun? Dieser Anwalt ist ein Fachmann.