Auszubildende

Volontäre

Bei Ausbildungsbeginn sollten sich Arbeitgeber und Auszubildende auf einen individuellen Ausbildungsplan einigen. Auszubildende im Handwerk werden frühzeitig in den Arbeitsprozess eingebunden. Viele Hamburger Auszubildende finden ihren Ausbildungsplatz über die "IHK-Ausbildungsbörse". Ausbilder und Auszubildende. Das haben unsere Auszubildenden so gemacht.

Einer von vier Auszubildenden fällt aus

Laut einem Gutachten ist die Ausbildungsabbrecherquote auf das Stand der 90er Jahre angestiegen. Jeder vierte Auszubildende in Deutschland hat kürzlich seine Berufsausbildung abgebrochen. Die Ausbildungsberufe unterscheiden sich jedoch stark: Der höchste Prozentsatz der Studienabbrecher liegt bei den künftigen Fachkräften für Sicherheitstechnik (50,6 Prozent), der niedrigste bei den Verwaltungskaufleuten (4,1 Prozent).

Laut der Studie hält etwa jeder zweite Auszubildende, der Koch, Restaurantfachmann oder Coiffeur werden will, vor der Abiturprüfung an. Die Azubis nannten im Gutachten Konflikt mit Vorgesetzen, mangelhafte Qualität der Ausbildung, schlechte Arbeitsverhältnisse und Missverständnisse über den Beruf als Anlässe. Die Unternehmen zitierten dagegen "überwiegend mangelhafte Ausbildungsleistung der Auszubildenden" oder "mangelnde Leistungsbereitschaft oder Einbindung in die Unternehmenstätigkeit".

Die Auszubildenden würden oft kündigen, weil sie mit der geringen Bezahlung nicht auskommen.

Zielgruppen-Orientierung: Auszubildende

Die Information und das Handeln sind in der Regel für alle Mitarbeitenden bestimmt. Dies können beispielsweise Auszubildende, Manager, Damen, Herren, gewisse Staatsangehörige oder gewisse berufliche Gruppen sein. Die Auszubildenden sind eine Gruppe von Mitarbeitern, für die eine zielgruppengerechte Suchtvorbeugung in Betrieben durchführt wird. Präventivmaßnahmen sind oft auf die besonderen Merkmale und Bedürfnisse spezifischer Gruppen abgestimmt. Die zielgruppenorientierten Präventionsmassnahmen sind zu einem grossen Teil auf junge Menschen ausgerichtet.

Darüber hinaus sind die Jugendlichen stärker auf ihre Altersgruppe, d.h. Gleichaltrige und Gleichgesinnte, ausgerichtet. Gerade hier kommen viele zielgruppengerechte Präventionsmassnahmen für die Jugend ins Spiel. Die betriebseigene Suchtvorbeugung kann sich auch an die Jugendlichen und jungen Erwachsenen wenden. Solche Massnahmen werden oft für die Mitarbeitergruppe der Trainees erarbeitet. Im Rahmen der Berufsausbildung können viele Kinder und Jugendlichen über den betrieblichen Bereich oder die berufsbildende Schule als Ganzes erreicht und die Bereitstellung von Informationen über Risikoverhalten, Suchtstoffe und Probleme leicht in den Ausbildungs- und Lernkontext integriert werden.

Das Wissen über die eigentlichen Gefahren des Suchtmittelkonsums und der Entwicklung von Abhängigkeiten ist bei der Jugend in der Regel wenig verbreitet. Informationen über die Gesundheitsrisiken des Suchtmittelkonsums und die potenziellen Konsequenzen der Sucht sind daher richtungsweisend. Der Informationstransfer richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die sich gesundheitsbewußt benehmen wollen und darauf reagieren.

Es kommt aber auch vor, dass junge Menschen gesundheitsbewusstes Handeln propagieren und erstreben, gewisse Gefahren erkennen und dennoch riskantes Handeln zeigen. Diese Gegenüberstellung von Risikoverhalten und gesundheitsorientierten Einstellungen führt nicht dazu, dass junge Menschen mit Risikoverhalten nicht mehr für Risikoaufklärung auffindbar sind. Glaubwürdigkeit und Aussagekraft der Information ist eine wesentliche Grundvoraussetzung für die Annahme der Information und auch der Vorschriften.

Zu einer glaubwürdigen Risikoinformation zählt aber auch die adäquate Identifikation von Risiko. Junge Menschen werden im Allgemeinen schwer zu einer abschreckenden Erziehung und Dämonisierung des Drogenkonsums gelangen. Die verbindlichen betrieblichen Vorschriften (u.a. ein Verbrauchsverbot im Unternehmen aus Gründen der Arbeitssicherheit) werden verlässlicher beachtet, wenn ihre Aussagekraft nachvollzogen wird. Im Zusammenhang mit der Identifikation von Handlungsalternativen und der Förderung von Risiko- und Handlungskompetenz sind realitätsnahe Informationen über das Risiko als präventive Maßnahme erfolgsversprechend.

Das Risiko wird als Teil der Weiterentwicklung der Suchtvorbeugung erachtet. Nicht die Reduzierung der Zahl der Verbrauchssituationen steht im Vordergrund, sondern das Erzielen des bestmöglichen gesundheitskompetenten Verhaltens innerhalb der Situationslage. Um in diese und zukünftige Lebenssituationen zu gelangen, müssen junge Menschen in der Lage sein, ihre persönlichen Fähigkeiten zu entfalten und ihre Erlebnisse offen zu vermittel.

Durch die gegenseitige und damit simultane Forcierung von Risiko- und Handlungsfähigkeit werden einerseits die Menschen über Gefahren aufgeklärt und andererseits Informationen über den gesunden Menschenverstand sowie über frühere und künftige Gefahrensituationen ausgetauscht. Man kann davon ausgehen, dass der Unternehmen oder die Berufsfachschule ein guter Platz für diese Informationsweitergabe ist.

Vor allem Neueinsteiger können für die Mediation von Vorschriften und Verträgen angesprochen werden. Zu den verbindlichen Unternehmensregelungen gehören beispielsweise Absprachen über Nüchternheit oder Alkoholverbot im landwirtschaftlichen Bereich, eindeutige Hinweise zum Verhalten bei Anomalien und Verletzungen im landwirtschaftlichen Bereich, Folgen und Strafen sowie Beihilferegeln.

Das Regelwerk sollte in relevanten Angaben vorbereitet und für den täglichen Gebrauch geeignet sein. Bei Printmaterialien oder bei Events sollten die Angaben immer objektiv und ohne Anrechnungen und Bewertungen wiedergegeben werden. Prinzipiell ist davon auszugehen, dass Auszubildende und andere Neulinge im Konzern dazu angeregt werden, sich bei der Arbeit und im Konzern gut zurechtzufinden, sich und andere nicht zu bedrohen und die Vorschriften im neuen Umfeld einhalten.

Im Prinzip sollten die Trainer eingebunden werden und auch alle für die Teilnehmer relevanten Daten einholen. Den Ausbildern kommt in zweierlei Hinsicht insofern eine Sonderstellung zu: - sie sind eine bedeutende Referenzperson für die Azubis. So können sie glaubwürdig kommunizieren.

Sie haben als Bezugsperson auch eine Vorbildfunktion, d.h. ihr eigenes Handeln muss den Leitlinien und der Unternehmenskultur genügen, um glaubwürdig zu bleiben. - Gegenüber den PraktikantInnen nehmen Sie eine führende Position ein. Dies bedeutet, dass sie auch personelle Verantwortung übernehmen und für die Beurteilung des Verhaltens der Trainees verantwortlich sind.

Sie können als Führungskraft die notwendigen Auskünfte, z.B. über Unternehmensrichtlinien, erteilen. Darüber hinaus müssen sie auf Verhaltensprobleme und Zuwiderhandlungen gemäß den im Unternehmen gültigen Interventionsrichtlinien konsistent agieren. Neben Sachinformationen über suchterzeugende Substanzen und Verhaltensweisen wird auch die Reflexionsfähigkeit (im Hinblick auf den eigenen Umgang mit Suchtmitteln und die Vorbildfunktion) und der richtige Umgang mit augenfälligen Beschäftigten erlernt.

Informationen über Gefahren sowie Motivation und Hilfestellung bei der Veränderung des Verhaltens von Risiko- und Problemkonsumenten beginnen beim individuellen Selbstverständnis. Ziel ist die Schaffung verbindlicher betrieblicher Vorschriften (z.B. Absprachen über die Nüchternheit am Arbeitplatz, Alkoholverbot, verbindliche Vorschriften und transparenter Interventionsablauf bei Anomalien, Einschränkungen beim Verkauf von alkoholischen Getränken bis hin zum Angebot von Alternativangeboten).

Präventivmaßnahmen im Unternehmen sind optimal auf einander zugeschnitten. In den Zielen einer Vorsorgestrategie für Auszubildende sind die Zielvorgaben für die jeweilige Gruppe festgelegt.

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