Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung wegen Download
Warnung vor dem DownloadIn den letzten Jahren ist die Zahl der Warnungen vor illegalen Downloads aus dem Internet bundesweit stark gestiegen.
Erhaltene Filesharing-Erinnerung für Download und Hochladen?
Falls Sie auf diese Website stießen, haben Sie wahrscheinlich eine Warnung über das illegale Herunterladen/Uploaden von geschützten Musikstücken, Spielfilmen, Videospielen oder Audiobüchern auf Internet-Tauschbörsen bekommen. Sie werden beschuldigt, als Inhaber einer Internetverbindung dafür haftbar zu sein und sind zur Zahlung von Anwalts- und Schadenersatz verpflichtet. Hechler ist von Anfang an eine Anti-Warn-Kanzlei.
Anwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat Erfahrungen mit über 18.000 Filesharing-Warnungen und kennt das Verhalten und die Reaktion der Warnfirmen. Durch die zunehmende Warntätigkeit ist auch die Anzahl der Rechtsanwälte, die sich gegen Warnungen wehren, gestiegen. Preis und Vorgehensweise sind sehr unterschiedlich, daher sollten Sie vor der Einschaltung eines Anwaltes überprüfen, ob er Ihren individuellen Fall wirklich behandelt oder eine 08/15-Lösung mit geänderter Abmahnung ohne Überprüfung einreicht.
Weshalb eine Unterlassungsverpflichtung, wenn Sie dazu nicht gezwungen sind? Anwalt Matthias Hechler, M.B.A. weist bei Filesharing Warnungen ausdrÃ??cklich auf falsche Beratung durch AnwÃ?lte hin, die eine verÃ?nderte UnterlassungserklÃ?rung fÃ?r die ermahnten grundsÃ?tzlich und ohne EinzelfallprÃ?fung vorlegen. Jede Abmahnung, auch die geänderte, kann nach Unterschrift und Einreichung Vertragsstrafen in Höhe von 5.000,00 pro Zuwiderhandlung nach sich ziehen und birgt für viele ein Zahlungsunfähigkeitsrisiko.
Selbst bei einem Verkehrsunfall, bei dem Sie nicht haftbar sind, sind Sie nicht zum Ersatz des durch den Unfall verursachten Schaden gezwungen. Bedenken Sie: Warum machen große Firmen so gut wie nie eine Abmahnung und ziehen es vor, verklagt zu werden? Gleiches sollten diejenigen tun, die weder als Straftäter noch als Unruhestifter haftbar sind, denn es gibt keinen Anlass, warum Tausenden von Privatpersonen ohne Begründung (modifizierte) Abmahnungen machen sollten, die sie - anders als finanzstarke Firmen - an den Rande der privaten Insolvenz drängen.
In seinen drei wegweisenden Entscheidungen hat der BGH eindeutig festgestellt, dass beispielsweise in vielen FÃ?llen nicht fÃ?r ihre minderjÃ?hrigen und erwachsenen Geschwister haftet und daher in keiner Form zur Unterlassungs- oder Zahlungspflicht gezwungen ist. Rechtsanwälte raten häufig, die geänderte Abmahnung ohne Angabe von Grund abzugeben:
Rechtsanwältin Hechler betrachtet die Vorlage von Unterlassungsverpflichtungen ohne gesetzliche Grundlage als Kardinalfehler. Entlassene Personen sollten sich vor Rechtsanwälten in Acht nehmen, die unverzüglich und ohne Untersuchung des Sachverhaltes eine geänderte Abmahnung vorlegen. Im Beratungsalltag hört man immer wieder, dass Rechtsanwälte vor teueren "Warnschutzpaketen" warnen. Zu diesem Zweck versenden diese Rechtsanwälte mehrere (präventive) Unterlassungsschreiben an alle potenziellen Anwaltskanzleien und Rechtsinhaber, ohne dazu verpflichtet zu sein, um weitere Verwarnungen zu unterlassen.
Und auch hier gilt: Nur wer als Verursacher oder Unruhestifter überhaupt haftbar ist, muss eine Abmahnung aussprechen. Weil der Unterzeichnende auch an die präventiven Abmahnungen auf Lebenszeit mit dem gleichen Zahlungsunfähigkeitsrisiko verpflichtet ist. Es ist tödlich, dass viele Rechtsanwälte die Klienten nicht über die katastrophalen Konsequenzen einer geänderten Unterlassungsverpflichtung informieren. Wodurch zeichnet sich die Kanzlei Hechler aus?
Anwalt Matthias Hechler, M.B.A. gibt nur eine geänderte Unterlassungsverpflichtung ( "Unterlassungserklärung", natürlich ohne Schuldeingeständnis) für diejenigen ab, die eigentlich als Störenfriede oder Störenfriede gelten. Nur wer wirklich haftbar ist, muss sich zu dieser Unterlassungsverpflichtung für immer verpflichten. In der Regel sind nur Haftpflichtige zur Bezahlung des Kaufpreises gezwungen.