Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Inkassogebühren Rechner
Einzugsgebühren-Rechnerphp#rechner wird dies als Maximalbetrag angezeigt. Nahezu immer sind die Abholkosten zu hoch angesetzt! Wir haben von der Seite: http://www.inkassogebuehren-rechner.de/.
Die Nachfrage hat sich mehr als verdreifacht.
Oberösterreichische Arbeitskammer beanstandet überhöhte Mahngebühren und Inkassokosten. Für eine Mietschuld von rund 4.000 EUR hätte eine Dame viermal so viel zahlen müssen. Nach Angaben der Oberösterreichischen Arbeitskammer (AK) sind Klagen über Inkassounternehmen an der Reihe. So bezahlte ein Arbeiter, der 3875,92 EUR für ausstehende Mieten schuldet, 6650 EUR und sollte über 10.000 EUR zahlen.
Im Jahr 2006 hat sich die Dame zu Monatsraten für ihre Mietverbindlichkeiten in Hoehe von 3.875,92 EUR verpflichtet. Sie hat in elf Jahren 6650,00 EUR bezahlt. Dennoch verlangte das Inkassounternehmen im Monat September 2017 weitere 10.290,69 EUR. Nach einem Brief, dass dieses Verfahren nicht gerechtfertigt sei, nahm das Inkassounternehmen die Klage zurück.
Noch ein Praxisbeispiel: Eine Dame hat ihre Internetverbindung gekündigt, da die monatliche Gebühr von 40 EUR nicht mehr belastet werden konnte, schickte der Veranstalter 5 Mahnschreiben von je 11 EUR an die bisherige Anschrift. In der Folge wurde ein Inkassounternehmen mit 90 EUR beauftrag. Die Mahngebühren und die Gebühren des Inkassounternehmens betrugen schließlich 145 EUR - mehr als das Dreiviertel der ursprünglich geltend gemachten Forderungen.
Die Erhebungskosten müssen sinnvoll, erforderlich und sinnvoll sein, betont die Lobbygruppe. Es ist ratsam, sich unmittelbar mit dem Kreditgeber in Verbindung zu setzen und eine Abschlagszahlung zu vereinbaren, falls eine ausstehende Schuld nicht beglichen werden kann. Damit entfällt die Notwendigkeit eines Inkassobüros. Wenn der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger mitgeteilt hat, dass er nicht bezahlen kann, ist die Begleichung der Beitreibungskosten nicht erlaubt.
Im Falle höherer Forderungsbeträge dürfen die Einziehungskosten die verfolgte Inanspruchnahme nicht überschreiten. Wir empfehlen, alle Dokumente über die Reklamation und die Zahlungseingänge zu verwahren und die volle Zahlung einer Reklamation in schriftlicher Form vorzuweisen. Darüber hinaus schreibt die Gebührenverordnung Hoechstsätze vor, die jedoch nicht in jedem Falle auszulasten sind.
Zu hohe Erhebungskosten " Welche Kosten sind erlaubt?
Bei unbezahlten Forderungen wechseln immer mehr Kreditoren zu einem Inkassobüro, anstatt den Debitor selbst zu kontaktieren. Dies ist aus Sicht des Gläubigers zwar berechtigt, führt aber auch zu zusätzlichen Kosten, die vom Zahlungspflichtigen zu tragen sind. Es wird aufgezeigt, welche Kosten für das Inkasso berechtigt sind oder wann die Kosten zu hoch sind und wie sich die Konsumenten im Fall einer zu hohen Inkassorechnung aufzuführen haben.
Wo kommen die Kosten für das Inkasso überhaupt her? Möchte der Zahlungsempfänger die Eintreibung von Außenständen nicht selbst vornehmen, kann er sich der Unterstützung eines Inkasso-Dienstleisters bedanken. In der Regel holt das beauftragtes Inkasso-Unternehmen die Außenstände im eigenen Namen ein und überträgt den Betrag später an den originären Zahlungsempfänger. Das Inkassobüro verfolgt dieses Geschäft natürlich nicht unentgeltlich.
Vielmehr werden Inkassogebühren zum tatsächlich fälligen Betrag hinzugerechnet - und gerade das führt zum Unternehmenserfolg. Wenn der Zahlungspflichtige nun an das Inkassounternehmen hinsichtlich der offen stehenden Forderungen zahlt, werden diese zunächst mit den Inkassospesen saldiert. D. h. die Zahlung des Zahlungspflichtigen wird immer zuerst auf die Inkassospesen und erst dann auf die Verzinsung und die tatsächliche Inanspruchnahme durch den Gläubiger gebucht.
Das heißt für den Konsumenten, dass eine von einem Inkassobüro erhobene Klage natürlich auch vollberechtigt sein kann. Allerdings, da der Unternehmensgewinn mit der geschätzten Honorarhöhe steigt, gibt es immer wieder Situationen, in denen zu hohe Mehrkosten anfallen. Daher sollten neben der tatsächlichen Inanspruchnahme auch die geschätzten Zins- und sonstigen Inkassogebühren besonders sorgfältig geprüft werden.
Zwar können Inkassofirmen für ihre Leistungen grundsätzlich Honorare erheben, die vom Zahlungspflichtigen zu zahlen sind, doch kann es im Einzelfall zu hohen Honoraren kommen. Wird mit überhöhten Kosten, überhöhten Kosten oder überhöhten Zinssätzen gerechnet, kann sich der Konsument gegen die Überforderung absichern. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Zahlungspflichtige die Überforderung vorher nicht anerkennt.
Wenn jedoch eine Schuldanerkennung vom Zahlungspflichtigen unterschrieben wird, werden zusätzliche Ansprüche (Zinsen, Honorare etc.) zu Hauptansprüchen und es wird für den Zahlungspflichtigen schwierig oder sogar ausgeschlossen, sich später gegen diese Ansprüche zu verteidigen - auch wenn sich die Ansprüche später als zu hoch erweisen. Wird dem Zahlungspflichtigen daher nicht nur eine Faktura des Inkassodienstleisters, sondern auch eine fertige Teilzahlungsvereinbarung für die Zahlung der Schulden zugestellt, ist besonders umsichtig vorzugehen.
Dies ist nicht der Fall, wenn bereits ein Vollstreckungstitel oder eine Entscheidung über eine Klage vorliegt. Gleiches trifft auch dann zu, wenn der Anspruch zunächst nicht richtig durchgesetzt wurde. Was sind die zulässigen und was nicht? Nachfolgend werden Posten und Inkassospesen aufgeführt, die besonders häufig in Mahnschreiben und Fakturen von Inkasso-Dienstleistern vorkommen.
Ist hier ein höchstzulässiger Kostenbetrag festgelegt, ist zu beachten, dass dies nur bedingt für Inkassobriefe von Anwälten zutrifft. Wenn Anwälte unmittelbar mahnen, können einige von ihnen für ihre Arbeit mehr Geld berechnen als Einzugsunternehmen. Die Anwälte sind jedoch auch nicht zur Einziehung der unzulässigen Honorare ermächtigt. Der Brief des Inkassounternehmens identifiziert eine Hauptanspruch.
Dies ist die wahre Behauptung des Anlegers. Nach den Bestimmungen des BGB dürfen jedoch keine Verzugszinsen erhoben werden. Oft werden dem Debitor auch die dem Kreditor entstandenen Mahn- und Inkassokosten in Rechnung gestellt. 2. Es dürfen nur die wirklich angefallenen Aufwendungen an den Zahlungspflichtigen weitergegeben werden! In der Regel sollten die Mahngebühren 5 EUR nicht überschreiten.
Darüber hinaus dürfen Mahnspesen nur dann erhoben werden, wenn der Debitor bereits im Rückstand ist. Nur für jede weitere Zahlungserinnerung können wir Ihnen die anfallenden Beträge in Rechnung stellen. 3. Zusätzlich zu den Zins- und Mahnspesen können dem Zahlungspflichtigen auch Inkassospesen in Rechnung gestellt werden. Dies ist zwar erlaubt - aber die Honorare sind oft zu hoch.
Der Oberste Gerichtshof entschied, dass die Kosten für das Inkasso nicht über der für die Abwicklung des Falles anfallenden Gebühren liegen dürfen. In der Regel dürfen die Inkassospesen jedoch keinesfalls den größten Teil des Rechnungsbetrags einnehmen. Vielmehr sind bei einem Anspruchsbetrag von 500 EUR rund 15 EUR an Inkassospesen gerechtfertigt.
Diese können auch dem Zahlungspflichtigen aufgebürdet werden. Wenn das Inkassounternehmen jedoch für Telefon- und Versandkosten mehr als 20 EUR berechnet, ist diese Behauptung in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle nicht begründet und daher als nicht zulässig zu erachten. Ist der Zahlungsempfänger zur Rechnungsstellung mit ausgewiesener MwSt. befugt, darf das Inkassounternehmen trotzdem keine MwSt. auf die vorgenannten Aufwendungen erheben.
Das wäre inakzeptabel! Die monatlichen Entgelte für die Kontoführung sind nicht erlaubt. An Inkassobüros oder Anwälte müssen sie nicht bezahlt werden. Das Gleiche trifft auf die pauschalen Inkassokosten zu, die der Inkasso-Dienstleister pro Telefonat in Rechnung stellt. Rücklastschriften oder Schuldneridentifikation können an den Zahlungspflichtigen weitergereicht werden. Das Inkassobüro muss jedoch nachweisen, dass und in welchem Umfang diese Aufwendungen angefallen sind - zum Beispiel durch Rückfragen bei der Einwohnermeldebehörde oder durch die Bank.
Häufig werden von Inkassofirmen auch Mehrkosten für den Abschluß von Ratenzahlungen oder Abrechnungsvereinbarungen in Rechnung gestellt. Diese sind jedoch nur dann vom Zahlungspflichtigen zu bezahlen, wenn er der Übernahme der Kosten, z.B. im Zusammenhang mit der Ratenzahlungsvereinbarung, explizit zustimmt. Grundsätzlich kann der Zahlungspflichtige aber auch die Zahlung der Kosten ablehnen. Ergeben sich im Zusammenhang mit dem Inkasso Gerichts-, Gerichtsvollzieher- oder Zwangsvollstreckungskosten, so sind diese vom Zahlungspflichtigen zu tragen.
Entsprechendes trifft auch auf die für die Zustellung der Unterlagen anfallenden Auslagen zu. Aber auch hier muss der Beweis erbracht werden, dass die kalkulierten Aufwendungen auch wirklich angefallen sind. Wenn das Inkassobüro nach eigener Leistung einen Anwalt hinzuzieht, sind die Anwaltskosten vom Zahlungspflichtigen zu übernehmen. Sämtliche vorgerichtlichen Inkassogebühren fallen dann jedoch weg.
Daher ist eine Kalkulation der Inkasso- und Anwaltskosten immer nicht zulässig. Das Gleiche trifft auch für die zusätzlichen Porto- oder Druckvorbereitungskosten im Mahnungsverfahren zu. Für die Mahnung oder Vollstreckung hat der Zahlungspflichtige die entsprechenden Gebühren in voller Höhe aufzubringen. Mehrkosten für das Mahnwesen sind jedoch nicht zulässig. Wie verfahren Sie bei inakzeptablen Erhebungskosten?
Enthält die Schuldenliste des Inkasso-Dienstleisters einen oder mehrere nicht zulässige Kostenstellen, kann sich der Zahlungspflichtige dagegen wehren. Wenn die Forderungslisten dagegen keine oder keine vollständigen Angaben darüber enthalten, welche Honorare erhoben wurden, muss zunächst eine detaillierte Auflistung der Forderungen beim Inkassobüro angefordert werden. Andernfalls ist es nicht möglich, den Schadenfall zu prüfen.
Sobald jedoch die nicht zulässigen Kostenstellen festgestellt wurden, sollte eine Verrechnungsrechnung mit den erkannten und nicht erkannten Forderungen per Briefpost an das Inkassoinstitut geschickt werden. Die begründeten Kostenstellen sollten hinzugefügt werden und der Inkasso-Dienstleister sollte darüber informiert werden, dass der resultierende Geldbetrag sofort vom Zahlungspflichtigen transferiert wird. Ungefähr 3 Tage nach Absendung dieser Information an das Inkassoinstitut sollte der unbestrittene Geldbetrag dann wirklich transferiert werden.
Kann das Inkassounternehmen jedoch einen Teil der strittigen Aufwendungen nachweisen, sollten diese auch nach Eingang des Beweises erstattet werden. Natürlich nur für solche Ausgaben, die nicht grundsätzlich unzumutbar sind.