Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Kanzlei U C Abmahnung
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Haben Sie Bedenken wegen eines Abmahnschreibens oder gar einer Beschwerde über File Sharing (Datenaustausch über das Internet) von U C Rechtanwälte (Urmann & Collegen)? Du weißt nicht, wie du auf die UC-Warnung reagierst? Rechtsanwältin Solmecke steht Ihnen zur Verfügung und wird Ihnen helfen, auf die Abmahnung und Abmahnung der Kanzlei U C. zu antworten.
Warnung der Kanzlei U+C rechtswidrig? Gehen Sie gegen Warnungen vor!
In den vergangenen Tagen warnte die Kanzlei Regensburg vor Zehntausenden von Nutzern, die auf der Internet-Plattform der Firma Rottube Pornos gesehen hatten. Möglich wurde die Warnwelle offensichtlich nur dadurch, dass das LG Köln betrogen und damit File-Sharing und nicht Streaming angenommen wurde. Dateifreigabe mit Streaming konfus?
Tauschbörsen beschreiben einen Prozess im Web, bei dem Internetbenutzer ihre Musik, Videos, Bilder oder andere Daten auf einer Startseite als Gegenleistung für das Downloaden von Daten anderer Nutzer bereitstellen. Mit dem Angebot der Akten werden die geschützten Arbeiten ohne Einwilligung der Urheber veröffentlicht. Das Streaming dagegen bezeichnet einen Prozess, bei dem Internetbenutzer Daten im Web betrachten, ohne sie auf ihrer eigenen Harddisk zu sichern.
Inzwischen hat die Oberstaatsanwaltschaft Köln wegen uneidlicher Eidesleistung vor dem LG Köln ein Ermittlungsverfahren gegen die Kanzlei begonnen. Man vermutet, dass Falschaussagen gemacht wurden, um Benutzerdaten für Warnungen zu erhalten. Der Beginn der Untersuchungen zeigt, dass die Chancen, sich gegen die Warnung zu verteidigen, sehr hoch sind.
Sollte sich die Unrechtmäßigkeit der Abmahnung nachträglich herausstellen, gibt es kaum eine Auszahlungsmöglichkeit.
Fälschungswarnungen from U+C Attorneys at Law - IT Law Firm
Alleine unsere Kanzlei hat bisher rund 50 Anträge von Falschgeldempfängern erhalten. Auf ihrer Website hat die Kanzlei U+C Rechtanwälte heute deutlich gemacht, dass diese Warn-E-Mails nicht von ihr kommen oder ein E-Mail-Account der Kanzlei geknackt wurde. Diese Warnhinweise sind wie folgt formuliert: Unser Auftraggeber The Archive AG hat das ausschliessliche Recht, dieses Kunstwerk zu reproduzieren (§§ 16, 94 f. UrhG).
Unser Kunde hat daher beim Landesgericht Köln gemäß 101 Abs. 9 des Gesetzes die Auskünfte Ihres Internet Service Providers eingeholt. Bei der für das Streaming des erwähnten Werks erforderlichen technischen Speicherung handelt es sich um eine Vervielfältigung gemäß 16 Urheberrechtsgesetz und steht allein dem Autor oder dem Rechtsinhaber zu. Die unerlaubte Verwendung der Raubkopien ( 44a UrhG) ist ohne Zustimmung des Autors nicht möglich (vgl. AG Leipzig, Urteile vom 21.12.2011 - Ref. 200 Ls 390 Ls 184/11).
Die zulässige Reproduktion für den Privatgebrauch ( 53 UrhG) ist hier von vorneherein ausgeschlossen, da ein offenkundig illegal hergestelltes oder allgemein zugängliches Modell eingesetzt wurde. Unsere Mandanten haben daher einen Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch gegen Sie (§ 97 UrhG). Darüber hinaus hat unser Kunde gegen Sie einen Vernichtungsanspruch auf alle noch in Ihrem Besitz befindliche unrechtmäßige Vervielfältigungen (§ 98 UrhG).
Durch die Zuweisung der oben genannten IP-Adresse zu Ihrer Internetverbindung liegt ein Anschein vor, dass der Eigentümer für die Verletzung einstehen kann. Auch die unbefugte Wiedergabe schutzwürdiger Arbeiten ist nach § 106 Urheberrechtsgesetz mit einer freiheitsentziehenden Strafe von bis zu 3 Jahren bedroht. Wir bitten Sie ferner, eine Abmahnungserklärung an unseren Mandanten zu richten, um das Wiederholungsrisiko auszuschließen, für deren Erhalt eine Annahmefrist von 14.12. 2013 in unserem Büro vermerkt ist.
Hier ist die ursprüngliche Abmahnungserklärung zu unterzeichnen. Das Unterlassungsverlangen muss hinreichend strafbar, bedingungslos und unanfechtbar sein. Sollten Sie beabsichtigen, dies zu ändern ( 97 a Abs. 2 Nr. 4 UrhG), machen wir darauf aufmerksam, dass nur eine Erklärung der Unterlassung mit einer hinreichenden Konventionalstrafe das Wiederholungsrisiko ausschließt. Bei einer Änderung der Abmahnung gehen Sie das Risiko ein, dass diese von uns nicht angenommen wird.
Nach § 97a Abs. 3 des Gesetzes über das Urheberrecht bestehen nach wie vor Kostenerstattungsansprüche gegen Sie. Ferner haben Sie die dem Ermittlungsunternehmen entstandenen Rechtsverfolgungskosten, die Prozesskosten des Prozesses vor dem LG Köln und die nach § 101 Abs. 2 des Gesetzes anteilig zu erstattenden Auslagen an Ihren Anbieter zu vergüte.
Wenn Sie ein echtes Mahnschreiben von U+C Anwälte bekommen haben, können Sie kostenlos telefonisch eine erste Einschätzung von uns einholen.