Kontenrahmen Niedersachsen

Rechnungsplan Niedersachsen

die Haushaltsrechtsreform in Niedersachsen (ARNIM GOLDBACH). Vorschlag zur Änderung der Haushaltsrechtsreform in Niedersachsen (ARNIM GOLDBACH). Der Kontenplan basiert auf dem Kontenplan. Das Land Niedersachsen hat erst später einen verbindlichen Kontenplan für die niedersächsischen Hochschulen im MWK aufgestellt.

Richtlinien für den kommunalen Rechnungsprüfungsprozess in Niedersachsen: Planning, Implementation ... - Diekhaus Berta

Dr. Thomas Hauser ist Dipl-Ing. und seit 1996 als privater und öffentlicher Berater unter anderem als Revisionsleiter in vielen Kommunal- und Überörtlichen Wirtschaftsprüfungen aktiv. Gleichzeitig ist er geschäftsführender Gesellschafter der hfp informationssysteme in Kelkheim, die Test- und Auswertungssoftware erstellt. Dipl.-Verwww. Berta Diekhaus, MBA, ist Leiterin des Rechnungshofes im Kreis Helmstedt und Leiterin einer Arbeitsgruppe von Rechnungshofleitern.

Darüber hinaus ist sie als Fachbuchautorin und Expertin für Fragen der Wirtschaftsprüfung tätig.

Rechnungslegung

Mit dem Kontenplan soll Ordnung geschaffen werden. Zuerst werden die Rechnungen in 10 Kategorien nach Themenbereichen aufgeteilt, nämlich 0-9. Dabei wird jede Kontoklasse in 10 Kontogruppen, dann in 10 Kontoarten und zuletzt in 10 Kontosubtypen untergliedert. - Die Gewinn- und Verlustrechnung für einkommensteuerpflichtige Sportunternehmen, da die Steuerklassifikation von Amateur- und bezahltem Sportbetrieb verschieden ist und es gemäß 67a des Abgabengesetzes Möglichkeiten für die speziellen Betriebsmerkmale gibt.

Jeder Verband erstellt dann aus dem Kontenrahmen einen eigenen Kontenrahmen, der sich an seinen Interessen orientiert. Zu diesem Zweck erstellt der Verband nur die für ihn benötigten und gepflegten Abrechnungen. Das Bankkonto 113 heißt also für den Kassierer, das Bankkonto zählt zur Kategorie 1, zur Kontogruppe 1 und ist das Bankkonto 3 in dieser Kategorie, d.h. das Bankkonto 113. Beispiel für SKR 49: 0945: Bankkonto, 2110: Mitgliedsbeiträge, 3221: Geldzuweisungen, 4150: Zinseinnahmen, 5010: Eintrittsgebühren aus Fussballspielen, usw.).

Kontenplan des Rechnungswesens in Niedersachsen

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Stadt- und Schulverlag

Dr. Helmut Zimmermann, ehemaliger Landrat, bis zur Emeritierung 2007 Leiter Fachdienst 1 - Dienst - (alle Querschnittsbüros inklusive Kämmen) und Kassenwart im Kreis Osnabrück. Ab 1970 Lehrbeauftragter am Niedersächsischen Studieninstitut für Kommunale Verwaltung Hannover e. V. und an der Städtischen Hochschule Osnabrück im Bereich der öffentlichen Finanzen (Haushalt, Kassen- und Buchhaltung, Buchhaltung) sowie in diversen Prüfungskommissionen an der Städtischen Hochschule für Angewandte Wissenschaften.

Mitwirkung als Beauftragter des Regierungspräsidiums Niedersachsen/Deutschland in der Arbeitsgemeinschaft "Finanzstatistik" beim Bundesstatistischen Amt zur Neugestaltung des städtischen Doppelhaushaltsgesetzes (Produktrahmen, Zuteilungsregeln zum Produktrahmen, Rechnungsrahmen, Zuteilungsregeln zum Rechnungsrahmen). Mitverfasser des 1993 im Kommunal- und Schulverlag erschienenen Berichts zur Kommunalhaushaltsordnung Niedersachsen. Die PRAXIS DER KOMMUNALVERWALTUNG wurde von Helmut Zimmermann verfasst. Das Kommunale Hausrecht Niedersachsen enthält den im Zuge der Umstellung der kommunalen Rechnungslegung grundsätzlich reformierten Kommunalhaus- und -kassenverordnung (KomHKVO).

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