Krankmeldung Abgeben Krankenkasse

Meldung von Krankheit Hand in Krankenkasse

Darüber hinaus fragen sich viele Mitarbeiter, ob sie ihre Krankheit innerhalb eines bestimmten Zeitraums bei der Krankenkasse melden müssen. Nach ein paar Tagen Bettruhe ist nicht jede Krankheit vorbei. Möchten Sie Ihre Krankenkasse wechseln, haben aber detaillierte Fragen zum Ablauf? Der Gesetzgeber ist verpflichtet, sowohl Ihrem Arbeitgeber als auch Ihrer Krankenkasse einen Krankheitsurlaub zu gewähren. Ist die Behinderung weiterhin vorhanden, ist es wichtig, dass Sie genau wissen, wie und wann Sie sich bei Ihrer Krankenkasse melden müssen.

Das AU-Zertifikat bei der Krankenkasse einreichen.

Im Krankheitsfall bekommt der Mitarbeiter vom behandelnden Arzt eine Bescheinigung über seine Arbeitsunfähigkeit (kurz AU-Zertifikat). Sie ist dreiteilig: Das Orginal ist für die Krankenkasse, das zweite Exemplar für den Erstversicherten. Das AU-Zertifikat ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer das Entgelt vom Dienstgeber weiterbezahlen oder von der Krankenkasse Leistungen in Form von Krankheit erhalten kann. Deadlines sind bei der Ausstellung des AU-Zertifikats einzuhalten.

Die Vorlage muss innerhalb einer Wochen nach Ausgabe bei der Krankenkasse eingereicht werden. Bei der Einreichung des AU-Zertifikats möchten wir Sie als Unternehmer darum ersuchen, Ihre Mitarbeiter über diese Deadline zu informieren. Wir als Krankenkasse können nur so überprüfen, ob es sich um eine kostenpflichtige Krankheit oder um eine frühere Beendigung der Entgeltfortzahlung handele. Darüber hinaus kann die Rückerstattung dann für den Auftraggeber gemäß dem Arbeitgeberausgabengesetz unverzüglich vorgenommen werden.

Apropos: Ab jetzt haben unsere Versicherungsnehmer die Moeglichkeit, das AU-Zertifikat innerhalb der BAHN-BKK App upzuloaden und an uns zu senden.

Wann muss ein Tauglichkeitszeugnis oder ein Tauglichkeitszeugnis bei der Krankenkasse vorgewiesen werden?

49 SGB V Abs. 1 Nr. 5: Nach einer telefonischen Mitteilung meiner Krankenkasse muss der Krankheitsurlaub, d.h. die Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit, innerhalb einer Frist von einer Woche nach Ausstellung durch den behandelnden Arzt bei der Krankenkasse eingegangen sein. Sie müssen Ihren Dienstgeber am gleichen Tag, d.h. am ersten Tag der Krankheitsmeldung (telefonisch, per E-Mail oder Fax) unterrichten.

Das Zertifikat selbst muss am vierten KALENDERTAG (nicht am Werktag!!!!!!) bei der Arbeitgeberin und der Krankenkasse erhältlich sein. Falls Sie am Freitags krank sind, müssen Sie darauf achten, dass das Ticket am Montagmorgen an beiden Orten auftaucht. Weshalb sollte diese Bescheinigung überhaupt in die Krankenversicherung gehen? Wenn Sie eine Krankengeldversicherung haben, sollte die Bescheinigung spätestens bei Antragsbeginn vorgewiesen werden.

In der Regel kommt das Krankheitsgeld erst nach vier Wochen. In der Regel ist dies der Fall.

Erkrankungsrate

Bei krankheitsbedingter Erwerbsunfähigkeit muss sich der Versicherungsnehmer sofort als krankgeschrieben anmelden müssen, damit er Ansprüche auf Leistungen bei Erkrankung oder auf Lohnfortzahlung (Gehalt, Gehalt) hat. Krankheitsurlaub wird gemeldet von: Diese Ämter übermitteln der Stiftung Krankheitsmeldungen. Dies entbindet die kranke Person von der Meldepflicht gegenüber der Versicherung.

Falls ein Wahlmediziner die Krankheit meldet und die Erwerbsunfähigkeit bestätigt, muss dies der Stiftung (einer Zweigniederlassung) sofort nach Erhalt des Arztzeugnisses gemeldet werden. Für die Ermittlung dieser Erwerbsunfähigkeit (Beginn und Ende) ist der von der Stiftung beauftragte Arzt im Kundenzentrum oder im Bezirksamt zuständig. Wenn Sie nach einem Krankenhaus-, Kur- oder Reha-Aufenthalt immer noch nicht arbeiten können, müssen Sie sich sofort bei Ihrem Hausarzt abmelden.

Gleiches trifft zu, wenn Sie vor einem solchen Krankenhausaufenthalt wegen Erkrankung ("schriftlich krank") verhindert waren. Hinweis: In der Ambulanzbehandlung zählt die ausgegebene Karte nicht als Krankenschein. Der Versicherer ist befugt, die Ordnungsmäßigkeit der Krankenmeldungen sowie der Gesundheitsmeldungen zu prüfen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter Patientenbesuchsservice.

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