Letzte Mahnung

Die letzte Erinnerung

Die letzte Mahnung ist ein Begriff aus dem Inkassoprozess. Nach der ersten Mahnung, die auch als Zahlungserinnerung bezeichnet werden kann, folgt die zweite Mahnung und dann die letzte Mahnung. Exercise & Translation Final Reminder. Zahlreiche übersetzte Beispielsätze mit "letzter Warnung" - französisch-deutsches Wörterbuch und Suchmaschine für Millionen von französischen Übersetzungen. Der dritte Hinweis ist auch der letzte Hinweis.

Welcher Schriftzug soll für meine "letzte Mahnung" verwendet werden?

Sie sind als Unternehmen rechtlich nicht dazu gezwungen, zu mahnen. Der vereinbarte Preis oder Arbeitsentgelt steht Ihnen durch die Auslieferung der Waren oder durch die Ausführung der Dienstleistung zu. Jedoch ist dieser Preis oder Schadenersatz erst dann zur Bezahlung fällig, wenn Sie eine ordentliche Abrechnung eingereicht haben.

Eine Mahnung ist nicht erforderlich. Trotzdem ist es empfehlenswert, zumindest eine, besser zwei Erinnerungen zu senden. In manchen Fällen kann eine Faktura per Post verloren gehen oder anderweitig "vergessen" werden. Nach Ablauf der Zahlungsfrist empfiehlt sich eine Mahnung. Führt dies wiederum nicht zu einer Auszahlung, empfiehlt es sich, eine Stelle in die "letzte Mahnung" einzufügen, nach deren Ablauf ein Inkassounternehmen oder ein Rechtsanwalt hinzugezogen wird, wobei Ihrem Auftraggeber dadurch entstehende Aufwendungen erspart werden.

Die letzte Erinnerung! Abreißversuche per E-Mail

"Ich habe heute eine E-Mail erhalten, in der ich gebeten wurde, zum letzten Mal 653,99 ? zu zahlen." Dies oder ähnliches fängt oft mit der sachlichen Beschreibung von Kunden an, die unerwartet per E-Mail um horrende Beträge gebeten werden. Dies ist das erste Mal, dass Kunden in dieser "letzten Mahnung" von dem Betrieb oder der vermeintlich ausgelieferten Ware erfahren.

Das ist kein Zufall, da es sich in der Regel nur um eine neue Abreißmethode handelt. Nicht bekannte E-Mails werden als Erinnerung verschickt. In der Regel wird auch von einer abschließenden Warnung gesprochen. Natürlich haben wir die ersten Warnungen nicht erhalten, natürlich gibt es auch keine solchen Warnungen. Die angebliche Mahnung betrifft dann in der Regel einen Betrag zwischen 600 und 900 EUR.

Nur der zu bezahlende Preis wird in der E-Mail angegeben. Auf die angehängte Faktura wird im sogenannten ZIP- oder RAR-Format verwiesen, also in Dateiformaten für komprimierte Archivdateien, in denen mehrere Daten in einem einzigen Packet zusammengefasst sind. In der Tat enthält der Anhang jedoch keine Rechnungen, sondern Malware, die sich insgeheim auf dem Heimcomputer ansiedelt und seinen Unfug verbirgt.

Meistens geht es darum, auf dem Computer zu spionieren. Schlimmstenfalls kann das Online-Banking in Mitleidenschaft gezogen werden. Charakteristisch für eine Beschlagnahmung ist unter anderem, dass eine Erinnerung sehr effektiv per E-Mail versendet werden kann und in der Praxis auch vorstellbar ist. Gleiches trifft auf eine Faktura als verpacktes Paket zu.

Allerdings ist eine Email ohne spezifische Kontaktangaben sehr rar, da sie aus kartellrechtlicher Perspektive fragwürdig ist. Es muss von Fall zu Fall geprüft werden, ob es sich letztendlich um eine Abzockerei oder nur um eine unglückliche Mahnung handelte. Wenn Sie sich davon überzeugt sind, dass es sich um einen Abzockeffekt handeln könnte, sollten Sie die Nachricht ohne Öffnen des Anhangs aufheben.

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