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Max Tägliche Arbeitszeit
Maximale tägliche Arbeitszeitmw-headline" id= "Allgemeines" id="Allgemeines" id="Allgemeinesü span>[Quellcode bearbeiten]>
Die Arbeitszeit ist im Arbeitsgesetz der Zeitabschnitt, in dem ein Mitarbeiter seine Arbeitsverpflichtung erfüllen muss, ohne dass Pausen gezählt werden. Sie wird nicht nur mit der Arbeit des Mitarbeiters gefüllt, sondern umfasst auch die gesetzlichen oder tariflichen Zeiten, in denen die Arbeitsverpflichtung ausgesetzt ist. Hierzu zählen vor allem Arbeitsunterbrechungen. Die An- und Abreise zur Arbeit ist auch nicht Teil der Arbeitszeit.
1] Die Wechselzeit (siehe Wechsel- und Rüstzeit) beträgt dagegen höchstens 27 min pro Werktag, wenn die vorgeschriebenen Arbeitskleider in einem Garderobenraum an- und ausgezogen werden sollen. 2] Der Betriebsunfall ist während der Arbeitszeit versichert ( 8 SGB VII), wodurch der Pendelunfall auch als Betriebsunfall behandelt wird (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII).
Wer seine Tätigkeiten und Arbeitszeiten nicht grundsätzlich selbst organisieren kann, ist an Weisungen gebunden (§ 611a BGB). Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen sind das Gesetz über die Arbeitszeit (ArbzG) für die Wirtschaft und die AZV für die Normaladressaten der öffentlichen Bediensteten. Für den flexiblen Arbeitszeit- und Zeitabgleich gibt es spezielle Vorschriften. Das Einhalten der Vorschriften wird vom Gewerbeaufsichtsamt - auch auf Wunsch - kontrolliert und durch Vorschriften und Sanktionen verstärkt (§ 22, § 23 ArbzG).
In § 1 Abs. 1 1 bis 1 Art zG wird die Arbeitszeit als die Zeit vom Arbeitsbeginn bis zum Arbeitsende ohne Pausen festgelegt, während im Untertagebau Pausenzeiten als Arbeitszeit gelten. Nachts ist die Zeit von 23:00 bis 06:00 Uhr, in Back- und Konditoreibetrieben die Zeit von 22:00 bis 05:00 Uhr (§ 1 Abs. 3 ArbzG).
3] Die Dauer der Arbeitszeit wird in der Regel in einem Anstellungsvertrag festgelegt. In der Regel hat es einen unmittelbaren Einfluß auf die Lohnberechnung (Zeitlohn). Die vertraglich geregelte Arbeitszeit ist jedoch immer durch das Gesetz begrenzt. Über Kollektivvereinbarungen können schmalere Grenzwerte festgelegt werden, in einigen Fällen aber auch über die Beschränkungen des Schiedsgerichts hinaus ("ArbZG", § 7 ArbZG).
Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 gilt, dass die Arbeitszeit von Arbeitnehmern acht Arbeitsstunden nicht übersteigen darf; sie kann nur auf bis zu zehn Arbeitsstunden (Höchstarbeitszeit) ausgedehnt werden, wenn der durchschnittliche Werktag innerhalb von sechs Monaten oder innerhalb von 24 Kalenderwochen nicht mehr als acht Arbeitsstunden beträgt. 4 AZG regelt Pausen, die pro Werktag mind. 30 min sein müssen.
Nach § 5 Abs. 1 AZG muss die Mindestruhezeit 11 Std. sein, wodurch eine Kürzung für einzelne Wirtschaftsbereiche zulässig ist. 6 Das Gesetz schreibt Nacht- und Schichtarbeiten vor. Für die Einsatzbereitschaft oder Rufbereitschaft gelten besondere Regelungen auf der Grundlage des 7 AZG. Grundsätzlich sind Sonn- und Feiertage nach 9 Abs. 1 und 2 zu beachten, aber § 10 Abs. 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 Abs. 2 Satz 2 Satz 2 ArbzG erlaubt eine Vielzahl von Ausnahme.
In der AZV ist die Wochenarbeitszeit für die Beamten auf 41 Std. festgelegt ( 3 Abs. 1 AZV), die maximale Arbeitszeit einschließlich Unterbrechungen nach § 4 AZV ist 13 Std., die Unterbrechungen von mind. 30 Min. werden nicht als Arbeitszeit angerechnet. Nach § 11 AZV umfasst die Arbeitszeit auch Geschäftsreisen, bei denen die Reisezeit in der Regel nicht als Arbeitszeit gezählt wird.
Unterschiedliche Bezeichnungen werden unter Arbeitsunterbrechungen zusammengefasst: Erholungspausen = Arbeitsunterbrechungen im engen Sinne: Unterbrechungen innerhalb eines gesetzlichen Arbeitstags, die in der Regel nicht als Arbeitszeit gelten. Allerdings sollte die Tätigkeit so konzipiert sein, dass eine Wiederherstellung nicht erforderlich ist (siehe Arbeitsstrukturierung). Kurze Pause - eine Pause von weniger als 15 min. Wiederherstellungszeit: Zeit, die für die Wiederherstellung nach der Bearbeitung mit einer Last oberhalb der Dauerleistung eingeräumt wird (siehe: Verfallsart).
Es ist Arbeitszeit und wird sofort nach der Beladung sinnvoll bewilligt. Schichtbetrieb bedeutet, dass mehrere Mitarbeiter zu verschiedenen Zeitpunkten am selben Ort oder an derselben Arbeitsstelle (z.B. morgens und abends) oder zu sehr unüblichen Zeitpunkten ( "nachts") mitarbeiten.
Es erhöht die physische und psychosoziale Belastung und birgt auch ein erhöhtes Fehler- und Unfallrisiko. Diese Arbeitnehmervertretung hat in Unternehmen mit Betriebsräten ein Mitspracherecht bei Arbeitsbeginn und -ende einschließlich Arbeitspausen und der Aufteilung der Arbeitszeit auf mehrere Werktage (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG).
Auch bei der vorübergehenden Arbeitszeitverkürzung und Arbeitszeitverlängerung besteht Mitbestimmungsrecht ("Mitbestimmung") (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG). Die Betriebsratsmitbestimmung in Bezug auf die Arbeitszeit erfolgt auch unter Beachtung der Arbeitssicherheit (so der Hinweis aus 5 Abs. 3 Nr. 4 ARB-SchG auf § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG).
Darüber hinaus gibt es immer wieder Diskussionen über flexible Arbeitszeiten, die vom Normalarbeitszeitmodell abwichen. Dabei handelt es sich um unterschiedliche Arbeitszeitsysteme wie z. B. Jahresarbeitszeiten, Zeitkonten, Gleitzeiten, Vertrauensarbeitszeiten, Teilzeitarbeit, Jobsharing, Lebensarbeitszeitkonto, Modularbeitszeit, Telefonarbeit, zeitautonome Arbeitskreise, Bereitschaftsarbeit, Einzelarbeitszeit und Urlaub. Bei den Arbeitsverhältnissen werden nur die entsprechenden Arbeitszeiten vergütet und bei anderen wird ein festes monatliches Grundentgelt ausbezahlt.
Konkrete Gestaltungsmöglichkeiten und die Ausweitung der flexiblen Arbeitszeiten sind von Staat zu Staat sehr unterschiedlich. Auf diese Weise kann ein solches Untenehmen bei hoher Beanspruchung durch einen flexiblen Arbeitsvertrag mehr und im anderen Falle weniger herstellen. Dies geschieht z.B. durch Zusatzschichten oder Sonntags- und Feiertagsarbeit.
Im vorindustriellen Zeitalter, als die Mehrzahl der Menschen in der Agrarwirtschaft tätig war, basierten die Arbeitszeiten auf naturbedingten Begrenzungen wie der Länge des Tages und im Hochsommer auf längeren Arbeitszeiten als im Winter. Weil es keine rechtlichen und tarifvertraglichen Barrieren gab und die Gehälter aufgrund eines Überangebots an Arbeitskräften sehr niedrig waren, führten diese zu nahezu unbeschränkten Arbeitszeiten von 16h und mehr.
Die Folgen waren die Verarmung großer Teile der Bevölkerung und eine Verkürzung der Lebensdauer der Arbeiterklasse. 7 ] Eine der ersten Anforderungen der ArbeiterInnenbewegung war dementsprechend die Beschränkung der Arbeitszeit, die in England bereits mit dem Zehn-Stunden-Tag im neunzehnten Jh. vollzogen wurde. Die Sozialpartner der Metall-, Elektrizitäts- und Druckbranche haben sich in der sich verändernden BRD 1990 darauf geeinigt, bis 1995 nach und nach eine 35-Stunden-Woche einzuführen Noch vor Ende der 90er Jahre wurden die Arbeitszeitkürzungen an vielen Stellen reduziert.
Die 38,5 Wochenstunden für die Beamten wurden in Ausnahmefällen schrittweise auf bis zu 42 Wochenstunden ausgeweitet. Die Frage, ob Arbeitszeitverkürzung oder Arbeitszeitverlängerung für normale Arbeitnehmer[11] (d.h. Vollzeitbeschäftigte) Sinn macht, war schon immer kontrovers. Änderungen in der Sozialarbeitszeit verändern das Arbeitsangebot. Das rückläufige Tarifangebot verstärkt die gewerkschaftliche Seite, die der Unternehmer.
Deshalb sind die Arbeitgeber vor allem für kürzere Arbeitszeiten, während sie eine Erhöhung der Arbeitszeit für vernünftig halten. Umstritten ist auch die Wahl der richtigen Arbeitszeit. Mit zunehmender Arbeitszeit steigt die produzierte Waren- und Dienstleistungsmenge und damit der Lohn. Bei zunehmender Arbeitszeit steigt der Verschleiß.
Optimal ist also die Arbeitszeit, bei der der marginale Nutzen höherer Löhne dem marginalen Schaden zusätzlicher Arbeitskleidung gegenübersteht. Daraus resultiert auch die Arbeitszeitverkürzung in der Vergangenheit: Viele Menschen schätzen Freizeit mehr als Mehreinkommen. Wachstums-Kritiker verlangen ein Überdenken des Themas Arbeitszeit und eine Abwendung vom einseitigen ökonomischen Gedanken, dass Menschen "leben, um zu wirken, zu wirken, zu arbeiten, Geld zu verdienen und zu verbrauchen".
14 ] Arbeiten und Wohnen müssen in Einklang zueinander kommen. Darüber hinaus wird die Arbeitszeit im Rahmen der nationalen Konten erörtert. Zwar wird das Bruttoinlandsprodukt durch verlängerte Arbeitszeiten erhöht, doch einige Forscher[15] sind der Meinung, dass eine Verkürzung der Arbeitszeiten - unter Beibehaltung der Arbeitsproduktivität - zu einer Verringerung der sozialen Ungleichheiten in der Bevölkerung beitragen sollte.
Arbeitslose können daher besser in den Markt eingegliedert werden, da die Arbeiten auf eine grössere Zahl von Arbeitnehmern umgelegt werden. Sie würde auch eine ausgewogenere Arbeitsverteilung zwischen den beiden Seiten ermöglichen. Sowohl Männer als auch Frauen hätten mehr Zeit für wirtschaftlich sinnvolle, aber nicht bezahlte Arbeiten in der Gastfamilie (Haushalt, Kindererziehung, Betreuung der Eltern) oder für freiwilliges gesellschaftliches Engagement. in der Schweiz.
Grundsätzlich ist die Arbeitszeiterfassung, z.B. über einen Zeitstempel, nicht zwingend erforderlich. Jedoch ist der Unternehmer dazu angehalten, an Arbeitstagen und an Sonn- und Feiertagen Arbeitszeiten von mehr als acht Arbeitsstunden zu erfassen (§ 16 Abs. 2 ArbZG). Die Flexibilisierung der Arbeitszeiten hat gezeigt, dass die Unternehmen ihre Arbeitnehmer anweisen konnten, ihrer Pflicht zur Buchführung nachzukommen.
16 ] Dies reduziert einerseits die Kontrolle der Beschäftigten durch die Unternehmer und entlastet sie zum anderen von ihrer Mitverantwortung für die richtige Erfassung der Arbeitszeiten. Die Erfassungspflicht kann der Auftraggeber auch auf den Mitarbeiter abwälzen. Der Mitarbeiter muss dann die über die im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag festgelegte Tagesarbeitszeit (in der Regel ca. 8 Stunden) hinausgehenden Arbeitszeiten selbstständig aufzeichnen.
Allerdings kann sich der Unternehmer nicht (vollständig) aus seiner Pflicht zur Erfüllung der Höchstarbeitszeit durch Verlagerung der Aufzeichnungspflicht herausschleichen. Wenn die Überstunden absichtlich nicht wahrheitsgetreu belegt werden, besteht ein Betrugsvergehen, wenn die fehlerhafte Dokumentierung dazu dient, ermüdende Arbeitszeit zu verbergen. Gleiches trifft zu, wenn es die Unternehmenspraxis ist, z.B. Arbeitsstunden, die 10 Arbeitsstunden nicht wahrheitsgetreu zu erfassen.
Das Überschreiten der Arbeitszeit allein bedeutet nicht, dass der Mitarbeiter seinen Schutz verlieren muss, da es Sache des Arbeitsgebers ist, die Beachtung der Arbeitszeitregelungen zu erzwingen. Dies erfordert eine angemessene Zeitdokumentation. In vielen gesetzlichen Ausnahmefällen darf die Durchschnittsarbeitszeit innerhalb eines Zeitraumes neben der Begrenzung der Tagesarbeitszeit einen festgelegten Grenzwert nicht übersteigen, z.B. 48 Wochenstunden innerhalb eines Halbjahres.
Das Überschreiten einer Höchstarbeitszeit selbst ist zunächst nur eine Verwaltungsübertretung des Betriebs. Im EU-Recht bedeutet Arbeitszeit nach Art. 2 Abs. 1 der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG über gewisse Fragen der Arbeitsorganisation "jede Zeit, in der ein Mitarbeiter tätig ist, dem Dienstgeber zur freien Entscheidung zur Verfügung steht und seine Tätigkeiten oder Pflichten im Einklang mit den nationalen Gesetzen und/oder Praktiken ausübt".
Die EU-Richtlinie wird in allen EU-Mitgliedsstaaten als arbeitsrechtlicher Ordnungsrahmen angesehen. Der internationale Vergleich der Arbeitszeit ist nicht leicht. Danach lag die Durchschnittsarbeitszeit in Deutschland 2003 bei 1.361 Arbeitsstunden pro Jahr. Unter den 12 ehemaligen EG-Ländern arbeiteten nur noch die Niederlande etwas weniger als Deutschland. Das österreichische Gesetz über die Arbeitszeit gibt den gesetzlichen Rahmens für die Festlegung der Arbeitszeit der meisten Beschäftigten vor.
Die Arbeitszeit ist im Gesetz als die Zeit vom Arbeitsbeginn bis zum Arbeitsende ohne Pausen festgelegt. Sie setzt die tägliche und tägliche Regelarbeitszeit (40 Wochenstunden, 8 Wochenstunden pro Arbeitstag) mit vielen Variationen und die Höchstarbeitszeiten fest. Der Wochenendrest dauert mind. 36 Std., muss jeweils samstags um 13.00 Uhr starten und beinhaltet den Sonntagabend.
Rudolf Buschmann; Rudolf; Jürgen: Arbeitszeitgesetz: Basis-Kommentar mit Nebengesetze und Ladeschluss. Die Schlacht um den arbeitslosen Sonnabend, in: Arbeiten - Bewegen - Geschichte. Fachzeitschrift für Geschichtswissenschaft, Ausgabe II/2016 Hamm, Ingo: Arbeitszeitflexibilisierung: Abrechnungsmodelle - Analysen und Empfehlungen zum Handeln. Frankfurt/Main: Bund-Verlag, 2004, ISBN 3-7663-3547-2. 1. Januar 2004. 1. Januar 2004, 1. Januar 2004, Lorenz, Frank; Schneider, Günter (Hrsg.): Vertrauensarbeitszeiten, Zeitkonten, Flexi-Modelle: Konzeption und Ablauf.
Die Flexibilisierung der Arbeitszeit im Interessenskonflikt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer: eine unternehmenspolitische Sicht. Osnabrück, 2007 - ISBN 978-3-8316-0716-7 Michael Kopatz: Arbeiten, Freude und Durchhaltevermögen. Weshalb Kurzarbeit für Wohlergehen, Sicherheit, Gesundheit, Umweltschutz und Ressourcenschonung sorgt. Arbeitszeit. Siehe Ralf Hoffrogge: Die sozialistische Bewegung und die ArbeiterInnenbewegung in Deutschland. Die Schlacht um den freien Tag.
Ort: Arbeiten - Bewegen - Geschichte. Zur Kontroverse dieser Selbstdarstellung der Arbeitnehmer vgl. den Beitrag zu 16 Abs. 2 des ArbZG in Buschmann, Rudolf; Ulrich Müller; Rudolf: Arbeitszeitgesetz: Grundgesetz mit Nebengesetzen u. Ladendeck. Frankfurt/Main: Bund-Verlag, 2007 - ISBN 978-3-7663-3776-4. Steffen Lehndorff, Institute for Work and Technology: IAT-Report: Wie lange sind die Arbeitsstunden in Deutschland Gelsenkirchen 2003, (PDF 210 kB).
Karl Brenke, German Institute for Economic Research: Weekly Report of DIW Berlin 47/04 - Duration of working hours in Germany, Berlin 2004. ? Working hours: