Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Mietrecht Kündigungsfrist Vermieter
Kündigungsfrist für VermieterSolche Kündigungsgründe sind im Mietgesetz vollständig aufgeführt.
Kündigungsfrist für Vermieter und Pächter ist verschieden.
Berlins Wenn Sie den unbefristeten Mietvertrag auflösen wollen, gilt eine andere Regelung. Die Kündigungsmöglichkeit besteht ohne Begründung. Die Vermieter müssen sich dagegen auf einen Grund für die Beendigung des Mietvertrages stützen können. Laut Recht ist eine Beendigung durch den Vermieter nur im Falle einer Vertragsverletzung durch den Vermieter, zum persönlichen Gebrauch oder wenn der Vermieter durch die Fortführung des Mietvertrages an einer sachgerechten ökonomischen Nutzung seines Wohnhauses oder seiner Ferienwohnung verhindert ist.
Die Fristen für die Kündigung von Mietern und Vermietern sind ebenfalls unterschiedlich. Ein unbefristeter Vertrag kann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Wochen gekündigt werden. Die Vermieter hingegen haben zeitlich gestaffelt gekündigt. Die Vermieter können bis zu einer Mietzeit von fünf Jahren auch drei Monate Kündigungsfrist einräumen, wenn sie einen Grund zur Kündigung haben.
Bei einer Mietdauer von mehr als fünf Jahren ist die Kündigungsfrist sechs Monaten und bei einer Mietdauer von mehr als acht Jahren eine Kündigungsfrist von neun Monaten. Die Kündigungsfrist für die Mietdauer von mehr als acht Jahren beginnt. Bei Altmietverträgen, die bis einschließlich des Herbstes 2001 abgeschlossen wurden, wird häufig darauf hingewiesen, dass der Vermieter nach zehn Jahren Mietdauer eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten hat.
Diese Vertragsregelung ist vom Vermieter einzuhalten, er kann dann nur mit einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten auflösen. Dagegen können solche alten Mietverträge jederzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten auflösen. Jedoch kann der Pachtvertrag für die Bewohner vorteilhaftere Fristen als gesetzlich vorgeschrieben haben. Sofern der Pachtvertrag für den Pächter eine Kündigungsfrist von einem Monat oder gar zwei Wochen vorsieht, kann der Pächter mit dieser Kündigungsfrist aufhören.
Die Kündigungsfrist ist vom Vermieter einzuhalten; sie kann durch den Pachtvertrag nicht zu seinen Lasten gekürzt werden.
Mietrecht, mietrechtliche Betreuung, Mietvertragsauflösung, Verlängerung, Mietminderung
Defizite in der gemieteten Immobilie können zu Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter fuehren. Die Vermieterin ist dazu angehalten, das Leasingobjekt so zu warten, dass es für den im Leasingvertrag festgelegten Verwendungszweck geeignet ist. Eine Mangelhaftigkeit besteht z.B., wenn eine Immobilie nicht zum Leben geeignet ist. Es ist auch dann ein Fehler, wenn der Vermieter bei Vertragsabschluss Zusagen gemacht hat, die nicht einhalten werden.
Die Eignung einer Wohn- oder Geschäftsräume für die vertragliche Nutzung hängt von sachlichen Maßstäben ab. Bei Mängeln ist nur eine Mietminderung gerechtfertigt. Die Verlängerung des Mietvertrages über den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung hinaus kann beantragt werden, auch wenn die Vertragsbeendigung weder gegenstandslos ist. Vorraussetzung dafür ist, dass die Auflösung des Mietvertrages eine Notlage für den Vermieter darstellt, die das Kündigungsinteresse des Mieters übersteigt (Art. 272 OR).
Durch die Erweiterung erhält der Pächter mehr Zeit, ein neues Objekt zu errichten. Der Nachweis der Festigkeit kann z.B. durch erfolglose Suchaktionen erbracht werden, für die es sich lohnt, den Nachweis des Suchaufwands zu führen.