Nimrod Rechtsanwälte Seriös

Die Rechtsanwälte von Nimrod Serious

was? Abwehr HIER ? Die NIMROD ist eine auf Urheberrechte spezialisierte Berliner Anwaltskanzlei. Das Unternehmen umfasst vor allem die Entwicklung von PC-Spielen. Wer von der Nimrod Mail empfangen hat, dem geht es oft um PC-Simulatoren für Flugzeug, Bus oder in der Agrikultur.

Vor allem das Wild Farming Simulator wird oft gewarnt. Doch auch die aktuellen Partien von DAEDALIC werden verwarnt und bei wiederholten Verstößen in bares Geld umgeschlagen.

Deadalic ist ein sehr erfolgreiches Spieleunternehmen aus Hamburg, das für seine publizierten Games regelmässig Auszeichnungen erfährt. Partien wie Deponia, Edna Ausbrüche, Black Guards, A new beginning und Die Sammlung der Daedalischen Abenteuer haben große Fortschritte gemacht. Aus diesem Grund versendet die NIMROD im Jahr zahllose Warnungen. Deshalb brauchen viele gemahnte Verbindungsinhaber die Hilfe eines Fachmanns für Urheberrechte.

Die Rechtsanwälte von NIMROD repräsentieren Autoren und Rechtsinhaber aus der Unterhaltungsindustrie. Vor allem warnt NIMROD vor folgenden Herstellern von Computerspielen:

Aktion NIMROD Rechtsanwälte

Der Rechtsstreit der Sozietät " NIMROD Rechtsanwälte " wegen Urheberrechtsverletzungen wurde vom Landgericht Köln mit Beschluss vom 11. 8. 2017 zurückgewiesen (Az. 141 C 202/16). Dem Kläger ist es nicht gelungen, einen Urheberrechtsverstoß gegenüber dem Konsumenten nachweisen. Der Konsument, vertreten durch Anwalt Lutz Stader, wurde beschuldigt, das Spiel "Landwirtschaftssimulator 2013" im August  2013 über eine von der Beschwerdeführerin überwachte Börse geladen zu haben.

Der angeklagte Konsument wurde von der Anwaltskanzlei "NIMROD Rechtsanwälte" zu einer Abmahnung angemahnt und zur Leistung von Schadenersatz und Anwaltskosten auffordert. Anschließend besuchte der Konsument die Beratungsstellen der Konsumentenberatung in Remscheid. Rechtsanwältin Stader hat im Zuge des Beratungsangebotes der Verbraucherschutzzentrale Remscheid die Angeklagte vertreten und in ihrem Auftrag ohne Anerkenntnis einer gesetzlichen Verpflichtung eine geänderte Auslassungserklärung abgegeben.

Der Schadensersatz wurde grundsätzlich verweigert, weil der Konsument die Schutzrechtsverletzung nicht begeht. Fast drei Jahre später, im Okt. 2016, reichte die Anwaltskanzlei "NIMROD Rechtsanwälte" eine Zahlungsklage in Höhe von EUR 1.609,00 ein. Das Landgericht wies die Klageschrift als unberechtigt ab und verurteilte den Kläger zur Aufrechnung.

Der Kläger konnte dem Angeklagten die Verletzung des Urheberrechts nicht vorlegen. Dem Antragsgegner ist es gelungen nachzuweisen, dass die offensichtliche Wahrscheinlichkeit, dass ein Dritter sein W-LAN nutzt, durch eine detaillierte und plausible Nennung einer möglichen Persönlichkeit besteht, die Zugang zu seinem W-LAN hatte und den Verstoß auch zeitlich hätte begehen können.

Der Angeklagte musste keine weiteren Untersuchungen durchführen. Der Angeklagte hat im vernünftigen Umfang ermittelt und kommuniziert, welche Kenntnis er von den Umständen der möglichen Rechtsverletzung hat. Weitere Ermittlungsmöglichkeiten sind nicht erkennbar, zumal der Angeklagte gar herausfand, dass sein Stiefsohn die streitige Akte auf seinem PC-Terminal hatte.

Der Kläger gibt auch nicht an, welche weiteren Untersuchungen der Angeklagte durchführen soll. Dementsprechend hat der Antragsgegner seine sekundäre Auskunftspflicht in voller Höhe erfüllt, so dass der Kläger als Rechtsinhaber die vollständige Auskunfts- und Nachweispflicht gegenüber dem Täter des Antragsgegners hat. "Der Antrag musste dementsprechend abgewiesen werden.

Nach der Klageabweisung hat der Kläger nun auch die Verfahrenskosten einschließlich der Rechtsanwaltskosten des Konsumenten zu erstatten. Konsumenten, die eine Copyright-Warnung bekommen haben, sollten sich rechtlich beraten lassen. 2. Sozietät Stader aus Köln berät Konsumenten im Zusammenhang mit ihrer TÃ?tigkeit als Honoraranwalt der Verbraucherschutzzentrale NRW in den Beratungszentren Bergheim, BrÃ?hl, Regensburg, Duesseldorf, Euskirchen und Remscheid.

Terminvereinbarungen in den Beratungszentren der Konsumentenzentrale NRW können nur über die Beratungszentren selbst getroffen werden. Zusätzlich offeriert die Sozietät über das Internet-Portal www.anwalt.de. ein interessantes Paket für Urheberrechtsfälle.

Mehr zum Thema