Minijob 2016

Der Minijob 2016

Total Arbeitgeberbeiträge (pro Monat), 0.00. Tabelle mit Beiträgen für Minijobs mit Beitragsgruppen und Prozentsätzen. Es war im Juni 2016 knapp unter eins. D-308611.

2016. 2017. Quelle: Minijob-Hauptquartier. Vom Minijob bis zur Festanstellung.

MINIJOB 2017: Das wird sich im neuen Jahr ändern.

Die gesetzlichen Mindestlöhne steigen, das neue Flexibilitätsgesetz ist in Kraft und auch die Abgaben verändern sich. Neue Vorschriften für Mini-Jobber und Unternehmer gelten ab sofort ab 1. Jänner 2017. Nachdem der Minimallohn auf 8,84 EUR angepasst wurde, erreicht der Mini-Jobber bereits nach 50 Std. und 54 Min. die erlaubten 450 EUR pro angefangenen Wochen. Deshalb sollten Beschäftigte von Minijobs, die die monatlichen Verdienstgrenzen von 450 EUR ausschöpfen, ab dem 01.01.2017 die bestehenden Arbeitsplätze umwerten.

Weiterlesen: "Der Minimallohn wächst - 5 Prozentpunkte, die Mini-Jobber und Unternehmer wissen sollten". Der Abgabesatz für das Jahr 2017 liegt bei 0,09 vH. Der Beitrag für Arbeitgeberausgaben im Krankheitsfall (U1) wird ab dem 1. Jänner 2017 von 1% auf 0,9% sinken. Die Erstattungsrate bleibt mit 80% konstant.

Ein neuer Beitrag muss nur dann vorgelegt werden, wenn sich die Lohnhöhe verändert. Bei verspätetem Eingang der Spenden werden Verspätungsgebühren erhoben. Rentner mit einem Minijob können ab dem 01.01.2017 zur Erhöhung ihrer Pension einen Beitrag in die Pensionsversicherung einzahlen. Wie sich das neue Gesetz auf Mini-Jobs auswirken wird, können Sie hier nachlesen.

Auch für Mini-Jobs gilt das Flexirenten-Gesetz. In 2017 wird sv. net/online durch sv. net/standard abgelöscht. Wenn sv. net/online bis zum Stichtag 30.12.2016 deaktiviert ist, verwenden Sie jetzt sv. net/standard. Weil der Kalendermonat zu diesem Stichtag noch nicht beendet ist, kann der Endbetrag der Beiträge und damit der Gebühren für den entsprechenden Beteiligungsmonat noch nicht ermittelt werden.

Für Arbeitgeber gibt es zwei Möglichkeiten, Steuern festzulegen und zu bezahlen.

Mini-Jobs als alleinige Beschäftigung 2004-2016

Geringfügige Änderungen der Gesamtanzahl der Minijobber sind über den ganzen Betrachtungszeitraum von 2004 bis 2016 zu beobachten: Allerdings ging die Anzahl in den Folgejahren wieder leicht zurück, mit einem besonders ausgeprägten Minus für die Jahre 2015 und 2016: In beiden Jahren waren nur unwesentlich weniger Menschen angestellt als im Startjahr 2004 (siehe auch Tab. 1).

Die Anzahl der erwerbstätigen weiblichen Mitarbeiter sank zwischen 2004 und 2016 nur leicht von 3,39 Mio. auf 3,13 Mio.. Das ist ein Minus von mehr als 9 Prozentpunkten. Das ist ein Plus von 9 Prozentpunkten. Infolge dieser beiden Faktoren sank der Anteil der weiblichen Mitarbeiter an allen Teilzeitbeschäftigten leicht von 66% auf 62% (siehe dazu auch Tab. 1).

Die Randbeschäftigung im Hauptberuf in Deutschland ist damit nach wie vor von Frauen dominiert. Der Anteil der Frauen an den Erwerbstätigen in Westdeutschland ist allerdings konstant um rund einen Prozentpunkt höher als in Deutschland insgesamt (vgl. Tabelle 2 und 3). Im Osten Deutschlands ging die Grenzbeschäftigung als einziger Arbeitsplatz für beide Geschlechter zwischen 2004 und 2016 signifikant zurück:

Für Männer um 10 Prozentpunkte, für Männer um 13 Prozentpunkte. In Ostdeutschland machen auch die meisten Erwerbstätigen nur einen geringen Teil aus, ihr Prozentsatz ist jedoch wesentlich geringer als in Westdeutschland. Von 2004 bis 2016 ging der Prozentsatz der Frauen in Ostdeutschland weiter zurück - von 57 auf 54 Prozentpunkte (siehe Tab. 3).

Wenn man die mit einem Minijob verbundenen Gefahren als einzige Erwerbsarbeit interpretiert, ist zu berücksichtigen, dass es sich im Grunde um vier Gruppen von Personen handelt: Den grössten Beitrag leisten neben Erwerbslosen (11 Prozent) und Rentnern (22 Prozent) sowie Schülern und Studenten (20 Prozent) die Ehefrauen und Haushalte (35 Prozent).

Die Geschlechterverteilung in drei dieser Statusklassen ist zwar weitestgehend ausgewogen, aber mehr als 97% aller Haushaltsfrauen und Hausmänner sind Frau. Im Jahr 2016 hatten allein in Deutschland 1,7 Millionen Haushaltsfrauen einen Minijob. Gerlach, Irene / Ahrens, Regina / Laß, Inga / Heddendorp, Hünnig (2015): Die Wichtigkeit der atypischen Arbeit für Schlüsselbereiche des Lebens.

Hobler, Dietmar / Pfahl, Sandra (2018): Mini-Jobs als Nebenbeschäftigung 2004-2016, in: WSI GenderDataPortal. Die soziale Lage, in: Ökonomie und Statistiken, 01/2013, S. 42-61. https://www.destatis.de/DE/Publikationen/WirtschaftStatistik/Monatsausgaben/WistaJanuar2013.pdf? Pusch, Toralf / Seifert, Hartmut (2017): Mindestlohnrecht - Für viele Mini-Jobber nur Minilohn. Statistiken über sozialversicherungspflichtige und geringfügige Erwerbstätigkeit.

Fassung Nr. 6. 7, pdf, last access 01.03.2018. Statistics of the Federal Employment Agency (2015): Method report. Das waren 2016 2,6 Millionen abhängige Mitarbeiter in Deutschland. Hobler, Dietmar / Pfahl, Sandra (2018): Mini-Jobs als Nebenbeschäftigung 2004-2016 (2) Siehe Keller, Berndt / Seifert, Hartmut (2011): Arbeitsverhältnisse.

Status und Defizite in der gegenwärtigen Debatte, S. 141 f. Es gibt keine Hinweise darauf, dass eine Grenzbeschäftigung den Wechsel von der Erwerbslosigkeit zur Erwerbstätigkeit oder den Wechsel in ein normales Arbeitsverhältnis begünstigt. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass ein Minijob in der Regel von vornherein als Zusatzeinkommen im häuslichen Umfeld geschaffen wird.

Siehe Hohendanner, Christian /Walwei, Ulrich (2013): Arbeitsmarktliche Auswirkungen untypischer Beschäftigungsverhältnisse, S. 242 f. Pusch, Toralf / Seifert, Hartmut (2017): Minimallohngesetz - Für viele Mini-Jobber nur Mini-Löhne, S. 3 (4) Siehe Pusch, Toralf (2018): Balance des Mindestlohns: Signifikante Lohnsteigerungen, reduzierte Armutsgefährdung, aber auch viele Umgehungsmöglichkeiten.

Ausführlichere Informationen finden Sie unter: (5) Siehe Körner, Thomas / Meinken, Holger / Buch, Katharina (2013): Wer sind die ausschließlichen Teilzeitbeschäftigten? Heddendorp, Inga / Ahrens, Regina / Laß, Inga / Heddendorp, Hünnig (2015): Die Wichtigkeit der atypischen Arbeit für Schlüsselbereiche des Lebens. Ein gewagter Arbeitsplatz im normierten Wandel zum "Erwachsenenmodell", siehe dazu auch: Kleinkind-Arbeit.

In Voss, Dorothea /Weinkopf, Claudia (2012): Niedriglohnnfalle Minijob, S. 11 Die vorliegende Analyse basiert auf Angaben aus der Beschäftigtenstatistik der BAV. Der Schwerpunkt liegt auf der Meldung sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter und Geringverdiener. Seit dem 1. April 1999 sind die Arbeitgeber durch eine neue gesetzliche Regelung auch für Menschen, die nur noch so genannte Geringverdienertätigkeiten verrichten, zur Zahlung von Pauschalbeiträgen zur Kranken- und Pensionsversicherung gezwungen.

Infolge dieser Änderung werden niedrig bezahlte Arbeitnehmer ab dem zweiten Vierteljahr 1999 in die Beschäftigtenstatistik einbezogen (Daten per Stichtag 31. Juni). Erwerbstätigenstatistik ist eine Vollerhebung aller sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer in Deutschland. Durch die Informationspflicht der Arbeitgeber über ihre Sozialabgabenpflichtigen und Grenzgänger ist eine weitgehende Vollständigkeit und Aussagekraft gewährleistet. Sie leiten sie an die Pensionskassen und schliesslich an die Bundesanstalt für Arbeit ab.

Die Beschäftigtenstatistik unterscheidet zwischen Teilzeitbeschäftigten und Teilzeitbeschäftigten. Ab dem zweiten Vierteljahr 1999 stehen für Erwerbstätige nur noch geringe und ab dem zweiten Vierteljahr 2003 für gering Beschäftigte in Teilzeitarbeitsplätzen zur Verfügung Die Statistiken für gering Beschäftigte umfassen alle Erwerbstätigen in einer oder mehreren geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, deren Gesamteinkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze von 400 EUR bzw. 450 EUR lag (seit 1. Januar 2013).

Andererseits unterliegen diejenigen, die als Einziger eine befristete Anstellung haben, nicht der Versicherungspflicht und werden daher nicht in die Erwerbsstatistik einbezogen. Je nach der eventuellen Wichtigkeit der Grenzbeschäftigung für den Arbeitnehmer wird in der Bundesanstalt für Arbeit differenziert: Der Umfang der Änderung wird beim Vergleich der überarbeiteten mit den Altdaten zum 30. Juni 2013 deutlich: Die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter ist um 1,2 Prozentpunkte gestiegen.

Bei geschlechtsspezifischen Untersuchungen von geringfügiger und sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit sind daher reale Jahresdurchschnitte durchaus erwünscht. Statistiken der Bundesanstalt für Arbeit 2016: Qualität. Statistiken über sozialversicherungspflichtige und geringfügige Beschäftigungen. Ausführlichere Informationen finden Sie unter Statistiken der Agentur für Arbeit 2015: Methodik. Statistikauswertungen (5) Statistics of the Federal Employment Agency (2017): Statistics explained, Arbeitsmarkt and Grundsicherung für Arbeitssuchende at Zahlen, Nürnberg, S. 67: Statistisches Bundesamt im Jahr 2015: Bevölkerung and Erwerbstätigkeit 2014: Profession, training and working conditions of those in employment in Germany (Fachserie 1 Serie 4.1.2).

Wiesbaden, S. 6 Mini-Jobs Seit dem 1. Januar 2003 ist das Zweite Bundesgesetz über die modernen Dienstleistungen am Arbeitsplatz in Kraft, in dem auch die Teilzeitbeschäftigung (Mini-Jobs) gesetzlich verankert ist. Man unterscheidet zwei Formen der geringfügig Beschäftigten: Im Jahr 2016: Statistiken der Bundesanstalt für Arbeit: Qualitätsreport. Statistiken über sozialversicherungspflichtige und geringfügig Beschäftigte.

Die Kurzzeitbeschäftigung ist nur von untergeordneter Wichtigkeit, da sie rund 3 % der Grenzgänger beschäftigt. Siehe Körner, Thomas /Meinken, Holger /Puch, Katharina (2013): Wer sind die einzigen Teilzeitkräfte?

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