Rücknahme Elektrogeräte

Elektrogeräte-Rücknahme

Das ElektroG im Zusammenhang mit dem Verkauf von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektrogeräte). Die wichtigsten Informationen zum Elektro- und Elektronik-Altgerätegesetz (ElektroG) in Kürze: Informationen zur fachgerechten Entsorgung von Elektrogeräten. Eine Rücknahmeverpflichtung besteht nicht. Benötigen Sie Unterstützung bei der Entsorgung von Elektroaltgeräten vor Ort?

Rücknahme von Elektroaltgeräten - Deutsche Umweltthilfe e.V.

Elektrische Haushaltsgeräte beinhalten neben wertvollen Rohstoffen wie z. B. Silber oder Silber auch Umweltschadstoffe, die zum Schutze von Mensch und Natur fachgerecht zu entsorgen sind. Elektronikschrott fällt also nicht in den Haushaltsmüll, sondern zurück zum Fachhändler oder zum nächstgelegenen Recyclingzentrum. Sie können über die Kampagne "Mobiltelefone für die Umwelt" und über das ReUse Notebook-Projekt kostenfrei Altgeräte einsenden, so dass die Endgeräte nach zertifizierter Löschung der Daten wiederverwendet oder in hoher Qualität wiederverwertet werden.

Vor der Entsorgung eines Gerätes sollten Sie jedoch prüfen, ob es noch repariert werden kann. Die Elektroaltgeräte können seit dem 24. Juni 2016 kostenfrei an Händler zurückgegeben werden, die Elektrogeräte auf einer Verkaufsfläche von mind. 400 m² vertreiben - Online-Händler haben die Versand- und Einlagerungsfläche. Dabei ist es unerheblich, wo die Altgeräte erworben wurden.

Für Kleingeräte unter 25 cm ist die Rücknahme von bis zu fünf Geräte pro Gerätetyp nicht an den Erwerb eines Geräts geknüpft. Eine Verletzung dieser Rücknahmeverpflichtung für Elektro- und Elektronikgeräte (ElektroG) kann zu einer Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro führen. Wenn Sie Elektrogeräte verkaufen, müssen Sie sie mitnehmen.

So vermarkten beispielsweise Billiganbieter große Mengen an Equipment, von denen einige von geringer Güte sind, sich aber nicht an der Rücknahme beteiligten müssen. Die EU-Richtlinie 2012/19/EU schreibt zwar die Rücknahme von Altgeräten für jeden Einzelhändler vor, aber das Gesetz schreibt nur sehr große Elektrofachhändler vor, diese zurückzunehmen und läßt Diskonter aus.

Die Rücknahme von Elektronikschrott durch den Handel ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir informieren Konsumenten und Handel mit einem Muster-Informationsblatt und Informationsflyern über ihre Rechte und Verpflichtungen. Bei unseren Retourentests überprüfen wir die Erfüllung der Rückgabepflicht in der praktischen Anwendung. Wenn sich die Firmen der Rücknahme von Elektronikschrott verweigern, machen wir die Rechte der Konsumenten bei Bedarf vor Gericht geltend, wie wir es kürzlich bei Ikea getan haben.

Mit Äußerungen, Pressemeldungen, der Mitarbeit in Sachverständigengruppen oder der Anhörung vor dem Umweltausschuß des Bundestags streben wir eine Verbesserung der gesetzlichen Bestimmungen für den Umwelt- und Konsumentenschutz an.

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