Streaming Grauzone

Grauzone Streaming

Die Grauzone ist verschwunden. Kein Graubereich mehr für Kinox. to & Co. streaming: Datentransfer in der rechtlichen Grauzone. von YouTube-Videos in die rechtliche Grauzone.

Nach meinem Verständnis wurde die Nachfrage immer als Grauzone betrachtet.

Der EuGH entscheidet über Streaming: Die Grauzone ist verschwunden

Der IT-Rechtsanwalt Christian Solmecke sieht das Gericht der EU als einen Schlag ins Gesicht. Selbst wenn Sie nur einen Spielfilm streamen, begehen Sie bereits eine Copyright-Verletzung. Bis jetzt wurde das Ansehen von Kinox.to, KKiste.to oder anderen Websites als legale Grauzone angesehen. Ab heute ist es egal, ob ich einen Videostream oder einen Download mache.

Auf jeden Falle begehen wir eine Copyright-Verletzung. Die Jury hat damit für Rainer Schuldt, Leiter Nachrichten der Computer-Bild, die letzten Lücken geschlossen. Dabei geht es nicht nur um den Film, sondern auch um den Film. Ein klassisches Beispiel: Im Champions-League-Finale geht es nicht um Sky, sondern um eine zweifelhafte Mannschaft aus Osteuropa.

Da die Rechte bei Sky sind, suchen Sie in diesem Falle unberechtigt. Sie können dort auch TV-Sendungen abspielen. Allerdings sind die Standorte von dem Entscheid nicht berührt, da sie die Rundfunkgebühren zahlen. Das Streaming ist prinzipiell verboten, wenn man sich dessen bewußt ist, daß man etwas Illegales unternimmt.

Dies gilt auf jeden Falle für Sites wie kinox.to und mit Add-ons von fragwürdigen Providern. Solmecke geht nicht davon aus, dass eine neue Welle von Warnungen einsetzen wird. Die Benutzer konnten nur über ihre IP-Adresse verfolgt werden, die zunächst nur die Streaming-Seite und den Benutzer des Angebotes selbst kannte.

Ähnlich wie Rainer Schuldt. "Solange Sie nicht als Benutzer auf diesen Webseiten angemeldet sind oder für irgendwelche Dienstleistungen bezahlen, ist es nicht wahrscheinlich, dass Sie danach eine Erinnerung erhalten." Von nun an zahlt sich ein gesetzlicher Streaming-Anbieter noch mehr aus. Schließlich kann eine Verwarnung bis zu 150 EUR pro Folie kosten.

ECJ tritt aus der Grauzone heraus

Benutzer von Streaming-Angeboten können in Zukunft in Schwierigkeiten geraten. Grundlage dafür ist ein kürzlich ergangenes Gerichtsurteil des EuGH, dessen Wirkungen in den nächsten Tagen diskutiert werden sollen. Die Entscheidung der luxemburgischen Justiz wurde durch eine Anklage gegen den Verleih des so genannten "Filmspelers" in den Niederlanden ausgelöst. Mit diesem Media-Player können Anwender über das Internet z. B. über das Internet auf rechtswidrige Streaming-Angebote zugreifen und diese im Fernsehen wiedergeben.

Was sind die Folgen des Urteils? Die Entscheidung der Jury stärkt die Medienbranche und den Urheberrechtsschutz. Im Gegensatz zur oft vertretenen Ansicht ist es egal, dass die Daten gestreamt werden, d.h. sie gelangen nicht in einen permanenten Zwischenspeicher. Entscheidend ist nach Ansicht der Jury eher die Tatsache, dass die Rechtsinhaber absichtlich um ihr eigenes Vermögen gebracht werden.

Das Überraschende an dem Ergebnis ist nicht so sehr die Meinung der Mediabox-Anbieter, sondern die der Benutzer dieser Services. An dieser Stelle klären die Juroren nach früherer Interpretation, dass auch der Empfänger eine strafrechtliche Verletzung des Urheberrechts begangen hat. Weil das Betonprodukt "filmspeler" gar mit seinen rechtswidrigen Offerten geworben wird, kann niemand sagen, dies in Unwissenheit zu haben.

Wenn dies auf die aktuelle Internetpraxis angewendet wird, können die Folgen schwerwiegend sein. Benutzer von Diensten wie kinox.to müssen dann mit Warnungen kalkulieren, da die Portalbetreiber keine bekannten Rechte an dem veröffentlichten Inhalt haben. Der EuGH hat eine komfortable Grauzone in tiefschwarz eingetaucht.

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