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Wer Installiert Rauchmelder
Derjenige der Rauchmelder installiertVon wem werden Rauchmelder installiert und gewartet?
In weiteren Ländern werden Rauchmelder vorgeschrieben. Jetzt fragen sich die Bewohner, wer für die Installation und Instandhaltung der Anlagen zuständig ist. Einige Hauswirte oder Wohnungsgesellschaften geben die Rauchmelder an die Mietenden. Die Installation und Instandhaltung obliegt dann dem jeweiligen Nutzer. Dann wird der Vertrag durch eine jährliche Instandhaltung erweitert.
Die Vermieterin verbleibt in diesem Falle in der Verantwortung. Die Installations- und Wartungsverpflichtungen können nur an solche Personen übertragen werden, die auch in technischer, körperlicher und geistiger Hinsicht dazu in der Lage sind. Ältere oder körperbehinderte Bewohner können nicht erwarten, dass sie eine Treppe besteigen oder technisches Gerät wie eine Übung anbringen.
Überlässt der Leasinggeber die Installations- und Instandhaltungspflicht trotzdem Mietern, die dazu nicht in der Lage sind, haftet er im Schadensfall. Die Installation und regelmässige Pflege ist für einige Eigentümer und Bewohner schwer und zeitaufwändig. Im Falle von Rückfragen oder Störungen des Brandmelders können Sie sich an die Service-Hotline des Anbieters wenden.
Sie sorgen dann für die Funktionalität der Rauchmelder. Werden die Rauchmelder von Ihrem Unternehmen gekauft, werden die Anlagen auch von diesem installiert. Der Hauswart übernimmt dann die Jahreswartung. Dies hat den Vorzug, dass sich der Pächter nicht um die Installation und Pflege der Rauchmelder sorgen muss.
Notieren Sie am besten in Ihrem Terminkalender, wann die nächsten Wartungsarbeiten stattfinden sollen und wenden Sie sich an Ihren Hauswart, wenn er den Zeitpunkt "verschlafen" hat.
Tips für Besitzer, Pächter und Kunsthandwerker
Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an eine Mieter- oder Eigentümergemeinschaft oder einen Anwalt. Von wem werden Rauchmelder installiert und wer steuert sie? Ob Rauchmelder in neuen Gebäuden oder bei großflächigen Umnutzungen installiert werden müssen und bis wann vorhandene Apartments nachgerüstet werden müssen, regelt die Bauordnung der Länder. In allen Ländern (außer Mecklenburg-Vorpommern) ist der Wohnungseigentümer zum Erwerb der Rauchmelder und deren fachgerechter Installation verpflichtet. 2.
Als Sanierungsmaßnahme können die Aufwendungen auf die Grundmiete angerechnet werden (11% pro Jahr). Es gibt keine Steuerung für die Sanierung bestehender Appartements. Die Bewohner ihrer eigenen Wohnung verlassen sich auf ihre Erkenntnis, dass Rauchmelder im Falle eines Brandes Menschenleben schützen können. Besitzer von Mietwohnungen können sich keine Nichtausstattung erlauben.
Die Staatsanwaltschaft ist nach einem Feuer mit Personenschäden daran interessiert, ob Rauchmelder installiert und fachgerecht instand gehalten wurden. Hierzu zählt auch der Einsatz von Rauchmeldern. Wenn die Bauvorschriften die Verantwortung für die Installation und Instandhaltung nicht festlegen (wie z.B. in Hamburg), obliegt diese Verpflichtung dem Bauherrn im Sinne seiner Pflicht zur Verkehrssicherheit.
In den Landesbauordnungen für Rauchmelder kommt der Ausdruck "Instandhaltung" nicht vor. Die Bauvorschriften der meisten Länder formulieren: "Die direkten Bauherren sind dafür verantwortlich, dass das Gebäude betriebsbereit ist, es sei denn, die Bauherren haben diese Pflicht erfüllt. "Das bedeutet, dass der Bewohner für die "Instandhaltung" verantwortlich ist, wenn der Hausherr diese Arbeit nicht selbst ausführt.
In der folgenden Übersicht finden Sie die Anforderungen der Landesbauordnung für den Einsatz von Rauchmeldern in Mehrfamilienhäusern. Der Auftraggeber ist für die Errichtung von neuen Gebäuden und umfangreiche Umbaumaßnahmen mitverantwortlich. Kann ich die Rauchmelder in meiner Ferienwohnung selbst installieren? Sogar Besitzer von Mietwohnungen dürfen Rauchmelder in ihren eigenen Appartements installieren!
Für den Einsatz von Rauchmeldern gibt es keine Gesetze oder Vorschriften. Eine " billigstmögliche " Rauchwarnung aus einem Heimwerkermarkt kann diese Funktion nicht unbedingt erfüllen - vor allem, wenn sie nicht an der korrekten Position installiert und nicht richtig gepflegt wird. Ihre langjährige Erfahrung haben die Fachleute in der Norm EN 14676 - Rauchmelder für Wohngebäude, Appartements und Zimmer mit wohnähnlicher Verwendung - zusammengefaßt.
Besonders Dienstleistungsunternehmen, die im Namen der Betreiber Rauchmelder installieren oder instand halten, sollten die Anforderungen der Norm EN 14676 erfüllen. Besitzer und Wirte sollten darauf achten, dass nur ein "zertifizierter Spezialist für Rauchmelder" eingesetzt wird. Selbst wer Rauchmelder im eigenen Haus installiert, sollte seine Installation und Instandhaltung nachweisen. Darf ich als Pächter die Installation von Rauchmeldern einfordern?
Der verantwortungsbewusste Bürger will wohl nicht auf das Ende der Übergangszeiten abwarten, sondern sein Haus zu seiner eigenen Absicherung gleich mit Rauchmeldern ausstatten. Man fragt sich, ob er von seinem Hauswirt die Rauchmelder kaufen und noch vor Ablauf der Deadline in seiner Ferienwohnung installieren kann.
Für einen Einzelfall, in dem ein Pächter kurz vor dem Ende der Übergangszeit in Rheinland-Pfalz den Zugang zu seiner Wohnungseinrichtung verweigert hat, stellt der Richter in den Urteilsbegründungen fest:"[....] Es gibt hier eine Eigenart, dass 44 Abs. 8 S. 2 BWO eine Übergangsregelung ist. Obwohl die Klägerin seit dem 12.07.2007 Zeit hat, Rauchmelder in der von der Beklagten benutzten Wohneinheit zu installieren, bestand erst seit Ende der Übergangszeit eine gesetzliche Verpflichtung, dass die Wohneinheiten mit einem Rauchmelder ausrüstbar sind.
Dies bedeutet umgekehrt, dass ein Nutzer auch vor Ablauf der Übergangszeit keinen Anspruch auf die Ausrüstung seiner Mietwohnung mit Rauchmeldern hat. Die Mieterin befindet sich hier in einem Dilemma, denn ein anderes Gericht (AG Hamburg-Blankenese, AZ: 531 C 341/10, 16.02. 2011) besagt, dass der Vermieter das Verfügungsrecht des Mieters anerkennen muss und "letztlich nicht in die administrative Praxis des Mieters durch die Vorwegnahme von Unterordnung und Installation der eigenen Ausrüstung eindringen kann.
"Danach muss der Pächter einräumen, dass der Pächter "seinen eigenen" Rauchmelder installiert hat - und das wann immer er will, solange es vor dem Ende der Übergangszeit ist. Muss ein Rauchmelder auch in Geschäftsräumen, Büroräumen und Arztpraxen installiert werden? Im Baurecht der meisten Länder wurde der Bereich "Wohnungen" um die Pflicht zur Installation von Rauchmeldern erweitert oder - wie in Hessen - eindeutig festgelegt, dass Rauchmelder nur in Appartements installiert werden müssen.
Gemäß der baden-württembergischen Bauverordnung müssen "Aufenthaltsräume, in denen Menschen wie vorgesehen übernachten, sowie Fluchtwege aus solchen Tagesräumen in der gleichen Nutzungseinheit" mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Aufgrund von Änderungen der Bauvorschriften für gewerblich genutzte Räumlichkeiten, Büroräume oder Arztpraxen gibt es jedoch keine Pflicht zur Installation von Rauchmeldern. Die Schutzzielsetzung eines Rauchmelders ist es, (schlafende) Menschen rechtzeitig vor Feuerrauch zu alarmieren, um ihnen die Chance zur Entfluchtung zu bieten.
Sind Rauchmelder in Treppenhäuser oder Kellerräume von Wohngebäuden zu installieren? Gleiches trifft auch hier zu: Die Änderungen der Bauvorschriften für den Anbau von Rauchmeldern gelten nur für Appartements. Es besteht keine generelle Pflicht zur Installation von Rauchmeldern in Treppenräumen oder Kellern. Die Installation von Rauchmeldern in Gemeinschaftsräumen von Wohngebäuden (z.B. Keller, Lagerräume und Treppenhäuser) ist schwierig.
Aber auch gegen den Einsatz von Rauchmeldern in Gemeinschaftsräumen gibt es Einwände. Einerseits können handelsübliche Rauchmelder nicht ausschließen, dass "birds of fun" die Testtaste drücken und die Anwohner aufwecken. Andererseits können die Anwohner im Falle eines Brandes im Untergeschoss oder Treppenhaus aufgrund des Alarmmelders des Rauchmelders zum Verlassen der Ferienwohnung veranlaßt werden.
Gemäß der Norm 14676 müssen die Anwohner über das korrekte Brandverhalten informiert werden, wenn Rauchmelder in Gemeinschaftsräumen installiert werden. Wie verhält es sich, wenn trotz der Verpflichtung kein Rauchmelder installiert ist? Sehr wahrscheinlich wird jemand nachfragen, ob Rauchmelder installiert und regelmässig bedient wurden. Wenn das Appartement vermietet ist und der Hausherr für die Installation der Rauchmelder verantwortlich ist, kann es viel Mühe sein.
Immerhin hat die Allianz Versicherung richtig verstanden, dass Rauchmelder nur dazu dienen, Leben zu schützen und Brandschäden nicht zu mindern. Kathrin Jarosch macht in einem in news-aktuell erschienenen Gespräch deutlich, dass der Mangel an Rauchmeldern die Ursache des Brandes sein muss, damit er sich auf den Schutz der Versicherung auswirken kann.
Ungeachtet der Verpflichtung, sie zu installieren oder zu kontrollieren, sollte die eigene und die familiäre Lebenssicherheit für Besitzer und Bewohner höchste Bedeutung haben. Muss die Installation und Pflege von Rauchmeldern protokolliert werden? In Kapitel 6.1 beschreibt die Norm 14676 die Wartung: Jeder installierte Rauchmelder muss in regelmäßigen Abständen auf seine Funktionstüchtigkeit geprüft und durch Wartungsmaßnahmen aufrechterhalten werden.
Gemäß Herstellervorschrift muss der Rauchmelder überprüft, gewartet und die Warnungen mind. alle 12 Monate mit einer Fluktuation von maximal 3 Monate geprüft werden. Geräteausweis und Wartungsbroschüre für Rauchmelder. In dieser Broschüre können alle Rauchmelder in einem Wohn- oder Geschäftshaus kohärent und vollständig nachvollzogen werden.
Bedienungsanleitungen und andere für die Instandhaltung und Fehlerbehebung notwendige Unterlagen sind immer dabei. Die Broschüre beinhaltet auch Informationen und Pläne, wo und wie Rauchmelder installiert werden sollten und eine Warteliste. Zahlreiche Fachleute für Rauchmelder stellen ihren Abnehmern bereits das Wartungsbuch für die professionelle Dokumentierung zur Verfügung. Bei den meisten Bundesländern wurde die sogenannte "Sicherstellung der Betriebsbereitschaft" auf den direkten Eigentümer (bei Mietwohnungen d.h. den Mieter) umgelegt.
Sie können einen Beitrag dazu im Fachforum Rauchmelder lesen. Dort können Sie auch einen Entwurf für die "Vereinbarung zur Gewährleistung der Einsatzbereitschaft von Rauchmeldern in Mietwohnungen" herunterladen. Wird die Wartung vom Leasinggeber durch einen Dritten durchgeführt, so hat er dafür zu sorgen, dass dieser die Arbeit professionell ausführt. Den aktuellen Entwicklungsstand bei Projektierung, Installation, Bedienung und Wartung von Rauchmeldern beschreibt die DIN 14676:2012.
Es ist für den Eigentümer/Mieter sehr bedeutsam, dass der beauftragter Fachbetrieb eine Unterlagen über die Instandsetzungsmaßnahmen nach DIN 14676 einreicht. Der Preis für die Jahreswartung liegt zwischen 4 und 8 EUR pro Rauchmelder und Jahr. Im Regelfall können diese Aufwendungen den operativen Aufwendungen zugeordnet werden. Bei der Wahl eines Anbieters muss der Anbieter neben den notwendigen Qualifikationen natürlich auch auf wirtschaftliche Effizienz im Sinn einer Minimierung der Mieterkosten achten.
Bei kleineren Wohnungsbeständen sollte der Bauherr mit dem verantwortlichen Kaminfeger, dem Kaminfeger, dem Kaminfeger oder dessen Hausmeisterdienst vorsprechen. Wenn Sie einen eigenen Hauswart haben, können Sie ihn zum "Rauchmeldespezialisten" machen ("smoke alarm specialist") (z.B. hier). Von wem werden die Wartungskosten getragen? Durch das Landgericht Lübeck wurde mit Beschluss vom 05.11.2007 (Az: 21 C 1668/07) entschieden, dass die Aufwendungen für die Instandhaltung von Rauchmeldern von einem Leistungserbringer als laufender Betriebsaufwand umzulegen sind.
Leitgedanke: Auch ohne entsprechenden Mietvertrag kann ein Verpächter solche laufenden Aufwendungen, die nach Mietvertragsabschluss durch eine Sanierung entstehen, an den Pächter weitergeben. Als eine solche Maßnahme ist die erste Installation von Rauchwarnmeldern aufzufassen. Bei den Prüfkosten für Rauchmelder handelt es sich um andere betriebliche Aufwendungen im Sinne des § 2 Nr. 17 BetrKV.
Im Gegensatz zur Reparatur und Pflege ist die alljährliche Funktionskontrolle von Rauchwarnmeldern als Prüfung der Funktionstüchtigkeit von elektrischen Systemen eines Mietobjekts zu verstehen, die nicht der Mängelbeseitigung dienen. Es ist dem Betreiber im Sinne der wirtschaftlichen Effizienz gestattet, die Pflege von Brandmeldern an Dritte auszulagern. Die Einrede, dass die Funktionskontrolle auch vom Pächter durchgeführt werden könnte, entfällt.
Aufgrund der Verkehrssicherheitsverpflichtung des Vermieters und der Sicherheitsgarantie für alle Bewohner ist es unzumutbar, von ihm zu erwarten, dass jeder Bewohner die Verkehrssicherheitsverpflichtung einhält. In der Entscheidung des Landgerichts Bielefeld vom 30.03.2011 (Az: 17 C 288/11) wird jedoch festgelegt, dass die Aufteilung der Wartungskosten einer Rauchwarnmeldeanlage auf die laufenden Betriebkosten ohne Mietvertrag nicht möglich ist.
Richtschnur: Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Sinne von Ziffer 17 der Anlage 3 zu 27 II B. V., alte Fassung (jetzt: 2 BetrKV) sind nur nach Absprache mit dem Vermieter umlegbar. Daher wird nachdrücklich empfohlen, die Instandhaltungskosten für Rauchmelder in einem Nachtrag zum Vertrag zu regeln.
Auf diese Weise soll vermieden werden, dass man die Ferienwohnung zum Lesen betritt. Dies erspart dem Energieversorger Geld und verursacht dem Nutzer keine Nachteile. Für Betriebe ist die Instandhaltung von Rauchmeldern recht umständlich, da die Norm EN 14676 eine "Sichtprüfung" im Zuge der Prüfung und Instandhaltung mindestens bis zur neuen Version im Jahr 2012 vorsieht.
Dies würde heißen, dass Sie zurück in die Ferienwohnung müssen und der ganze Arbeitsaufwand für das teure Radio HKV war kostenlos. "Damit Innovationen und neue Techniken nicht behindert werden, wurde in Kapitel 6 (Instandhaltung) die frühere Definition der Sichtkontrolle durch eine Steuerung mit Vorgaben abgelöst. Dadurch ergibt sich die prinzipielle Chance, auch andere äquivalente Massnahmen für die Prüfung, einschliesslich der Funktionskontrolle von Rauchmeldern, vorzusehen.
"Für die Wartung schreibt die DIN 14676:2012 in Teil 6.2 weiterhin vor, dass im Zuge der Wartung zumindest eine Überprüfung durchgeführt werden muss, um sicherzustellen, dass die Raucheintrittsöffnungen freigehalten werden (z.B. Deckel, Verunreinigung durch Fusseln und Staub), dass der Rauchmelder funktionell beschädigt ist und dass die Nähe von 0,5 Metern um den Rauchmelder keine Hindernisse (z.B. Einrichtungen) aufweist, die das Durchdringen von Brandgeruch in den Rauchmelder verhindern.
Wenn sich herausstellt, dass die Rauchabzüge verschmutzt sind, müssen sie gemäß den Anweisungen des Herstellers gereinigt werden. Zusätzlich ist in Abschnitt 6.3 die Aktivierungsfunktion des Akustiksignalgebers und ggf. die visuelle Einzelanzeige des Rauchmelders zur Akustikwarnung zu überprüfen. Rauchmelder, die in der Lage sind, selbstständig die Rauchabzugsöffnungen zu überprüfen und auch selbstständig festzustellen, ob die Umwelt von 0,50 Metern hindernisfrei ist, sind mit erheblichem technischem Aufwand verbunden.
Der Preis für solche Anlagen mit zusätzlichem Detektor und einer größeren Batteriekapazität dürfte erheblich sein. Unter Berücksichtigung der 10 Jahre Nutzungsdauer von Rauchmeldern, die immer noch fixiert ist, und der Verteilung der Mehrkosten der Anlagen über diesen Zeitabschnitt wird die Instandhaltung eines Rauchmelders teuerer als pauschalpreiswerter.
Nicht zu vernachlässigen ist auch, dass ein vermutlich nicht unbedeutender Teil der Wohnung bei unklarem Ergebnis der unabhängigen Überprüfung (sofern dies verlässlich möglich ist) sowieso für eine Folgeinspektion eingetragen werden muss. Dabei ist davon auszugehen, dass die anfallenden Gebühren nicht vom Leistungserbringer getragen werden. Schon heute sind die Energieversorger an der Geräteentwicklung beteiligt, die den Wartungsbedarf ohne visuelle Inspektion prüfen können.
Wer ist der "Spezialist für Rauchmelder"? In der aktuellen Version der Norm EN 14676 werden Handlungsempfehlungen zum Kompetenzausweis von Dienstleistern gegeben, die Rauchmelder planen, installieren und warten. Der Rauchmelderfachmann muss über einen Befähigungsnachweis für die Auslegung, Montage und Wartung von Rauchmeldern besitzen, der alle fünf Jahre aktualisiert werden muss.
Für die Projektierung, Installation und Wartung wird die Beauftragung von Spezialisten für Rauchmelder für Dienstleistungsunternehmen dringend angeraten. In der Anlage zur DIN 14676:2012 sind die Mindestanforderungen und Prüfinhalte für den Rauchmeldespezialisten festgelegt: Mindestanforderung: Prüfinhalte der Klausur: Kenntnis der Funktion und Anwendungsgrenzen von Rauchmeldern allgemein, Kenntnis der Inhaltsstoffe der DIN 14676 und DIN EN 14604, Kenntnis des Verhaltens von Feuerrauch, Kenntnis der eingesetzten Rauchmelder.
Einige Seminaranbieter können ein Zeugnis mit dem Q-Label des Forums Brandmeldeprävention e. V. für Teilnehmer erteilen, die die Prüfungen für Rauchmeldespezialisten ablegen und die Prüfungsordnungen durchlaufen haben. Firmen, die über einen Q-zugelassenen Sachverständigen für Rauchmelder verfügen, dürfen das Q-Label für Marketingzwecke während der Gültigkeitsdauer des Zertifikates einführen.
Der Preis liegt zwischen 120,- und 350,- EUR inkl. Prüfungsgebühr. Einen Auszug aus der Liste der Anbieter findet man im Fachforum Rauchmelder. Kaminfeger, Rauchfeger, Schornsteinfeger, sowie Elektriker und unabhängige Reinigungskräfte sind aufgrund ihrer Vorqualifizierung, ihrer Handwerkskunst und der üblichen Werkzeuge besonders für die Installation und Wartung von Rauchmeldern prädestiniert.
Deshalb sollte jeder, der sich mit diesem Bereich auseinandersetzt, damit vertraut sein und sich nicht nur zu seiner eigenen Sicherheit als "Rauchmeldespezialist" ausweisen.