Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Impressum auf Facebook
Auf Facebook impressumImpressum | Juristische Stolpersteine im Facebook-Marketing Teil 4
Nach dem Einrichten Ihrer Facebook-Präsenz und der Namensgebung stellt Sie das Impressum vor eine weitere Aufgabe. An dieser Stelle werde ich Ihnen erläutern, wo Sie auf die Abdruckpflicht achten müssen und wie Sie diese einhalten. Ob Facebook-Seiten ein Impressum brauchen, kann mit einem kleinen "Ja" beantwortet werden.
Problematisch wird es bei der Durchführung der Aufdruckpflicht. Nach § 5 TMG muss ein Impressum "leicht zu erkennen und sofort zugänglich" sein. Unter " direkt zugänglich " versteht man, dass das Impressum der Facebook-Seite mit zwei Mausklicks zu erreichen ist (so die "Faustregel" des BGH-Urteils vom 20.7.2006, Az. 1 ZR 228/03).
Die " leichte Wiedererkennung " des Aufdrucks ist erschwert. Die oben genannten Gerichtshöfe haben bedauerlicherweise gesagt, dass ein Impressum im Bereich "Info" einer Facebook-Seite nicht "einfach erkennbar" ist. Weil das Schütteln des Kopfes jedoch nicht weiterhilft, Facebook keinen Impressumsbereich bietet und ein fehlender Impressum von Wettbewerbern mit Kosten gemahnt werden kann, müssen Sie sich bemühen, die Impressumsverpflichtung möglichst zu beachten.
Dies würde die Implementierung erleichtern, wenn es keine Schwierigkeiten mit dem Display gibt. In den meisten FÃ?llen sind alle drei oben angefÃ?hrten Varianten auf MobilgerÃ?ten nicht ersichtlich. Andernfalls kann es sein, dass Sie nicht berücksichtigen, dass die Abdruckpflicht auch innerhalb der Anwendungen Ihrer Facebook-Seite liegt. Anwendungen sind wie Subseiten, die Sie in Ihre Facebook-Seite integrieren können.
Weil Anwendungen individuell aufgerufen werden können, sollten sie auch ein Impressum (oder Link dazu) haben, wie es z.B. der Kekshersteller Lambertz tut (unten rechts): Neben der Facebook-Seite kann auch eine Aufdruckpflicht für das pers. Facebook-Profil aufkommen. Bereits im zweiten Teil dieser Serie habe ich darauf hingewiesen, dass Sie auf einer Facebook-Seite kommerziell tätig sein sollten.
Andererseits, wenn Sie Ihr eigenes Firmenprofil verwenden, um dort Anzeigen zu schalten, Ihr eigenes Firmenprofil oder Ihre freie Mitarbeit zu bewerben, wird es zu einer Businessposition. Sie müssen daher ein Impressum in Ihr Anforderungsprofil einfügen. Aus welchem Werbevolumen sich Ihr Unternehmensprofil in eine Geschäftspräsenz verwandelt, kann nur erraten werden, da es dazu keine Einschätzungen gibt.
M. Dies ist z.B. der fall, wenn Sie in Ihrem Firmenprofil regelmässig Geschäftsartikel schreiben und weniger "über" Ihre Firma/Freelancer reden als z.B. unter Bekannten, sondern sie tatkräftig "fördern". Näheres zu diesem Themenkomplex finden Sie im Artikel "Besonders verbittert für Freiberufler: Impressum im Bereich "Info" einer Facebook-Seite ist nicht genug".
Auf jeden Falle sollten Sie nicht in Ihrem persönlichen Bereich werben. Andernfalls wird die Einhaltung der Abdruckpflicht noch erschwert, da Sie Anwendungen nicht in die Profile aufnehmen können, sondern nur den Bereich "Info". Deshalb habe ich den Aufdruck zur Sicherung in meinen Chronikumschlag aufgenommen: Falls Sie wie ich kein Impressum auf Facebook eintragen, sondern auf das Impressum Ihrer Webseite verweisen, müssen Sie auf einen anderen Aspekt achten.
Ein Link von Ihrer Facebook-Seite zu einem Impressum auf Ihrer Webseite genügt. Es muss dann deutlich sein, dass der Link zum Impressum führen muss. Sie muss daher mit "Impressum: http://..." eingeführt werden oder ein "sprechender Link" wie "http://ILawit.de/impressum" sein. Des Weiteren muss der Betreuer oder das jeweilige Untenehmen dem im Impressum angegebenen Profil- oder Facebook-Namen genügen.
Das bedeutet, wenn Ihre Facebook-Seite "Mayer Tuningparadies" heisst, Sie aber auf das Impressum der "Mayer Automobil GmbH" verweisen, würde Ihr Impressum nicht ausreichen. Sie müssen in diesem Falle klarstellen, dass das Impressum auch für die Facebook-Seite gültig ist. Das Impressum ist nicht auf Geschäftsangebote begrenzt, sondern auf solche, "die üblicherweise gegen Gebühr abgegeben werden".
Darin verpflichtet man sich, in der Zukunft immer ein perfektes Impressum auf Facebook zur Verfügung zu haben. Das bedeutet: "Du musst bei jeder Änderung des Designs von Facebook sehr vorsichtig sein, damit dein Impressum zu sehen ist. Sofern Facebook keinen Impressumsbereich anbietet, ist es nahezu unmöglich, die Pflicht zum Impressum vollständig zu erfÃ?llen. Vielmehr müssen Sie nach jedem Design-Update überprüfen, ob Ihr Aufdruck auch ohne Abmahnung ersichtlich ist.
Sowie mit Aktualisierungen auf meiner Facebook-Seite, über deren Besuche und Empfehlungen ich mich sehr freue. Näheres zur Impressumpflicht in Social Media finden Sie in meinem "Themenbereich Impressumspflicht", u.a. mit Informationen zu G+ oder Zwitschern. In der nächsten Kalenderwoche wirst du herausfinden, ob du deine eigenen Datenschutzbestimmungen, Haftungsausschlüsse oder Netiquette auf Facebook brauchst.