Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Kündigung Mieter wegen Mietrückstand
Beendigung des Mieters wegen MietrückständenStornierung des Mietvertrages wegen Mietrückständen i.R.e.
Der Mieter muss alle Ansprüche erfüllen.
Die Kündigung aufgrund von Mietrückstand kann dazu führen, dass Ihr Mieter ineffizient wird. Dazu muss er seine Miete innerhalb einer gewissen Zeit, der so genannten Nachfrist, nachzahlen. Nicht jede Kündigung ist jedoch ungültig. Da der Gesetzgeber davon ausging, dass jeder irgendwann finanzielle Schwierigkeiten haben kann, haben Mieter die Option, die Kündigung fristlos durch Zahlung der Rückstände auszugleichen.
Ihr Mieter hat jedoch nicht viel Zeit dafür: Innerhalb von zwei Monate nach Erhalt Ihrer Klage auf Räumung vom Hof muss er zahlt. Komplett bedeutet, dass Ihr Mieter zunächst alle von Ihnen gekündigten Zahlungsrückstände bezahlen muss. Wenn er in der Zwischenzeit keine weiteren Mietzahlungen geleistet hat, muss Ihr Mieter - und das ist oft nicht bekannt - auch diese nachzahlen.
Beispiel: Sie haben Ihren Mieter ohne Kündigung entlassen, da er von Jänner bis zum Mai nur die halbe Mietsumme zahlt. Da Ihr Mieter nicht ausziehen, müssen Sie eine Klage auf Räumung gegen ihn ohne Vorankündigung einreichen. Wenn Ihr Mieter auch die weiteren Mietzahlungen ab dem Monat Juli nicht in voller Höhe geleistet hat, muss er die Bezahlung aller bis einschliesslich 1. Oktober angefallenen Mietzinsen veranlassen.
Achtung: Für die Pünktlichkeit einer Überweisung kommt es in der Regel auf das Gutschriftsdatum an. Bei der Nachfrist ist es ausschlaggebend, dass Ihr Mieter den Überweisungsantrag innerhalb der Nachfrist ausgestellt hat. Der Mieter hat eine zweite Option, damit Ihre Kündigung ungültig wird. Zu diesem Zweck muss sich das Sozialversicherungsamt verpflichten, die Mietschuld des Pächters auf Wunsch des Pächters zu tragen.
Auch hier: Die Meldung des Sozialamtes muss Ihnen als Hauswirt innerhalb der Nachfrist vorliegen und alle bis dahin entstandenen Rückstände abdecken. Achtung: Ihr Mieter hat nur die Option einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs innerhalb von zwei Jahren. Ausschlaggebend ist das Kündigungsdatum.
Ihr fristloser Rücktritt vom 10.10. 2006 ist durch volle Bezahlung des Mietpreises innerhalb der Nachfrist hinfällig geworden. Die Mietrückstände treten später wieder auf. Ihr Mieter konnte eine neue Kündigung nur durch eine Kündigung nach dem 11.10. 2008 abwehren. Wenn Sie bereits gekündigt haben, hat Ihr Mieter diese Option nicht; diese Kündigung würde also trotz Bezahlung gültig bleiben.
Wenn Ihr Mieter seine Pacht nicht pünktlich bezahlt, ist das ein Vertragsbruch. Sie können Ihren Mieter jedoch nicht gleich beenden, sondern müssen vorher eine Abmahnung verschickt haben. Der BGH hat in einem bedeutenden Grundsatzentscheid beschlossen, dass Sie einen Mieter, der bereits zwei Mal verwarnt wurde, nach nur einer weiteren nicht fristgerechten Zahlung der Mietsumme unmittelbar ohne Einhaltung einer Frist entlassen können.
Sie müssen ihn weder ein drittes Mal erinnern, noch ist es notwendig, dass der Mieter die Pacht nach der zweiten Mahnung mehr als einmal nicht pünktlich bezahlt (BGH, Urteile vom 11.01. 06, Az. ZR 364/04). Wenn Sie die Anmietung am dritten Arbeitstag noch nicht erhalten haben, sollten Sie schnell vorgehen.
Verdeutlichen Sie Ihrem Mieter mit einer Warnung, dass Sie keine Verzögerungen bei der Bezahlung dulden. Zeigen Sie ihm dabei, dass Sie nicht davor zurückschrecken werden, in wiederholten Fällen fristlos zu kündigen, und dass Sie nach diesem Bundesgerichtsurteil das Recht haben, dies auf Ihrerseits zu tun. Nachdem die Basis Ihrer Klage auf Räumung mit der kompletten Bezahlung innerhalb der Nachfrist zurückgezogen wird - Ihre Kündigung ist damit wirkungslos geworden - ergibt sich für Sie natürlich die Fragestellung nach den bereits angefallenen Aufwendungen.
Es handelt sich um die Kosten, die Sie als Grundbesitzer bei der Klage auf Räumung beim Landgericht zu tragen hatten, sowie um die Kosten Ihres Anwalts - wenn ein Rechtsanwalt für Sie gearbeitet hat. Wenn Sie nach einer fristlosen Kündigung eine Klage auf Räumung Ihres Mieters auf offene Miete eingereicht haben, wird der Mieter Sie zunächst am Verhandlungstag befragen, ob der Mieter in der Zwischenzeit seinen Rückstand bezahlt hat.
Dies ist immer der Mieter für eine Bezahlung innerhalb der Nachfrist. Daher wird das Landgericht eine Entscheidung treffen, nach der Ihr Mieter Ihnen alle Ausgaben erstatten muss, die Ihnen durch Ihre Räumungsklagen erwachsen sind. Nur Ihr Mieter hat die Option, die Kündigung wegen unbezahlter Miete innerhalb der Nachfrist abzuwehren.
Wenn Sie Geschäftsräume mieten und Ihren Geschäftsmieter wegen Zahlungsverzuges auflösen müssen, bleibt diese Kündigung trotz Bezahlung bestehen. Betriebskostenrechnung 2017: Vermeidung unnötiger Auseinandersetzungen mit Ihren Mitbewohnern.