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Wenn Sie Bilder, Videos, Lieder oder Texte, die nicht zur Verfügung gestellt wurden, in Ihre Homepage integrieren möchten, sollten Sie unbedingt auf die Urheberrechte achten. Die Autoren müssen dies nicht akzeptieren. Melden Sie Ihr Urheberrecht bei der notariellen Hinterlegung an. Sie können nicht nur auf die Homepage verlinken, sondern auch auf Seiten in der Tiefe. Die Webseiten können urheberrechtlich geschützt sein.

Startseite anlegen - Antwort auf die Fragen zu den Themen im Impressum, Domain & Co.

Für Existenzgründer, Selbstständige, freie Mitarbeiter und Privatleute ist die eigene Homepage eine selbstverständliche Sache. Viele Website-Betreiber haben bedauerlicherweise Bedenken, dass sie im Gewirr von Aufdrucken, Datensicherung und Bildrechte teure Irrtümer machen könnten. Was Sie als Betreiber wissen müssen, um mit dem Themenbereich "Eigene Homepage erstellen" beginnen zu können, erfahren Sie bei uns. So wird Ihre Website nicht zur Preisfalle.

Technisch gesehen ist die Erstellung einer Homepage sehr leicht. Mit den Kits und kostenlosen Templates der Anbieter und Anbieter können Sie ganz leicht selbst eine Website einrichten. Für den Gelingen einer Website kann die passende Domain entscheidend sein. Rechtlich gesehen liegen hier jedoch bereits die ersten juristischen Fallen - denn nicht jede noch nicht vergebene Domain kann ohne rechtliche Folgen eingetragen werden.

Davon können wir jedoch nur abraten, um kostenpflichtige Warnungen zu vermeiden. Damit so viele Nutzer wie möglich auf Ihre Homepage kommen, kann es für Firmen besonders attraktiv sein, sogenannte Tippfehler-Domains (z.B. Gogles. de statt Gogles. de) zu erfassen. Das ist aber auch verboten und kann zu kostspieligen Warnungen anregen.

Ihre eigene Website kann entweder von Ihnen selbst entworfen werden - wenn Sie über das nötige Wissen verfügen - oder als "Baukasten" zusammengestellt werden, oder eine Fachagentur kann mit der Gestaltung Ihrer Website betraut werden. Sie können also Ihre eigene Homepage einrichten, auch wenn Sie keine Programmierkenntnisse haben. Unabhängig davon, für welche Variante Sie sich entscheiden, bitte achten Sie darauf, dass Ihre Website rechtlich abgesichert ist, um kostenpflichtige Mahnungen zu vermeiden.

Hinweis: Werfen Sie hier einen Blick auf die kostenfreie Webseite und helfen Sie beim Internetrecht: Bei der Erstellung Ihrer Homepage sollten Sie darauf achten, dass Sie die jeweiligen Rechte zur Nutzung aller veröffentlichten Beiträge besitzen. Das heißt, es sollte darauf verzichtet werden, auf der eigenen Webseite lediglich Text oder Bildmaterial von Websites Dritter ohne vorherigen Antrag des jeweiligen Rechteinhabers zu veröffentlichen.

Aus diesem Grund haben so genannten Stock Photo Provider wie photolia, Pixelio. de oder Istockfotos in den vergangenen Jahren gerne Websites gestaltet. Oftmals wird an dieser Stellen jedoch nicht ausreichend darauf geachtet, dass die Verwendung dieser Aufnahmen auch den jeweiligen Nutzungsbestimmungen der Stock-Fotografie-Plattform entspricht.

Daher ist es oft erforderlich, den Namen des Photographen an der exakt festgelegten Position zu nennen; unterbleibt dies, können auch kostenintensive Warnungen ausgegeben werden. Wird die Homepage nicht von der Übersetzungsagentur selbst, sondern von ihrer eigenen Vertretung gestaltet, sollte vorab vertraglich vereinbart werden, dass die Übersetzungsagentur den Kunden von allen Schadensersatzansprüchen im Rahmen der von ihr zu vertretenden Verletzung von Rechten an der Website schadlos hält - also im Klartext: Wird die Verletzung von der Übersetzungsagentur durch die Verwendung unlizenzierter Bildmaterialien verursacht, so ist sie dafür verantwortlich.

Von Wettbewerbsverbänden oder Wettbewerbern wurden in den letzten Jahren mehrere tausend Verwarnungen wegen Verletzung der Abdruckpflicht ergangen. Es ist nicht so schwierig, ein Bild zu schaffen, das vor Warnschreiben sicher ist. Und was ist ein Aufdruck? Danach sind gewisse Angaben "leicht zu erkennen, direkt zugänglich und dauerhaft verfügbar", sofern die eigene Website als "kommerzielle und in der Regel kostenpflichtige Telemedien" zu klassifizieren ist.

Das heißt: Wer eine reine Privatwebsite unterhält, der braucht vor allem kein Intranet. Die bloße Aufnahme auch nur eines einzelnen Werbebanners auf der Webseite kann die rechtliche Situation an dieser Stelle jedoch völlig ändern, so dass eine Abdruckpflicht entstehen kann. Hier noch ein wesentlicher Hinweis: Die Pflicht zum Abdruck gilt nicht nur für Ihre eigene Webseite, sondern z.B. auch für geschäftliche Erscheinungen in Social Networks wie z. B. Google+ oder Google.

Es ist auch darauf zu achten, dass beim Aufruf der eigenen Homepage mit einem Mobilgerät (z.B. Handy, Tablett) das Erscheinungsbild gut ablesbar ist. Andernfalls können an dieser Stellen auch Warnungen ausgegeben werden. Was sollte in einem Aufdruck stehen? Für Unternehmen: Wo kann ich ein kostenloses Abdrucken einrichten? Wenn Sie an dieser Stellen auf Nummer sicher gehen wollen, können Sie mit unserem kostenfreien Impressum-Generator Ihr eigenes Bild erzeugen oder mit unserer kostenfreien Facebook-App Ihre eigene Facebook-Fanseite mit einem rechtssicheren Bild versehen.

Das macht die Erstellung einer Homepage besonders einfach und zugleich gesetzeskonform! Doch neben der Fragestellung des Impressums im Internet müssen auch andere Fragen des Datenschutzes bei der Erstellung der eigenen Webseite berücksichtigt werden. Falls Sie persönliche Angaben auf Ihrer eigenen Homepage hinterlegen (und das macht heute jede Website), müssen Sie mindestens eine Erklärung zum Datenschutz für die Benutzer einreichen.

Zum Beispiel muss ein Vermerk in die Erklärung zum Datenschutz eingefügt werden, wenn Tracking-Tools wie Google Analytics auf Ihrer eigenen Website oder der sogenannte "Like"-Button von facebook integriert sind, um nicht das Risiko von Datenschutzverletzungen einzugehen. Beim Verkauf von Waren oder Leistungen über unseren eigenen Online-Shop sind eine Vielzahl rechtlicher Fallen zu berücksichtigen, über die wir in der Vergangenheit bereits mehrmals berichteten.

Ich nenne an dieser Stelle einige: "Das ist eine gute Idee. Schon auf den ersten Blick wird klar, dass der Webshop aus juristischer Perspektive sehr aufwendig ist und keineswegs als kleines "Hobbyprojekt" ohne vertiefte Anstellung stattfinden sollte - nicht ohne Grund zeigen Untersuchungen, dass jeder zweite Online-Händler bereits eine Warnung im Rahmen seines Online-Shops erlangt hat.

Umfangreiche Hinweise zur Einrichtung eines Onlineshops, AGBs, Widerspruch, Datenschutzbestimmungen und vieles mehr erhalten Sie in unserem Artikel "Schritt für Schritt zu einem warnenden Onlineshop" Eine weitere Art, Ihre eigene Website zu monetarisieren, ist die Integration von Werbebotschaft. Sogenannte Blog-Einträge sind aus suchmaschinentechnischer Perspektive in den vergangenen Jahren immer interessant geworden, die nicht nur eine Website als Teil eines vermeintlichen Redaktionsbeitrags auf dem Blog präsentieren, sondern auch von der Verlagswebsite verlinkt sind und so zu einer Verbesserung der Suchmaschinenergebnisse des werbetreibenden Unternehmens beitragen.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass Anzeigen - wenn sie nicht auf den ersten Blick als solche erkennbar sind - immer als solche zu kennzeichnen sind; andernfalls besteht auch hier die Gefahr von kostenpflichtigen Warnschreiben. Vor kurzem haben wir einen umfangreichen Artikel über die Konzeption von Anzeigen im Internet auf unserer Homepage publiziert.

Praktische Tipps für die eigene Homepage: Die Erstellung einer eigenen Homepage ist technisch ganz leicht. Auf dem Weg zu einer gelungenen Website gibt es jedoch viele juristische Fallen. Jeder Anbieter sollte sich bei Privat-, vor allem aber bei (Semi-)Business-Websites im Vorfeld über die vielen Rechtsfragen im Internet informieren, damit seine eigene Website nicht zur Preisfalle wird.

Auf diese Weise können Sie Ihre Webseite erstellen, ohne sich um kostspielige Warnungen kümmern zu müssen.

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